Die Lokale Aktionsgruppe LAG „Energieregion im Lausitzer Seenland“ e.V. leitet verantwortlich eine der aktuell 321 LEADER-Regionen in Deutschland.

Die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) der LAG beinhaltet zwei zentrale themenübergreifende Herausforderungen:

  • Bewältigung des demografischen Wandels;
  • Umgang mit dem wirtschaftlichen und naturräumlichen Strukturwandel.

Die Entwicklung der LEADER-Region folgt zwei Leitlinien:

  1. Gestaltung und Sicherung guter Rahmenbedingungen und passfähiger Infrastrukturen für Wohnen, Leben und Arbeiten unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung;
  2. Nutzung der kultur- und naturräumlichen Potenziale für die Stärkung der ländlichen Entwicklung und die weitere Profilierung von Tourismus und regionaler Wertschöpfung.

Vier Handlungsfelder konkretisieren diese Leitlinien:

Zu 1.) Handlungsfeld: Sicherung der Daseinsvorsorge; Handlungsfeld: Lebensqualität in ländlichen Gemeinden;

Zu 2.) Handlungsfeld: Tourismus im ländlichen Raum; Handlungsfeld: Regionale Wertschöpfung.

Am vergangenen 9. Aufruf (Fristtermin 31.07.2021) beteiligten sich private Antragsteller, Kommunen, Vereine und Verbände mit 16 Projektideen, die am Auswahlverfahren teilgenommen haben. 12 Vorhaben konnten im Rahmen der Projektauswahl sowie mit dem verfügbaren Budget berücksichtigt werden. Die bestätigten Projektträger müssen nun im Schritt 3 des Gesamtverfahrens ihre formgebundenen Anträge bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einreichen.

Aktuell ist mit Einreichungsfrist 31.01.2022 das in dieser Förderperiode abschließende 10. Projektauswahlverfahren offen (dreistufiges Verfahren: Projektaufnahme mit Maßnahmeblatt, Bewertung durch Experten der LAG mit Empfehlung für den Beirat zur Projektauswahl, Entscheidung des LAG-Beirats an die zuständige Bewilligungsbehörde / formgebundenes LEADER Antragsformular) mit einem Budget von 1,9 Mio. € Fördermitteln für zukunftsfähige Projekte mit hohem regionalen Mehrwert. Der Aufruf richtet sich insbesondere an interessierte Antragsteller mit einem Fördermittelbedarf bis zu 200.000 €. 

Die bestätigten Projektträger (Antragsteller) werden nach der Auswahlentscheidung im März 2022 über eine Benachrichtigung aufgefordert, ihre formgebundenen LEADER-Anträge bis zum 30.06.2022 bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.

Unterstützt werden Vorhaben kleinerer Unternehmen aus Handwerk, Gewerbe, Dienstleistungen, Direktvermarktung, Gastronomie und Beherbergung sowie Projekte von Kommunen und Vereinen. 

Hinweise zum 10. Projektauswahlverfahren

Ein Erfolg versprechender Projektantrag muss sich unbedingt in die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) der LAG einfügen und zur Lösung der dort aufgezeigten Herausforderungen und Ziele beitragen.

Gefördert werden öffentliche und private Projekte, die die Ziele der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) unterstützen:

  • die regionale Wirtschaft stärken;
  • öffentliche Einrichtungen der Grundversorgung sichern;
  • ländliche Infrastruktur zur Erschließung landwirtschaftlicher und touristischer Entwicklungspotenziale verbessern;
  • die Lebensqualität durch Entwicklung der Dörfer und Landstädte steigern
  • das Kulturerbe erhalten;
  • die Energiewende durch Einsparung/Versorgung von/mit Wärmeenergie umsetzen und zum Ressourcenschutz beitragen;
  • die integrierte Entwicklung von städtischen und ländlichen Räumen stärken und
  • das Engagement lokaler Akteure über kleine Initiativen und Maßnahmen unterstützen, um die soziale Gemeinschaft zu verbessern.

Unterstützt werden Investitionen für Baumaßnahmen, Maschinen, Anlagen oder Ausstattungen sowie nicht-investive Maßnahmen zur Schulung und Information der Menschen in der Region und ihrer Beteiligung bei gemeindlichen Planungen. Förderfähig sind auch Vorhaben von Unternehmen, die in Gewerbegebieten umgesetzt werden sollen. Bei Förderabsicht von Planungs- und Architektenleistungen muss vor der Vergabe von Aufträgen einen Preis- bzw. Leistungswettbewerb durchgeführt und gegenüber der Förderstelle nachgewiesen werden. Planungskosten sind bei Investitionsvorhaben bis zu 20 % der Gesamtkosten förderfähig.

Einreichung Maßnahmeblatt

Der erste Schritt zur Beantragung eines LEADER-Projekts (Vorstufe zum eigentlichen Antrag) erfolgt durch die Einreichung eines vollständig ausgefüllten Maßnahmeblattes (zuzüglich erforderlicher Anlagen) beim zuständigen Regionalmanagement. 

Die Projektbeschreibung muss folgende wesentlichen Fragen beantworten:

  • WAS soll realisiert werden?
  • WANN und IN WELCHEM ZEITRAHMEN soll das umgesetzt werden?
  • WELCHE (Bau-)Maßnahmen sollen umgesetzt werden?
  • WEN/WAS wollen Sie erreichen?
  • WELCHE lokalen oder regionalen Effekte hat das Projekt?
  • WARUM soll das Projekt ausgewählt werden?

Ebenso muss ein Kosten- und Finanzierungsplan erarbeitet werden und die Finanzierungsquellen sowie der Eigenanteil sind durch entsprechende Dokumente nachzuweisen.

Im Maßnahmeblatt müssen Aussagen getroffen werden zu folgenden Themen:

  • Sicherung/Schaffung von Arbeits- und/oder Ausbildungsplätzen;
  • Regionale Wertschöpfung (Erzeugung / Vermarktung regionaler Produkte und Dienstleistungen / Optimierung von Wertschöpfungsketten);
  • Beitrag zur Reduzierung/Bewältigung der Auswirkungen des demografischen Wandels;
  • Barrierefreiheit (Mobilitäts-, Seh- oder Höreingeschränkte, geistige Einschränkungen);
  • Nachnutzung oder Umnutzung vorhandener Gebäudesubstanz / Anpassung vorhandener Siedlungsstrukturen;
  • Verbesserung der technischen Infrastruktur;
  • Bürgerbeteiligung / Kooperationen mit sonstigen Akteuren / Bildung von Partnerschaften;
  • Aufwertung / Vernetzung und/oder Schaffung touristischer Angebote;
  • Beitrag zum Erhalt und zur Entwicklung der sozialen Infrastruktur;
  • Beitrag zum Natur-, Umwelt-, Klimaschutz bzw. Energie- und/oder Ressourceneffizienz.

Projektauswahlkriterien (Quelle: 10. Projektaufruf)

Hier erhalten Antragsteller eine umfassende Beratung zur Projektantragstellung:

Regionalmanagement LEADER
LAG „Energieregion im Lausitzer Seenland“ e.V.

Dipl. Ing. Michael Franke
Am Werk 8 (Z 214)
01979 Lauchhammer

Tel. 03574 4676 2256
Fax 03574 4676 2311
E-Mail: regionalmanagement@wequa.de 

Zuständige Bewilligungsstelle:

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
Regionalstelle Luckau

Karl-Marx-Straße 21
15926 Luckau