17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals / SDG) bilden mit den dazu gehörigen 169 Einzelzielen das Kernstück der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (UN). Zugleich bilden sie weltweit einen neuen politischen Handlungsrahmen, um Armut und Ungleichheit in der Welt wirkungsvoll zu bekämpfen und dem Klimawandel mit effizienten Maßnahmen zu begegnen. 

Die SDGs sind integriert in die Green Deal Nachhaltigkeitspolitik der Europäischen Union und bilden die Grundlage für nationale Nachhaltigkeitsstrategie der EU-Mitgliedstaaten – in Deutschland ist das die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS).

Die DNS berücksichtigt insbesondere die Transformationsbereiche Energie, Kreislaufwirtschaft, Bau- und Verkehr, Agrar- und Ernährung, schadstofffreie Umwelt sowie menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit zu erreichen.

Die Energiewende in DE leistet dabei einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der nationalen, europäischen und internationalen Klimaschutzziele. Die Sicherung einer nachhaltigen Energieversorgung (Klimaschutzplan 2050, Klimaschutzmaßnahmen 2030) basiert auf:

  • Effizienter Energienutzung;
  • Senkung des Energieverbrauchs;
  • Ausbau erneuerbarer Energieerzeugung

mit der Maßgabe der Versorgungssicherheit, der Umweltverträglichkeit und der Bezahlbarkeit.

Mit der Förderung kommunaler Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa) unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) Kommunen und andere Akteure in Strukturwandelregionen bei der Verwirklichung ökologischer Nachhaltigkeitsziele.

Quelle: https://www.z-u-g.org

KoMoNa Förderschwerpunkte sind neben konzeptionellen auch investive Maßnahmen, die miteinander kombiniert werden können (Quelle: KoMoNa Förderrichtlinie):

Konzeptionelle Maßnahmen zur Umsetzung der DNS:

  1. Kommunale Nachhaltigkeitskonzepte
  2. Kommunales Nachhaltigkeitsmanagement
  3. Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Teilhabe
  4. Nachhaltigkeitsbezogene Wettbewerbe und Kampagnen
  5. Außerschulische Bildungs- und Kulturprojekte (Fokus: Jugendliche und junge Erwachsene)

Investive Maßnahmen zur Umsetzung der umweltbezogenen Ziele der DNS:

  1. Nachhaltige, biodiversitätsfördernde Gestaltung von Flächen, Dächern und Fassaden
  2. Maßnahmen für mehr Umweltgerechtigkeit in Quartieren und Stadtteilen
  3. Entsiegelung von Flächen und Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen
  4. Naturnahe Gestaltung / Renaturierung von kommunalen und privaten Gewässern
  5. Beiträge zu einem biodiversitätsfördernden, umweltfreundlichen und nachhaltigen Tourismus
  6. Außerschulische Umwelt- und Naturschutzbildung.

Antragsberechtigte mit Sitz bzw. Niederlassung in den Förderregionen sind:

  • Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) sowie ein zum Zweck des Antrages initiierter Zusammenschluss von Kommunen;
  • Kommunale Zusammenschlüsse, wie z. B. Zweckverbände, Landschaftsverbände, Regionalverbände;
  • Unternehmen;
  • für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt;
  • Stiftungen, Vereine und Verbände;
  • Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen.

Höhe der Förderung

Die Förderquote ist abhängig von der Antragsberechtigung sowie dem gewählten Förderschwerpunkt. 

Antragsverfahren

Zuständig für das Verfahren und Beratung der Antragstellerist der Projektträger:

Zukunft-Umwelt-Gesellschaft ZUG gGmbH
Köthener Straße 4
10963 Berlin

Tel.:                 +49 30 700181 333
E-Mail:            KoMoNa@z-u-g.org
Web:               www.z-u-g.org

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe muss eine Projektskizzebis zum 31.03.2021 eingereicht werden über das Easy-Online-Portal

Bestandteile der Projektskizze sind:

  • Das Projektblatt (über Easy-Online) mit Basisinformationen zu den Kontaktpersonen sowie eine Kurzvorstellung des Projektthemas;
  • Die Ideenskizze als pdf-Dokument mit detaillierten Angaben zum geplanten Vorhaben (Gliederung siehe „Musterskizze“).

Nach termingerechter Online-Einreichung muss spätestens nach 14 Tagen (Poststempel) eine rechtsverbindlich unterschriebene Papierversion dem Projektträger zugesendet werden.

Bei erfolgreicher Bewertung der Projektskizze werden die entsprechenden Antragsteller aufgefordert zur Einreichung eines Vollantrags mit ausführlicher Beschreibung des Vorhabens, inklusive belastbarer Arbeits- und Zeitpläne sowie entsprechender Ausgaben- bzw. Kostenkalkulation.