Zusätzlich zu den Förderangeboten der EU im Bereich Integration, unterstützen auch die EU-Mitgliedstaaten mit staatlichen Mitteln die Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zusätzlich zu den gesetzlichen Integrationsangeboten mit der aktuellen Ausschreibung Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern.

Wesentliche Zielgruppe für das Jahr 2021 sind Jugendliche (12 – 27 Jahre) und erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer mit dauerhafter Bleibeperspektive und Menschen mit Migrationshintergrund. 

Wichtige Ziele und Handlungsfelder der Projekte sind:

  • Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements;
  • Stärkung der interkulturellen Kompetenzen;
  • Sucht-, Gewalt- und Kriminalitätsprävention;
  • Stärkung mitgebrachter Kompetenzen im ressourcenorientierten Ansatz;
  • Integration durch freizeitpädagogische Angebote;
  • Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern;
  • Gleichberechtigte Teilhabe von Zugewanderten am gesellschaftlichen und politischen Leben;
  • Verbesserung der wechselseitigen Akzeptanz (interkulturelle Öffnung) von Zugewanderten und Einheimischen.

Deadline Stufe 1 – formlose schriftliche (in Deutsch) unterschriebene Interessenbekundung / Projektskizze – bis zum 30.06.2020 (Poststempel) an
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
Referat 81D
Frankenstraße 21090461 Nürnberg 

Bei Bewilligung: Stufe 2 – finaler Antrag online über easy-Online-Portal.

Bei Bewilligung Projektstart zum 01.01.2021

Themenschwerpunkte 2021 (jedes Projekt wählt einen Themenschwerpunkt):

  1. Projektarbeit als flankierende Maßnahme zum Integrationskurs
    Projekte bieten Maßnahmen für Teilnehmende in Integrationskursen an, die Unterstützung geben beim direkten Kontakt mit Menschen in ihrer neuen Lebensumgebung (interkulturelles Zusammenleben). Dabei geht es um gleichberechtigte Teilhabe und freiwilliges Engagement der Kursteilnehmenden.
  2. Teilhabe und Partizipation mit speziellem Fokus auf Mädchen und Frauen;
    Projektmaßnahmen stärken das Selbstvertrauen, die Selbstverantwortung, die Motivation, die Kompetenzen von Mädchen und Frauen mit und ohne Migrationshintergrund sowie die Vermittlung von Werten der freiheitlich demokratischen Grundordnung als Teil einer pluralistischen Gesellschaft.
  3. Leben in einer vielfältigen und offenen Gesellschaft
    Projektmaßnahmen unterstützen die Interaktion zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund und stärken die Vielfalt der Gesellschaft. Das bezieht sich ebenso auf die öffentlichkeitswirksame Präsentation der Kompetenzen von Menschen mit Migrationshintergrund und deren Beitrag für die Gesellschaft. Projekte gegen Rassismus und Diskriminierung sind erwünscht.
  4. Offener Themenschwerpunkt: In 2021 vergibt das BAMF erstmalig für 10 innovative Projektideen Fördermittel. Voraussetzung ist, dass Ihre Projektidee vom BAMF als politisch relevant erachtet und der gewählte Ansatz als innovativ betrachtet wird. Im Übrigen müssen wie bei den anderen Themenschwerpunkten die festgelegten Antragsvoraussetzungen eingehalten, Zielgruppen, die Erreichbarkeit dieser sowie die Maßnahmen und ihre erwarteten Wirkungen so genau wie möglich beschrieben werden. 

Anforderungen an die Projektskizze (Antragsschritt 1)

Eine formlose Projektskizze, in der die Projektkonzeption vorgestellt wird nach folgenden Vorgaben:

  • Länge: max. zehn Seiten, Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12 Punkte, Zeilenabstand: 15 Punkte, Seitenränder oben und unten: je 2,5 cm; Seitenränder links und rechts: je 2 cm
  • auf der ersten Seite: Angabe des einen Themenschwerpunkts, zu dem der Antrag gestellt wird (nicht mehrere Themenschwerpunkte!)
  • Die Einhaltung der Kriterien von a. und b. ist Zulässigkeitsvoraussetzung.
  • auf der ersten Seite Angabe des Standorts der Maßnahmen vor Ort
  • Benennen Sie klar die geplanten Maßnahmen, deren Ziele und die beabsichtigten Projektwirkungen, wie diese realistisch umgesetzt werden können und in welcher Weise die erzielte Wirkung erkennbar bzw. mit welchen Indikatoren diese messbar ist.

Als maßgebliches inhaltliches Bewertungskriterium für die Projektskizze gilt die nachvollziehbare und konkrete Darstellung folgender Aspekte:

  • Zugang zur und nachhaltige Erreichung der Zielgruppe; 
  • Wirkung der Maßnahmen im Rahmen des Projekts hinsichtlich der kurz-, mittel- und langfristigen Integration von Menschen mit Migrationshintergrund; 
  • Realistische Projektziele mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen zur Erreichung der geplanten Wirkung (deutliche Zuordnung zum entsprechenden thematischen Schwerpunkt); 
  • Benennung von messbaren Indikatoren zur Kontrolle der Zielerreichung; 
  • Vernetzung und Kooperationen vor Ort; 
  • Nachhaltigkeit des Projektes. 

Finanzierungsplan über die komplette Projektlaufzeit

Laufzeit der Projekte:
bis zu 36 Monate

Budget:
Maximale Fördersumme 70.000 € jährlich, d.h. bei 3-jähriger Laufzeit: 21.000 €. Entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten sind von den Trägern Eigenmittel einzubringen sowie Drittmittel einzuwerben.

Kontakt / Beratung:
BAMF
Iris Escherle
Referatsleitung „Integrationsprojekte“
Referat 81D 
Frankenstraße 210 
90461 Nürnberg 

Tel. +49 911 943-16340 
Fax +49 911 943-16369 
E-Mail: Ref81DPosteingang@bamf.bund.de

Website: www.bamf.de