Die Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ), besser bekannt als INTERREG, ist eines der beiden Ziele der Kohäsionspolitik und bietet einen Rahmen für die Umsetzung gemeinsamer Aktionen und den politischen Austausch zwischen nationalen, regionalen und lokalen Akteuren aus verschiedenen Mitgliedstaaten.
Das übergeordnete Ziel der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ) besteht darin, eine harmonische wirtschaftliche, soziale und territoriale Entwicklung der Union insgesamt zu fördern.
INTERREG ist das Instrument der EU zur Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Regionen und Ländern.
Eine neue Generation von INTERREG-Programmen innerhalb und außerhalb der EU wird gemeinsame Dienste weiterentwickeln und die Solidarität stärken.
INTERREG stellt Mittel für Projekte zwischen den Mitgliedstaaten, ihren Regionen in äußerster Randlage, den EU-Beitrittsländern und den Nachbarländern bereit.
Daher wird INTERREG im Zeitraum 2021-2027 weiterhin die grenzüberschreitende Mobilität und Bemühungen zur Entwicklung von Umweltschutz, Rettungsdiensten, qualifizierten Arbeitsplätzen und Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen für die nächste EU-Generation unterstützen.
Darüber hinaus werden zwei neue Ziele die territoriale Zusammenarbeit steuern:
- Bessere Governance der Zusammenarbeit;
- Ein sichereres Europa.
INTERREG hat auf verschiedenen Ebenen Auswirkungen auf das Leben der Bürger. Es umfasst die grenzüberschreitende Zusammenarbeit entlang aller Land- und Seegrenzen der EU; transnationale Zusammenarbeit, einschließlich makroregionaler Strategien und Meeresbecken; und interregionale Zusammenarbeit, die Netzwerke aufbaut und führende Regionen ihre Erfolge und Erfahrungen mit anderen Territorien teilen lässt.
Darüber hinaus decken INTERREG-Projekte über die EU-Grenzen hinaus mehrere Bereiche der Welt ab:
- INTERREG NEXT, an dem Partnerländer der östlichen und südlichen Nachbarschaft beteiligt sind;
- INTERREG Regionen in äußerster Randlage, das die Beziehungen zwischen den abgelegenen Regionen der EU und ihren Nachbarschaften vertieft;
- INTERREG IPA, das die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten mit den Ländern des westlichen Balkans und der Türkei fördert und den Beitrittsländern hilft, Grenzhindernisse abzubauen und Programme auf die gleiche Weise wie die Mitgliedstaaten zu verwalten. Eine solche Zusammenarbeit stärkt die Fähigkeiten der Länder, das Leben der Menschen zu verbessern, und schafft Vertrauen zu den Nachbargebieten.
Im Rahmen von INTERREG werden aus dem EFRE und gegebenenfalls aus den Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln der EU folgende Aktionsbereiche unterstützt (Quelle und Legenden: Verordnung (EU) 2021/1059 des EP und des Rates vom 24.06.2021)
1. die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen aneinandergrenzenden Regionen zur Förderung der integrierten und harmonischen Regionalentwicklung zwischen benachbarten Regionen mit gemeinsamen Land- und Seegrenzen („INTERREG A“) mit 5,81 Mrd. €:
- a) die interne grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen aneinandergrenzenden Grenzregionen mindestens zweier Mitgliedstaaten oder zwischen aneinandergrenzenden Grenzregionen mindestens eines Mitgliedstaats und mindestens eines der in Artikel 4 Absatz 2 genannten Drittländer oder
- b) die externe grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen aneinandergrenzenden Grenzregionen mindestens eines Mitgliedstaats und mindestens eines der im Folgenden genannten Länder bzw. Gebiete:
- i) IPA-III-Begünstigte
- ii) Partnerländer, die mit NDICI-Mitteln unterstützt werden, oder
- iii) die Russische Föderation für die Zwecke ihrer Beteiligung an der auch aus NDICI-Mitteln geförderten grenzübergreifenden Zusammenarbeit;
2. die transnationale Zusammenarbeit in größeren transnationalen Gebieten oder im Umkreis von Meeresbecken, an der nationale, regionale und lokale Programmpartner in Mitgliedstaaten, Drittländern und Partnerländern sowie in ÜLG beteiligt sind, mit dem Ziel einer stärkeren territorialen Integration („INTERREG B“) mit 1,47 Mrd. €.
3. die interregionale Zusammenarbeit zur Stärkung der Effektivität der Kohäsionspolitik („INTERREG C“) mit 0,5 Mrd. €:
durch Förderung
- a) des Austauschs von Erfahrungen, innovativer Ansätze sowie des Aufbaus von Kapazitäten unter Ausrichtung auf die in Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 genannten politischen Ziele und das INTERREG-spezifische Ziel „Bessere Governance in Bezug auf die Zusammenarbeit“ im Hinblick auf die Ermittlung und Verbreitung bewährter Verfahren sowie ihre Übertragung auf die Politik der regionalen Entwicklung, einschließlich der Programme zur Verfolgung des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ („Programm INTERREG Europe“);
- b) des Austauschs von Erfahrungen, innovativer Ansätze sowie des Aufbaus von Kapazitäten im Zusammenhang mit der Ermittlung, der Übertragung und der Kapitalisierung bewährter Verfahren für die integrierte und nachhaltige Stadtentwicklung unter Berücksichtigung der Verbindungen zwischen städtischen und ländlichen Gebieten, zur Unterstützung von Maßnahmen, die im Rahmen von Artikel 11 der Verordnung (EU) 2021/1058 entwickelt wurden sowie zur Ergänzung der Initiative gemäß Artikel 11 jener Verordnung in koordinierter Weise („Programm URBACT“);
- c) des Austauschs von Erfahrungen, innovativer Ansätze sowie des Aufbaus von Kapazitäten („Programm INTERACT“), um
- i) die Durchführung der INTERREG-Programme zu harmonisieren und zu vereinfachen sowie zur Kapitalisierung ihrer Ergebnisse beizutragen;
- ii) eventuelle in Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe d Ziffer vi der Verordnung (EU) 2021/1060 genannte Kooperationsmaßnahmen zu harmonisieren und zu vereinfachen;
- iii) die Einrichtung, Arbeit und Nutzung der Europäischen Verbünde für territoriale Zusammenarbeit („EVTZ“) zu unterstützen;
- d) Entwicklungstrends im Hinblick auf die Ziele des territorialen Zusammenhalts („Programm ESPON“) zu analysieren;
4. die Zusammenarbeit der Gebiete in äußerster Randlage untereinander und mit mindestens einem benachbarten Dritt- oder Partnerland bzw. ÜLG oder mindestens einer Organisation der regionalen Integration und Zusammenarbeit zur Erleichterung ihrer regionalen Integration und der harmonischen Entwicklung in ihrer Nachbarschaft („INTERREG D“) mit 0,3 Mrd. €.
INTERREG Struktur und Ergebnisse 1990-2020

Tutorial INTERREG 2021-2027