Das Justizprogramm bietet verschiedenen Organisationen, die sich thematisch auf den Bereich Justiz spezialisiert haben, eine konkrete finanzielle Unterstützung.

Es konzentriert sich auf folgende Schlüsselbereiche: 

  • Europaweite justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen, einschließlich Zivil- und Handelssachen, Insolvenzen, Familiensachen und Nachfolgeregelungen usw.;
  •  Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen innerhalb der EU;
  • Gerichtliche Ausbildung, einschließlich Sprachtraining in juristischer Terminologie, um eine gemeinsame Rechts- und Rechtskultur in Europa zu fördern;
  • Wirksamer Zugang zur Justiz in Europa, einschließlich der Rechte von Opfern von Straftaten und Verfahrensrechten in Strafverfahren;
  • Europäische Initiativen im Bereich der Drogenpolitik (justizielle Zusammenarbeit und Aspekte der Kriminalprävention).

Das Budget für das Programm beläuft sich für den Zeitraum 2014-2020 auf 378 Mio. EUR.

 

Das Jährliche Arbeitsprogramm (AWP) für 2019 im Rahmen des Programms „Justiz“ spiegelt die Prioritäten des Arbeitsprogramms der Kommission für 2019 eng wider und wird zur Priorität der Kommission „Ein Raum der Justiz und der auf gegenseitigem Vertrauen beruhenden Grundrechte“ beitragen. Viele der Schulungsaktivitäten und die meisten Aktivitäten im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen können mit der Europäischen Sicherheitsagenda und der gerichtlichen Reaktion auf den Terrorismus verknüpft werden. Das Jahr 2019 wird das Jahr der Konsolidierung der Ergebnisse sein, wobei hauptsächlich in wiederkehrende Aktivitäten und in geringerem Umfang in neue investiert wird.

Etwa 78% des Haushalts von 2019 oder 33.990.000 € werden für die Finanzierung von Aktivitäten über Zuschüsse verwendet, während die verbleibenden 22% oder 9.685.000 € die Aktivitäten über die Beschaffung finanzieren.

Insgesamt sind fünf Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen (call for proposal) für Maßnahmenzuschüsse geplant, um transnationale Projekte in folgenden Bereichen zu unterstützen:

  • Justizielle Zusammenarbeit (Budgetlinie 33 03 02: 11.600.000 €)
  • Justizielles Training; dazu wird in 2019 eine Europäische Training Plattform im Rahmen des e-Justice Portals aufgebaut (Budgetline 33 03 01: 17.570.000 €)
  • Zugang zur Justiz; 2019 eng verbunden mit der Connecting Europe Facility (CEF); (Budgetlinie 33 03 01: 11.630.000 €)
  • EU Drogenpolitik, in 2019 insbesondere zur Kriminalprävention; (Budgetlinie 18 06 01: 2.875.000 €).

 

Darüber hinaus sind drei Arten von Betriebskostenzuschüssen für 2020 geplant:

  1. Partnerschaftsrahmenvereinbarungen zur Erleichterung und Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und / oder Strafsachen;
  2. Das Europäische Netzwerk für justizielle Ausbildung;
  3. Partnerschaftsrahmenvereinbarungen im Bereich des Zugangs zum Recht.

 

 

Das Programm für Rechte, Gleichheit und Unionsbürgerschaft 2014-2020 schützt die Rechte und Freiheiten, auf die die Menschen nach EU-Recht Anspruch haben.

Es zielt darauf ab: 

  • Nichtdiskriminierung in der EU zu fördern;
  • Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Homophobie und anderen Formen von Intoleranz in der EU zu bekämpfen;
  • Gleichstellung der Geschlechter und Gender Mainstreaming europaweit zu fördern;
  • Gewalt gegen Kinder, Jugendliche, Frauen und andere gefährdete Gruppen zu verhindern;
  • die Rechte des Kindes in Europa zu fördern;
  • den Schutzes personenbezogener Daten in der EU zu fördern.
  • Unionsbürgerschaftsrechte in der EU zu gewährleisten;
  • Verbraucherrechte durchzusetzen.Das Budget für das Programm beläuft sich für den Zeitraum 2014-2020 auf 439,5 Mio. EUR.

 

 

Zur Gewährleistung des Schutzes von Rechten und Stärkung der Bürger (Haushaltslinie 33 02 01) werden in 2019 Mittel im Umfang von 27.509.000 € zur Verfügung gestellt. Für die Förderung von Nichtdiskriminierung und Gleichstellung (Haushaltslinie 33 02 02) werden in 2019 Mittel im Umfang von 37.262.000 zur Verfügung gestellt.

Derzeit sind am Programm für Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft beteiligt: die EU Mitgliedstaaten, Island und Serbien. Liechtenstein ist an den Zielen „Förderung der Nichtdiskriminierung und Gleichstellung“ (Haushaltslinie 33 02 02) beteiligt.

Das Programm finanziert Maßnahmen mit europäischem Mehrwert. Der europäische Mehrwert von Maßnahmen, einschließlich derjenigen von kleinen und nationalen Maßnahmen, werden nach folgenden Kriterien bewertet:

–       wie sie ihren Beitrag zur konsequenten Umsetzung des Unionsrechts gewährleisten, zum öffentlichen Bewusstsein für die daraus resultierenden Rechte beitragen, das gegenseitiges Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten entwickeln und zur Verbesserung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit beitragen;

–       ihr Beitrag zur Ausarbeitung und Verbreitung bester Praktiken;

–       ihr Potenzial zur Schaffung von Mindeststandards und Lösungen für grenzüberschreitende oder unionsweite Herausforderungen beizutragen.

Alle im Rahmen dieses Arbeitsprogramms durchgeführten Aktivitäten müssen umgesetzt werden im Einklang mit den in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Rechten und Grundsätzen der Europäische Union. Sie unterstützen Gender Mainstreaming, Mainstreaming von Kinderrechten und Mainstreaming der Nichtdiskriminierung.

In Kürze veröffentlicht die Generaldirektion Justiz einen regelmäßigen Newsletter zur aktuellen Information interessierter Zielgruppen zu den Fördermöglichkeiten: