Die Digitalisierung der Arbeitswelt stellt alle Beteiligten gleichermaßen vor völlig neue Herausforderungen: das Management von Unternehmen und Verwaltungen genau so, wie die Mitarbeiter. Dabei geht es bei Weitem nicht nur um die Erlangung neuer Kenntnisse und Kompetenzen im Hinblick auf neue Technik und Technologien. Die Digitalisierung benötigt ebenso den Wandel der Arbeitsorganisation und der Arbeitsweisen in den Unternehmen, Verwaltungen und Einrichtungen.
Das im Rahmen der 2015 gestarteten Initiative „Arbeiten 4.0“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) entwickelte „Grünbuch Arbeiten 4.0 – Arbeit weiter denken“ umfasst die Herausforderungen der digitalen Arbeitswelt mit den wesentlichen Fragen, die den Ausgangspunkt der Dialoge zwischen Beteiligten der Unternehmen, Verwaltungen, Beschäftigten, Sozialpartner und Politik im Zeitraum 2015-2016 bildeten.
Im Ergebnis des umfangreichen Dialogprozesses entstand das „Weißbuch Arbeiten 4.0“, in dem die Erkenntnisse und Ergebnisse dokumentiert sind.
Der Prozess der Gestaltung und nachhaltigen Umsetzung innovativer Lösungen in Unternehmen, Verwaltungen und Einrichtungen erfordert Raum und Zeit. Er ist zumeist nicht einfach parallel zu den aktuellen Abläufen zu implementieren. Deshalb fördert das BMAS mit der aktuellen Förderrichtlinie „Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel“ die Einrichtung neuer Lern- und Experimentierräume. Damit sollen innovative Lösungen für die Gestaltung moderner Arbeitsweisen in Unternehmen und Verwaltungen in Themenfeldern, wie z.B. Führung, Chancengleichheit, Teilhabe, Gesundheit, Wissensmanagement entwickelt und erprobt werden. Die Ergebnisse der Lern- und Experimentierräume geben den Unternehmen und Verwaltungen aktive Impulse zur Umgestaltung ihrer betrieblichen Prozesse entsprechend den Anforderungen der digitalen Arbeitswelt.
Förderfähig sind Lern- und Experimentierräume, die innovative Lösungen für die Gestaltung der digitalen Arbeitswelt entwickeln, in den Betrieben und Verwaltungen unter Beteiligung der Belegschaft stattfinden und durch wissenschaftliche Einrichtungen begleitet und evaluiert werden.
Wichtig ist ebenso eine nachhaltige Verbreitung und Nachnutzung der gewonnenen Erfahrungen durch weitere Unternehmen und Verwaltungen deutschlandweit. Deshalb können die teilnehmenden Einrichtungen ihre Projektergebnisse auf dem Online-Portal präsentieren und sich mit anderen Teilnehmern austauschen.
unterstützt die Entwicklung und Erprobung der Innovationen und sichert durch ihre sozialpartnerschaftliche Struktur und die Partnernetzwerke den Transfer der Ergebnisse.
Antragsverfahren zur Projektförderung durch die Initiative „Neue Qualität der Arbeit“:
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
1.Stufe: Einreichung einer Projektskizze mit grobem Finanzplan
- Projektskizze zur Förderrichtlinie Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel
- Finanzplan zur Projektskizze zur Förderrichtlinie Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel
Die Bewerbungsfrist zur Einreichung der Projektskizze ist der 30.10.2017
Die Förderung beginnt frühestens im ersten Halbjahr 2018
Max. Förderzeitraum: 3 Jahre
2. Stufe: Interessenten mit förderwürdig bewerteten Projektskizzen erhalten eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme am förmlichen Antragsverfahren
Verantwortlich für die administrative Abwicklung des Antragsprozesses ist die gsub mbH.
Kontakt:
gsub mbH
Programm „Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel“ (EXP)
Kronenstr. 6
10117 Berlin
Die Projektskizze ist termingerecht sowohl postalisch als auch per e-mail über EXP@gsub.de einzureichen!
Beratung:
Sabine Blumenthal
Tel: +49 (0)30-284 09-525
Fax: +49 (0)30-284 09-130
sabine.blumenthal@gsub.de
Petra Jeske-Neumann
Tel: +49 (0)30-284 09-233
Fax: +49 (0)30-284 09-130
petra.jeske-neumann@gsub.de
Projektleitung:
Silke Jupé
Tel: +49 (0)30-284 09-270
Fax: +49 (0)30-284 09-130
silke.jupe@gsub.de
Zusätzlich zur oben beschrieben Förderung stehen Unternehmen / KMU und Einrichtungen zum Thema „Arbeit 4.0“ und digitalisierte Arbeitswelt noch weitere fördernde Unterstützung zur Verfügung:
- Beratungen im Rahmen des ESF-Förderprogramms „Unternehmenswert Mensch plus“
- Das Programm „Unternehmenswert Mensch“
- Qualifizierung und Personalsicherung im ESF-Programm „Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern“
- Das Programm „Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern“