Es ist zu beachten, dass die Ausgangsquellen der Strategieentwicklung sich unterscheiden jeweils für die EU-Strukturfonds (ESF, EFRE, ELER, Kohäsionsfonds u.a.), die in den Regionen der EU-Mitgliedsstaaten definiert und mit der EU Kommission abgestimmt werden (OPs) sowie den Aktionsprogrammen, die in den jeweils thematisch zuständigen Generaldirektionen der EU-Kommission entsprechend der verfügbaren Haushaltsmittel verhandelt werden.
Da durch wirtschaftliche Veränderungen innerhalb und außerhalb der EU (z.B. Handelsschranken, BREXIT, Wirtschaftskrisen) voraussichtlich weniger Mittel für den EU-Haushalt zur Verfügung stehen, müssen diese Mittel in strategischer Hinsicht sehr effizient für die weite gesellschaftliche Entwicklung der EU eingesetzt werden. So gibt die EU Kommission z.B. für den EFRE vor, dass mindestens 60% der verfügbaren Mittel in den Regionen für Innovation und wirtschaftlichen Wandel eingesetzt werden. Zusammen mit dem Ziel eines grüneren, CO2-armen Europa sind 85% der Mittel einzuplanen. Europa soll bürgernäher werden. Deshalb soll im ESF u.a. die Soziale Inklusion mit mindestens 25% berücksichtigt werden. Im ELER sollen 30% für Klima- und Umweltziele eingesetzt werden und mindestens 5% den LEADER-Vorhaben zugutekommen. Das ist der Rahmen, in dem sich alle EU-Förderregionen (in DE vorrangig die Bundesländer) bewegen müssen mit ihren eigenen strategischen Visionen.
Am Beispiel des Bundeslandes Niedersachsen bedeutet das folgende Prioritäten in der Nutzung der sich verringernden Strukturfondsmittel aus EFRE, ESF und ELER:
- Innovation und wirtschaftlicher Wandel:
1. Soziale Innovationen (zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen durch den demografischen Wandel vor allem in ländlichen Räumen,
2. Steigerung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (einschließlich Handwerk) durch Innovation - Arbeitsmarkt, Bildung, Qualifizierung, gesellschaftliche Teilhabe:
1. Förderung einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, einschließlich des verbesserten Zugangs zur Kinderbetreuung,
2. Förderung der Anpassung von Arbeitnehmern und Unternehmen an den Wandel im Bereich der Digitalisierung oder anderer großer Umbrüche (z. B. E-Mobilität),
3. Fachkräftesicherung durch Aktivierung von weiteren Erwerbspersonen- und Qualifizierungspotenzialen - Klima und Umwelt:
1. Verbesserung der biologischen Vielfalt,
2. Verringerung der Umweltverschmutzung,
3. Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen (z. B. Wasser, Böden);
Über 50 % sehen in Niedersachsen große oder sogar sehr große Kompetenzen in der Kreislaufwirtschaft! - Regionale Entwicklung:
1. Sicherung von Basisdienstleistungen der ländlichen Bevölkerung (z. B. Gesundheit, Nahversorgung mit wichtigen Waren und Dienstleistungen, soziale Begegnung),
2. Beschäftigung, Wachstum und lokale Entwicklung in ländlichen Gebieten.
Im Wirtschaftssektor haben sich die EU-Mitgliedsstaaten für den Haushalt darauf verständigt, die derzeitigen 14 EU-Finanzierungsinstrumente zur Förderung von Investitionen unter dem Dach eines Förderinstruments „InvestEU“zu vereinen. Damit sollen die Mittel für notwendige Investitionen einfacher zugänglich werden. Über den neuen Fonds soll eine Haushaltsgarantie in Höhe von mindestens 38 Mrd. Euro bereitgestellt werden, um öffentliche und private Mittel für Investitionen in 4 prioritären Bereichen zu mobilisieren:
- Nachhaltige Infrastruktur;
- Forschung, Innovation und Digitalisierung;
- Kleine und mittlere Unternehmen;
- Soziale Investitionen und Kompetenzen.
Die Aktionsprogramme der EU werden zukunftsfähiger strukturiert mit dem Ziel, z.B. über ERASMUS+ Studierenden zu ermöglichen:
- durch eine Kombination von Studienleistungen in mehreren EU-Ländern einen Studienabschluss zu erwerben,
- dass mehr junge Menschen mindestens 2 europäische Fremdsprachen sprechen,
- dass die Zusammenarbeit bei der gegenseitigen Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Schulabschlüssen der Sekundarstufe verbessert wird.
Die Wissenschaft soll insbesondere über das EU-Förderprogramm „Horizon Europe“ mit folgenden Zielen wettbewerbsfähiger werden:
- Schaffung dynamischer, grenzüberschreitender Partnerschaften zwischen Unternehmen, Universitäten und Forschungszentren (KIC – Knowledge and Innovation Communities) zur Unterstützung nachhaltigen Wirtschaftens in Europa;
- Stärkung der Kultur- und Kreativindustrie sowie der Strategien zur Smart Spezialisierung;
So soll z.B. das „European Institute of Innovation and Technology“ (EIT Sitz in Budapest) mit einem Budget von 3 Mrd. Euro einen europäischen Innovationsschub anstoßen durch:
- Mehr als 10.000 Graduierte (KICs-Master, PhDs);
- mehr als 600 neue start-ups und die Unterstützung von mehr als 7.000 existierenden start-ups;
- mehr als 4.000 neue Produkte und Dienstleistungen werden am Markt eingeführt;
- mehr als 750 Hochschulen sind in die EIT Aktivitäten eingebunden.
Sicherlich ist es unabdingbar (siehe Vorgehen mit dem EU-Finanzierungsinstrument „InvestEU“) mit den sich verringernden Haushaltsmittel in der neuen Förderperiode 2021-2027 eine übersichtlich strukturierte, administrativ einfache Form der Mittelbeantragung, Mittelnutzung und Mittelnachweisführung für die finalen Nutzer anzustreben, um die gewünschten Ziele mit effizientem Mitteleinsatz zu erreichen.
Überblick über den aktuellen Sachstand der EU-Förderprogramme (2014-2020)