Die Europäische Union hat sich mit seinen Mitgliedern für die kommenden Jahre und Jahrzehnte wichtige Klimaschutzziele gesetzt, um die negativen Folgen des Klimawandels zu reduzieren bzw. zu stoppen. Die EU hat sich verpflichtet, ihre Emissionen bis 2050 gegenüber den Werten von 1990 um 80-95% zu reduzieren. Bis 2030 soll die Treibhausgasemission um mindestens 40% gegenüber 1990 verringert werden, der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch soll auf mindestens 27% steigen und die Energieeffizienz um mindestens 27%.
Diese gemeinsamen europäischen Ziele verlangen umfangreiche Anstrengungen und Initiativen in den Mitgliedsländern.
In Deutschland wurde dazu am 01.01.2019 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) die Initiative für Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld – die Kommunalrichtlinie – neu gestartet. In Deutschland wurden in den letzten 10 Jahren der Initiative bereits über 12.500 Projekte in über 3.000 Kommunen gefördert.
Ziel der Kommunalrichtlinie ist es, die wichtigen nationalen und europäischen Ziele zur Minderung von Treibhausgasemissionen im kommunalen Umfeld zu beschleunigen und messbare Einsparungen zu erreichen. Mit den geförderten investiven Maßnahmen werden jährlich zusätzliche Einsparungen in Höhe von min. 400.000 Tonnen CO2-Äquivalent (brutto) angestrebt. Der Fördermitteleinsatz pro vermiedener Tonne CO2-Äquivalent soll auf 50 Euro/Tonne begrenzt werden.
Strategische Förderschwerpunkte und Förderquote/FQ:
- Fokusberatung Klimaschutz 65%
- Energiemanagementsysteme 40%
- Umweltmanagementsysteme 40%
- Energiesparmodelle 65%
- Kommunale Netzwerke
- Potenzialstudien 50%
- Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement 65 – 40%
Investive Förderschwerpunkte:
- Hocheffiziente Außen- und Straßenbeleuchtung sowie Lichtsignalanlagen 20-25%
- Hocheffiziente Innen- und Hallenbeleuchtung 25%
- Raumlufttechnische Anlagen 25%
- Nachhaltige Mobilität 40%
- Abfallentsorgung 40-50%
- Kläranlagen 30%
- Trinkwasserversorgung 30%
- Rechenzentren 40%
- Weitere investive Maßnahmen für den Klimaschutz 40%
Die Einstiegsberatung im Hinblick auf die ausgewiesenen Förderschwerpunkte für interessierte Antragsteller erfolgt über Förderlotsen:
Antragsberechtigte:
- Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind;
- Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 25% kommunaler Beteiligung; für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt;
- Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche KITAs und Schulen bzw. deren Träger;
- Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen bzw. deren Träger;
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen;
- Öffentliche und freie, gemeinnützige Jugendwerkstätten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch anerkannt sind bzw. deren Träger;
Für investive Förderschwerpunkte (inklusive vorgelagerter Potenzialstudien) sind darüber hinaus antragsberechtigt:
- Kulturelle Einrichtungen in gemeinnütziger Trägerschaft;
- Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus, die im Vereinsregister eingetragen sind;
- Werkstätten für behinderte Menschen bzw. deren Träger.
Weitere Informationen siehe Richtlinie.
Förderung (Förderquote/FQ):
Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren, anteiligen Zuschuss zu den förderfähigen Gesamtkosten. Für finanzschwache Kommunen werden besondere Förderquoten berücksichtigt.
Die Art der förderfähigen Kosten ist abhängig von dem Förderschwerpunkt (siehe Richtlinie).
Antrags- und Förderverfahren:
In 2019 zwei Antragsfristen:
1. Januar bis 31. März 2019
1. Juli bis 30. September 2019
Beginn des Vorhabens frühestens 5 Monate nach Antragstellung planen!
Video-Tutorial zur Einreichung eines Antrags über „easy online“
Nach Absenden der elektronischen Version ist diese auszudrucken und mit Unterschrift einer bevollmächtigten Person sowie den erforderlichen Anlagen dem Projektträger Jülich (PtJ) innerhalb von 2 Wochen zuzuleiten.
Kontakt, Beratung und Antragseinreichung:
Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Kommunaler Klimaschutz (KKS)
Zimmerstraße 26 – 27
10969 Berlin
Telefon: 030/2 01 99-5 77
Telefax: 030/2 01 99-31 07
E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de