8. Projektaufruf der Lokalen Aktionsgruppe „Energieregion im Lausitzer Seenland“ e.V.

Einer der wichtigsten EU-Strukturfonds zur Förderung der Entwicklung ländlicher Regionen ist der ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung ländlicher Räume). ELER-Mittel werden anteilig lokal verwaltet und genutzt, wie z.B. in LEADER-Regionen („Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale“ – Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Diese Regionen werden verwaltet von Lokalen Aktionsgruppen (LAG), die für die Mittelverwaltung, die Projektauswahlverfahren, die Mittelvergabe und Mittelkontrolle zuständig sind.

Karte der LEADER-Region „Energieregion im Lausitzer Seenland“

Für die LEADER-Region „Energieregion im Lausitzer Seenland“ startete die zuständige LAG das 8. Projektauswahlverfahren mit einem Budget von 1 Mio. Euro Fördermitteln. Damit sollen bei diesem Aufruf 2020 vor allem zukunftsfähige Projekte mit hohem regionalem Mehrwert von „kleineren“ Unternehmen / Trägern, wie z.B. aus Handwerk, Gewerbe, Dienstleistungen, Direktvermarktung, Gastronomie, Beherbergung sowie Projekte von Kommunen und Vereinen gefördert werden.

Mögliche Antragsteller sind:

  • Gemeinden und Gemeindeverbände;
  • natürliche Personen (Einzelpersonen, Personengesellschaften und Personengemeinschaften) und juristische Personen des privaten Rechts;
  • Teilnehmergemeinschaften gemäß § 16 FlurbG;
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb der Landes- und Bundesverwaltung;
  • Lokale Aktionsgruppen als rechtsfähige Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren mit Einbindung von Gemeinden oder Gemeindeverbänden.

Deadline für die Einreichung von Projektanträgen bei der LAG
(Stufe 1): 31.07.2020

Entscheidung der LAG: 25.08.2020

Einreichung des formgebundenen Antrags an die LELF (Stufe 2):
25.02.2021

LELF = Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) Regionalstelle Luckau

Die öffentlichen und privaten Projekte mit einem maximalen Projektvolumen von 200.000 Euro Fördermitteln müssen die Ziele der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) unterstützen. Sie müssen:

  • die regionale Wirtschaft stärken;
  • öffentliche Einrichtungen der Grundversorgung sichern;
  • ländliche Infrastruktur zur Erschließung landwirtschaftlicher und touristischer Entwicklungspotenziale verbessern;
  • die Lebensqualität durch Entwicklung der Dörfer und Landstädte steigern;
  • das Kulturerbe erhalten;
  • die Energiewende durch Einsparung/Versorgung von/mit Wärmeenergie umsetzen und zum Ressourcenschutz beitragen;
  • die integrierte Entwicklung von städtischen und ländlichen Räumen stärken;
  • das Engagement lokaler Akteure über kleine Initiativen und Maßnahmen unterstützen, um die soziale Gemeinschaft zu verbessern.

Der Projektantrag Stufe 1 erfolgt an das Regionalmanagement:

Geschäftsstelle der LAG Regionalmanagement LEADER
Dipl.Ing. Michael Franke
01979 Lauchhammer
Am Werk 8, Zimmer 214
Tel. 03574 4676 2256
e-Mail: regionalmanagement@wequa.de

Die Maßnahme-Beschreibung bildet die Grundlage der Projektbewertung. Sie sollte sich an den Projektauswahlkriterien orientieren, aussagekräftig sein und nicht mehr als 2 DIN A4 Seiten betragen.

Bei Baumaßnahmen sind Fotos des Objektes beizufügen. Persönliche Vor-Ort-Gespräche und Besichtigungen (eventuell auch durch Vorstandsmitglieder) stellen eine umfassende und realistische Beurteilung sicher.

Der Projektantrag Stufe 2 (bei erfolgreicher Auswahl in Stufe 1) erfolgt an das LELF:

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) Regionalstelle Luckau
Karl-Marx-Straße 21
15926 Luckau
Tel.: 03544403165
Fax: 03544403198