Zusätzlich zu den gesetzlichen Integrationsangeboten, wie Integrationskurse, Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer und Jugendmigrationsdienste fördert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Auftrag des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern.
Wichtigste förderfähige Projektziele sind
- Stärkung der Kompetenzen von Zugewanderten;
- Stärkung der aktiven Partizipation der Zugewanderten am gesellschaftlichen und politischen Leben, unter anderem durch Einbeziehung von Migrantenorganisationen in die Integrationsarbeit vor Ort;
- Verbesserung der wechselseitigen Akzeptanz von Zuwanderer- und Aufnahme- bevölkerung;
- Kriminalitäts- und Gewaltprävention.
An altersunabhängigen Projekten können Eingewanderte mit dauerhafter Bleibeperspektive ab 12 Jahren ohne weitere Altersbeschränkungen teilnehmen.
Diese Projekte sollen folgende Möglichkeiten schaffen:
- Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Flucht- und/oder Migrationserfahrung, insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen mit wenigen Integrationsangeboten;
- Generationsübergreifendes Engagement von Menschen mit Migrationshintergrund für die gesellschaftliche Teilhabe von Senioren;
- Niederschwellige Integrationsbegleitung von Flüchtlingen und Heranführung an die Regelberatungsstruktur nach positiver Asylentscheidung.
Wichtige Ziele der altersunabhängigen Projekte sind:
- Die Förderung gegenseitiger Akzeptanz und der Abbau von Vorurteilen zwischen Menschen mit und ohne Flucht- und/oder Migrationserfahrung;
- Stärkung der interkulturellen Kompetenz der Bevölkerung;
- Erleichterung des Einlebens und der Teilhabe am Alltagsleben von Zugewanderten / Geflüchteten;
- Aufbau von nachhaltigen Strukturen der Integrationsarbeit.
In Jugendprojekten können Zugewanderte mit dauerhafter Bleibeperspektive im Alter von 12-17 Jahren aufgenommen werden.
In Projekten für diese Zielgruppe geht es insbesondere um:
- Begegnungen zwischen einheimischen und zugewanderten Jugendlichen in strukturschwachen und ländlichen Regionen mit wenig Integrationsangeboten;
- Förderung freiwilligen Engagements von jungen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu gesellschaftlichen und politischen Themen.
Wichtige Ziele der Jugendprojekte sind:
- Förderung der gegenseitigen Akzeptanz und der Abbau von Vorurteilen zwischen jugendlichen Zuwanderern und ortsansässigen Jugendlichen;
- Stärkung der interkulturellen Kompetenz der Jugendlichen;
- Erleichterung des Einlebens und der Teilhabe am Alltagsleben von zugewanderten oder geflüchteten Jugendlichen;
- Gemeinsame Freizeitgestaltung von zugewanderten und ortsansässigen Jugendlichen;
- Interkulturelle Öffnung von Einrichtungen der Jugendarbeit vor Ort.
Die vom BAMF geförderten Projekte sollen insbesondere im Wohnumfeld ansetzen, wo alltägliche Kontaktmöglichkeiten zwischen den Zugewanderten und den Ortsansässigen bestehen. Es geht dabei sowohl um Integration der Zugewanderten als auch um interkulturelle Öffnung der ortsansässigen Bevölkerung.
Wie ist die „dauerhafte Bleibeperspektive“ für die Teilnehmenden der Projekte definiert?
- Die Zugewanderten besitzen eine Aufenthaltsgenehmigung von mindestens 1 Jahr bzw. seit 18 Monaten. Siehe: §§44 Abs.1 S.2, 23 Abs.2 oder Abs.4 AufenthG.
- Ausländerinnen und Ausländer besitzen eine Aufenthaltsgestattung und es ist bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten in Form einer Duldung nach §60a Abs.2 S.3 AufenthG oder einer Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs.5 AufenthG.
- Nicht teilnahmeberechtigt sind Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus einem sicheren Herkunftsstaat nach §29a Asylgesetz. Es wird hierzu angenommen, dass ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt nicht zu erwarten ist. (§44 Abs.4 S.3 AufenthG).
- Teilnahmeberechtigt sind auch deutsche Staatsangehörige, wenn sie nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und in besonderer Weise integrationsbedürftig sind (§44 Abs.4 S.2 AufenthG).
Antragsteller können sein:
- Verbände;
- Vertriebeneneinrichtungen;
- Kirchen;
- Anerkannte Träger der politischen Bildung;
- Migrantenselbstorganisationen;
- Kommunen;
- Einrichtungen, die in der Arbeit mit Zuwanderern auf überregionaler, regionaler oder lokaler Ebene tätig sind.
Natürliche Personen sind NICHT antragsberechtigt.
Förderbedingungen und Finanzierung:
Projekte können bis zu 3 Jahre mit einer jährlichen max. Fördersumme von 50.000 € unterstützt werden (Anschubfinanzierung für noch nicht begonnene Vorhaben!). Jedes Projekt muss die Nachhaltigkeit seiner Ergebnisse bereits im Antrag glaubwürdig darstellen.
Entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten sind von den Trägern Eigenmittel einzubringen sowie Drittmittel einzuwerben. Das BAMF berücksichtigt, dass kleinere Organisationen / Vereine / Einrichtungen teilweise kaum in der Lage sind, einen höheren Eigenanteil einzubringen. Ihnen kann ggf. ehrenamtliches Engagement als Eigenanteil angerechnet werden. Dies bedeutet keine Ungleichbehandlung der etablierten Träger, da der Eigenanteil nach den Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung in jedem Einzelfall individuell zu prüfen ist und von der finanziellen Ausstattung abhängt.
Antragsstellung:
Nur vollständig und formgerecht eingereichte Projektanträge werden im Auswahlverfahren berücksichtigt!
Zum Antrag gehören folgende Dokumente:
- Ausgefüllter, abgesendeter, ausgedruckter und unterschriebener easy-Online-Antrag (siehe genaue Beschreibung des Antragsprozedere im Aufruf):
- Anlagen zum easy-Online-Antrag:
- Formular Vorhabensbeschreibung (download im easy-Online-Portal)
- Unterstützungsschreiben der Kommune zum Projektantrag
- Zeitlicher Ablaufplan
- Aktueller Geschäftsbericht und Nachweis der Unterschriftsberechtigung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts zur Erteilung öffentlicher Aufträge
- Formlose Erklärung zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Vereinssatzung sowie Auszug aus dem Vereinsregister
- Kooperationsvereinbarungen.
Der Antrag ist bis zum 15.09.2017 (Ausschlussfrist!) einzureichen an das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat 312
Frankenstraße 210
90343 Nürnberg
Tel.: +49 911 943 6601
E-mail: projektfoerderung@erv.bamf.bund.de
Die Bewertung des Antrags erfolgt nach folgenden maßgeblichen Kriterien:
- Inhaltlich überzeugende Projektbeschreibung mit deutlicher Zuordnung zum entsprechenden thematischen Schwerpunkt;
- Plausible Darstellung der
- konkreten Umsetzungsmaßnahmen zur Zielerreichung;
- Maßnahmen der Zielgruppenerreichung;
- Vernetzung und Kooperation vor Ort;
- Nachhaltigkeit des Projektansatzes und der Projektentwirkung
- Effektive Öffentlichkeitsarbeit
- Benennung von Indikatoren zur Erfolgskontrolle.
