Der Fachkräftebedarf in Deutschland ist ein allgegenwärtiges Thema. Nicht nur Großbetriebe suchen händeringend nach qualifiziertem Personal, sondern auch insbesondere Klein- und Kleinstbetriebe im Handwerk und Gewerbe sind stark vom Fachkräftemangel betroffen. Die Mittel der aktuellen 4. Förderrunde des Programms „JOBSTARTER plus“ werden eingesetzt für Projekte, die Fortschritte bei der regionalen Strukturentwicklung im Übergang Schule-Ausbildung bringen. Entwicklungspotentiale der lokalen Wirtschaft werden eingebunden in die regionalen Gegebenheiten (Branchenspezifik) und verknüpft mit einer wirtschaftsnahen Ausgestaltung der Ausbildungsstrukturförderung. Kleine- und Kleinstbetriebe sollen besonders dabei unterstützt werden, selber auszubilden und sich damit ihre benötigten Fachkräfte zu sichern.

 

Förderfähig sind Projekte:

  • die mit Instrumenten des Externen Ausbildungsmanagements (EXAM) die genannten Unternehmen zu Fragen der dualen Berufsausbildung beraten;
  • die zur Einrichtung von Ausbildungsplätzen führen;
  • zur Berufsinformation und -werbung an Schulen;
  • zur Bewerbung und Platzierung von Ausbildungsangeboten am regionalen Ausbildungsstellenmarkt;
  • zum Aufbau einer frühzeitigen Bindung Schüler – Unternehmen;
  • zur Auswahl geeigneter Auszubildender;
  • zur Schaffung von wirksamer Vernetzung zwischen lokaler Wirtschaft, Schulen und Berufsschulen sowie der zuständigen Verwaltungen;
  • zur Unterstützung einer qualitativ hochwertigen beruflichen Ausbildung.

 

 

EXAM-Leistungen für Klein- und Kleinstbetriebe lt. Förderbekanntmachung können sein:

  • Bewerbung der Attraktivität der Ausbildung;
  • Beratung aktuell nicht ausbildender Unternehmen;
  • Sensibilisierung für das übergeordnete Thema der Personalentwicklung und Beratung von Jugendlichen hinsichtlich der Karrieremöglichkeiten über Aus- und Weiterbildung;
  • Unterstützung bei der Beantragung der Feststellung der Ausbildungsberechtigung und der Eignung der Ausbildungsstätte durch die zuständige Stelle gem. BBiG bzw. HwO;
  • Beratung in Bezug auf Neuerungen und Innovationen in Ausbildungsberufen;
  • Beratung zur Qualifizierung der betrieblichen Ausbilderinnen und Ausbilder;
  • Beratung über die Möglichkeiten fachlicher Zusatzqualifikationen für Auszubildende während der Erstausbildung zur Steigerung der Attraktivität der dualen Ausbildung für leistungsstarke Jugendliche;
  • Unterstützung bei administrativen und rechtlichen Fragestellungen der Ausbildung;
  • Beratung zum Berufswahlverhalten von Jugendlichen sowie zur Nutzung moderner Rekrutierungskanäle, um Jugendliche zu erreichen;
  • Unterstützung bei der Suche nach Auszubildenden in Kooperation mit den regional zuständigen Agenturen für Arbeit;
  • Bewerbung der Nutzung von Regelinstrumenten und regional vorhandenen Unterstützungsangeboten für Betriebe (z.B. Einstiegsqualifizierungen, ausbildungsbegleitende Hilfen, Assistierte Ausbildung);
  • Unterstützung bei der Anbahnung von Praktika und Einstiegsqualifizierungen mit dem Ziel der Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis;
  • Initiierung und Koordination von Verbundausbildung mit dem Ziel der Verstetigung durch regionale Netzwerkpartner;
  • Fachliche Unterstützung erstmalig oder nach längerer Zeit wieder ausbildender Unternehmen bei der Durchführung der Ausbildung im ersten Jahr des Ausbildungsverhältnisses; danach gegebenenfalls Vermittlung einer weitergehenden Unterstützung und Beratung im Ausbildungsprozess durch Ehrenamtsinitiativen im Bereich der beruflichen Bildung.

 

Antragsteller können sein:

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts;
  • Juristische Personen des Privaten Rechts, inklusive im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften, die in der beruflichen Bildung tätig sind.

 

Zielregionen sind:

  • Gebietskörperschaften (Landkreise, kreisfreie Städte);
  • Arbeitsagenturbezirke;

Der Bezug zwischen dem Projekt und der Zielregion muss im Antrag schlüssig begründet werden.

 

Laufzeit der Projekte: bis 36 Monate

 

Projektstart (gestaffelt):

  1. Juli 2018 mit Deadline der Antragseinreichung am 22. Januar 2018
  2. Januar 2019 mit Deadline der Antragseinreichung am 25. Juni 2018.

 

 

Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den Gesamtkosten des Projekts (bis zu 100%). Förderfähige Ausgaben (bis max. 600.000 € für den Bewilligungszeitraum) sind:

  • Personalausgaben;
  • Ausgaben für projektbezogene Reisen des Projektpersonals.

 

Antragsverfahren:

Der förmliche Antrag auf Förderung sind einzureichen beim:

Bundesinstitut für Berufsbildung
Programmstelle JOBSTARTER
Postfach 20 12 64
53142 Bonn
(Postanschrift)

oder

Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
(Hausanschrift)

 

Der Projektantrag muss online eingereicht werden über:

 

Ansprechpartner zur Antragsberatung in den JOBSTARTER-Regionalbüros:

Regionalbüro Ost:
E-mail: peter.albrecht@gebifo.de
Tel.: 030 32669191

Website:

 

Regionalbüro Nord:
E-mail: jobstarter@inbas.com
Tel.: 040 85506492

Website:

 

Regionalbüro West:
E-mail: jkriese@zwh.de
Tel.: 0211 30200951

Website:

 

Regionalbüro Süd:
E-mail: krings.ursula@f-bb.de
Tel.: 0911 2777925

Website: