Der Europäische Bürgerpreis, der jedes Jahr vom Europäischen Parlament verliehen wird, belohnt Projekte, die von Bürgern und Organisationen in der Europäischen Union durchgeführt werden und die europäische Zusammenarbeit, gegenseitiges Verständnis, die Förderung gemeinsamer europäischer Werte und Grundrechte demonstrieren.

Die Jury wird besonderes Augenmerk auf Projekte legen, die Solidarität zwischen Bürgern in der Europäischen Union und darüber hinaus zeigen.

Lebenswerke oder die tägliche Arbeit von Organisationen sind keine Projekte und daher nicht förderfähig.

Jede Person, Gruppe, Organisation oder jedes Mitglied des Europäischen Parlaments kann bis zum 31. März 2023 eine Bewerbung über das Registrierungsportal einreichen.

Regeln zur Verleihung des Citizen’s Prize 2023 

(Auszug)

Dieser Preis soll an Bürgerinnen und Bürger, Gruppen, Vereine oder Organisationen für von ihnen durchgeführte und durch besondere Leistungen und/oder herausragendes Engagement erbrachte Projekte in folgenden Bereichen verliehen werden:

ï Aktivitäten zur Förderung eines besseren gegenseitigen Verständnisses und einer engeren Integration zwischen den Bürgern der Mitgliedstaaten oder zur Erleichterung der grenzüberschreitenden oder transnationalen Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union;

ï Aktivitäten im Rahmen einer langfristigen, grenzüberschreitenden oder transnationalen kulturellen Zusammenarbeit, die zur Stärkung des europäischen Geistes beitragen;

ï Projekte im Zusammenhang mit dem laufenden Europäischen Jahr;

ï Aktivitäten, die den in der Grundcharta verankerten Werten konkreten Ausdruck verleihen

Rechte der Europäischen Union.

Das Kanzleramt kann ein Thema für die eingereichten Projekte für eine bestimmte jährliche Ausgabe des Preises festlegen.

Es werden nur Projekte berücksichtigt, die ausschließlich in EU-Mitgliedstaaten oder teilweise in EU-Mitgliedstaaten durchgeführt werden (wobei der in EU-Mitgliedstaaten durchgeführte Teil des Projekts mehr als 50 % des Gesamtbudgets des Projekts ausmacht).

Anspruchsberechtigt sind Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats oder Drittstaatsangehörige, die sich zum Zeitpunkt der Einreichung ihrer Nominierung bzw. Bewerbung rechtmäßig im Gebiet der Union aufhalten.

Gruppen, Vereinigungen und Organisationen mit Rechtspersönlichkeit kommen für die Auszeichnung in Frage, wenn sie zum Zeitpunkt der Einreichung ihrer Nominierung oder Bewerbung in einem EU-Mitgliedstaat registriert sind. Vergabeberechtigt sind Gruppen, Vereine und Organisationen ohne Rechtspersönlichkeit, wenn der/die Projektleiter/in und die Person, die die Gruppe / den Verband / die Organisation vertritt, entweder Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats oder Drittstaatsangehörige sind, die sich zum Zeitpunkt der Einreichung der Nominierung oder des Antrags der Gruppe / des Verbands / der Organisation rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat aufhalten. Für Zwecke der Förderfähigkeit von Gruppen, Vereinen und Organisationen ohne Rechtspersönlichkeit können die/der Projektleiter/in und die Person, die die Gruppe / den Verein / die Organisation vertritt, dieselbe Person sein.

Nicht preisberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, Gruppen, Vereine oder Organisationen, die sich an folgenden Projekten beteiligen:

  • Projekte, die zu mehr als 50 % aus dem EU-Haushalt finanziert werden;
  • Projekte, die bereits einen Preis erhalten haben von einer europäischen Institution, Einrichtung, einem Amt oder einer Agentur;
  • Tätigkeiten, die in Ausübung einer politischen Funktion oder eines gewählten Mandats ausgeübt wurden;
  • Aktivitäten, die nicht den in der Charta der Grundrechte verankerten Werten entsprechen;
  • Aktivitäten mit gewinnorientiertem Ziel;
  • Aktivitäten öffentlicher und staatlicher Organisationen.

Bürger, Gruppen, Vereine oder Organisationen sind von der Preisvergabe ausgeschlossen, wenn sie rechtskräftig einer Straftat für schuldig befunden wurden.

Gruppen, Vereinigungen oder Organisationen ohne Rechtspersönlichkeit sind von der Preisverleihung ausgeschlossen, wenn die/der Projektleiter/in oder die sie/ihn vertretende Person rechtskräftig einer Straftat für schuldig befunden wurde.

Bewerbungen / Nominierungen können in allen Amtssprachen der EU eingereicht werden. Einzelheiten zur Einreichung von Bewerbungen / Nominierungen werden in der Aufforderung zur Einreichung von Nominierungen / Bewerbungen angegeben, die in allen Mitgliedstaaten veröffentlicht wird.

Die Frist für die Einreichung der Nominierung bzw. Bewerbung endet grundsätzlich am 31. März.

Die Nominierung oder der Antrag muss eine vom Bürger/Vertreter der Gruppe/Organisation/Vereinigung unterzeichnete Erklärung enthalten, in der bestätigt wird, dass der Bürger/die Gruppe/Vereinigung/Organisation die Zulassungskriterien erfüllt und nicht unter ein Ausschlusskriterium fällt. Bei Nominierungen oder Bewerbungen von Vereinen oder Organisationen ist auch die Satzung beizufügen.

Im Fall von Gruppen und grenzüberschreitenden Projekten sollte die Nominierung oder Bewerbung von der nationalen Jury in dem Mitgliedstaat geprüft werden, in dem die meisten Aktivitäten budgetbezogen stattfanden.

Nationale Jurys, die aus mindestens drei Mitgliedern des Europäischen Parlaments, einem Vertreter einer nationalen zivilgesellschaftlichen Organisation und einem Vertreter einer nationalen Jugendorganisation bestehen, schlagen dem Kanzleramt maximal fünf potenzielle Preisträger aus ihren Mitgliedstaaten vor, und zwar ohne Prioritätsreihenfolge , spätestens zu dem vom Bundeskanzler festgelegten Datum.

Das Verbindungsbüro in den jeweiligen Mitgliedstaaten lädt die Mitglieder jährlich zur Teilnahme an den nationalen Jurys ein. Die Zusammensetzung der nationalen Jurys soll so weit wie möglich das Gleichgewicht der politischen Meinung im Europäischen Parlament widerspiegeln.

Das Verbindungsbüro lädt auch Vertreter der nationalen Zivilgesellschaft und Jugendorganisationen ein, jährlich an den nationalen Jurys teilzunehmen.

Zuständig für die Preisvergabe ist die „Europäische Bürgerpreiskanzlei“.

Der Präsident des Europäischen Parlaments ist der Bundeskanzler. Er/sie kann seine/ihre Befugnisse an einen Vizepräsidenten delegieren.

Das Bundeskanzleramt vergibt den Preis durch einen begründeten Beschluss auf der Grundlage der Vorschläge der Preisträger der nationalen Jurys.

Die Entscheidung des Kanzleramtes ist endgültig.

Aufgrund des symbolischen Charakters des Preises ist die Zahl der jährlich vergebenen Auszeichnungen unter Berücksichtigung des Geschlechtergleichgewichts auf eine Quote von maximal 50 Preisträgern begrenzt.

Das Kanzleramt wählt aus jedem Mitgliedstaat mindestens einen Preisträger. In Ausnahmefällen kann das Kanzleramt mehr als einen Preisträger für einen Mitgliedstaat auswählen.

Jedes Jahr wird im Europäischen Parlament in Brüssel oder Straßburg eine zentrale Veranstaltung organisiert, bei der die Preisträger/innen zusammenkommen.

Kontakt

CitizensPrize@ep.europa.eu