INTERREG zum Thema Wirtschaft & KMU

INTERREG = Europäische Territorriale Zusammenarbeit (ETZ)

ist Teil der EU Struktur- und Investitionspolitik und unterstützt grenzüberschreitende Kooperationen zwischen Regionen und Städten, die eine wichtige Bedeutung für die gemeinsame Entwicklung haben (z.B. Infrastruktur, Arbeitsmarkt, Umweltschutz).

Die ETZ ist ausgerichtet auf die Umsetzung der EU-Strategie 2050 und konzentriert sich auf die Verknüpfung von Wirtschaftswachstum, Umwelt und sozialer Entwicklung unter Berücksichtigung der Herausforderungen in den jeweiligen Programmräumen:

  • Wirtschaft, Arbeit, Leben;
  • Energie, Klimawandel und Klimaschutz;
  • Umwelt und natürliche Ressourcen;
  • Mobilität und Verkehr;
  • Raumentwicklung und Governance.

Die Regeln für die ETZ im Zeitraum 2021-2027 wurden in einer Verordnung über besondere Bestimmungen für das Ziel der „Europäischen territorialen Zusammenarbeit“ (Interreg) festgelegt. Im Zeitraum 2021-2027 wird die ETZ vier Aktionsbereiche haben:

Aktionsbereich A

Grenzübergreifende Zusammenarbeit zur Weiterentwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenarbeit in benachbarten Grenzregionen (z.B. Euroregionen in DE);

 

Aktionsbereich B

Transnationale Zusammenarbeit zur Kooperation zwischen nationalen, regionalen und kommunalen Partnern in transnationalen Kooperationsräumen, um die territoriale Integration dieser Räume zu erhöhen (INTERREG VIb mit 6 Kooperationsräumen);

 

Aktionsbereich C

Interregionale Zusammenarbeit für Kooperationsnetze und Erfahrungsaustausch, um die Wirksamkeit bestehender Instrumente für Regionalentwicklung und Kohäsion zu verbessern.

 

Aktionsbereich D (neu ab 2021)

Zusammenarbeit der Gebiete in äußerster Randlage.

Derzeit gibt es 9 Gebiete in äußerster Randlage:

  • 5x französische Überseedepartements: Martinique, Mayotte, Guadeloupe, Französisch-Guayana und Réunion,
  • 1x französisches Überseegebiet: Saint-Martin,
  • 2x portugiesische autonome Regionen: Madeira und die Azoren
  • sowie 1x spanische autonome Gemeinschaft: die Kanarischen Inseln.

Diese Regionen sehen sich mit einer Reihe von Schwierigkeiten konfrontiert, die sich aus ihren jeweiligen geografischen Eigenschaften ergeben. Zu diesen Besonderheiten zählen insbesondere Abgelegenheit, Insellage und Klima sowie eine geringe Größe und eine schwierige Topografie. Wirtschaftlich sind die Gebiete von einigen wenigen Produkten (häufig von landwirtschaftlichen Erzeugnissen oder natürlichen Ressourcen) abhängig. Durch diese Merkmale wird das Potenzial für ihre künftige Entwicklung innerhalb der EU eingeschränkt und verlangt zusätzliche Unterstützung.

Außerdem werden in der vorgeschlagenen Verordnung zwei Interreg-spezifische Ziele festgelegt:

  • bessere Steuerung der Zusammenarbeit, 
  • mehr Sicherheit in Europa.

 

 

Im Programmplanungszeitraum 2021-2027 werden für die ETZ circa 8 Mrd. EUR (zu Preisen von 2018) bereitgestellt. Diese Mittel verteilen sich wie folgt: 

Aktionsbereich A: 72,2 % (d. h. insgesamt 5 812 790 000 EUR) für die grenzübergreifende Zusammenarbeit an den Land- und Seegrenzen, 

Aktionsbereich B: 18,2 % (d. h. insgesamt 1 466 000 000 EUR) für die transnationale Zusammenarbeit, 

Aktionsbereich C: 6,1 % (d. h. insgesamt 49 000 000 EUR) für die interregionale Zusammenarbeit, 

Aktionsbereich D: 3,5 % (d. h. insgesamt 281 210 000 EUR) für die Zusammenarbeit der Gebiete in äußerster Randlage.

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