Seit 2019 gestaltet das BMWi das neue Förderprogramm IGP zur Entwicklung zukunftsweisender Geschäftsmodelle, Konzepte und Pionierlösungen. Die Projektideen sollen von einem primär nichttechnischen Charakter geprägt sein, sie können jedoch neue Technologien nutzen, adaptieren oder in neuen Zusammenhängen zur Anwendung bringen.

In der aktuellen dritten Runde werden Innovationen im Bereich Bildung und Informationszugang mit besonderem „sozialen Impact“ gefördert. Hier sind Ideen gefragt, die Bildungsmöglichkeiten schaffen oder verbessern bzw. dazu beitragen, neue oder leichtere Zugänge zu Informationen zu gestalten. Mit einem Budget von ca. 35 Mio. Euro könne z.B. Bildungs- und Informations-Apps und –Plattformen, Museumskonzepte, digitale Landkarten, Schulungskonzepte, Lernspiele u.a. entwickelt werden. Der Neuheitswert, die wirtschaftliche Nachhaltigkeit sowie der Nutzen der Innovation für das Gemeinwohl sind entscheidende Bewertungskriterien.

Das Antragsverfahren ist mehrstufig. Die 1. Stufe beinhaltet die Online-Einreichung einer Projektskizze (über die Plattform positron:s). Bei positiver Begutachtung der Skizze erfolgt eine Einladung zu einer Live-Präsentation (Stufe 2: Live-Pitch). Bei Überzeugung der Jury durch das Live-Pitch erfolgt die Aufforderung zur Einreichung des Vollantrags (Stufe 3) über das elektronische Formularsystem easy-Online des Bundes.

Deadline der 3. Runde: Geschäftsmodelle und Pionierlösungen im Bereich Bildung und Informationszugang mit hohem „sozialen Impact“
02.02.2021 um 15:00 Uhr MEZ

Antragsteller:

  • Start-ups,
  • Selbstständige,
  • Mittelständler und Kleinstunternehmen,
  • Gemeinnützige Unternehmen (gGmbH, gUG)

nach den Anforderungen der EU-KMU-Definition.

In den Projektformen B und C sind ebenso kooperierende, nichtwirtschaftlich tätige deutsche Forschungseinrichtungen, wie (Kunst-)Hochschulen, antragsberechtigt.

Projektformen:

A – Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte mit dem Charakter von Machbarkeitstests (max. 12 Monate)

B – Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreicher Markttests und Marktpilotierung (max. 24 Monate)

C – Übergreifende Innovationsnetzwerke aus mindestens 5 voneinander unabhängigen und im IGP antragsberechtigten Unternehmen, die gemeinsam übergreifende Innovationsthemen erarbeiten und umsetzen. (Phase 1 höchstens 9 Monate, Phase 2 höchstens 18 Monate)

Förderung:

Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung unter Berücksichtigung der EU-„De-Minimis-Regel“

  • De-Minimis-Regel der EU

Für die Projektform A sind max. 70.000 Euro der förderfähigen Kosten / Ausgaben zuwendungsfähig. Die max. Zuwendung beträgt 49.000 Euro.

In der Projektform B sind bis zu 300.000 Euro (pro Gesamtprojekt) der förderfähigen Kosten / Ausgaben zuwendungsfähig. Die max. Zuwendung beträgt 165.000 Euro.

Förderquoten der Antragsteller:

AntragstellerProjektform AProjektform B
Kleinstunternehmen70%55%
Kleine Unternehmen65%50%
Mittlere Unternehmen60%45%
Forschungseinrichtungen / Hochschulen100%
Gemeinnützige Unternehmen75%70%

Die Fördersätze der Projektform C (Innovationsnetzwerke) sind gestaffelt:

  • Netzwerkmanagementeinrichtung im Auftrag von min. 5 voneinander unabhängigen und im IGP antragsberechtigten Unternehmen:
    Phase 1 – 90%
    Phase 2 – ca. 65%
  • Gemeinnützige Netzwerkmanagementeinrichtung im Auftrag von min. 5 voneinander unabhängigen und im IGP antragsberechtigten Unternehmen:
    Phase 1 – 90%
    Phase 2 – 80%.

Für Netzwerkmanagementleistungen sind max. 300.000 Euro zuwendungsfähig (Phase 1: max. 100.000 Euro; Phase 2: max. 200.000 Euro).

Projektbezogene Kostenpositionen:

  • Personalkosten;
  • Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte;
  • Übrige Kosten (75% der Personalkosten).

Bewertungskriterien der Ideenskizzen und Vollanträge:

  • Innovationshöhe;
  • sozialer Charakter und Gemeinwohl-Orientierung der Innovation;
  • Anreizeffekt;
  • Qualität und Überzeugungskraft des Projekts;
  • Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten;
  • Sozialer Impact;
  • wirtschaftliche Nachhaltigkeit.

Antragsphase 1: Projektskizzeüber die Plattform positron:s

  • Angaben zum Antragsteller;
  • Kurze Projektbeschreibung (IGP-Poster)
  • Informationen über das Unternehmen, die Einrichtung (IGP-Business-Sheet)

Kontakt und Beratung durch den zuständigen Projektträger VDE/VDI

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin

Ansprechpartner:

Dr. Claudia Ritter, Dr. Julian Stubbe, Marc Lefèvre

Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 17.00 Uhr.

Telefonische Hotline: 030 310078-360
E-Mail:  igp@vdivde-it.de