LEADER (Liaison entre actions de développement de l’économie rurale) unterstützt seit den 90er Jahren die europäische Bevölkerung mit Mitteln des ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung ländlicher Räume) bei der eigenverantwortlichen Gestaltung Ihres ländlichen Lebensumfelds. Ländliche Regionen können sich zum Beginn einer EU-Förderperiode um den Status einer LEADER-Region bewerben und setzen Ihr regionales Entwicklungskonzept für ihre LEADER-Region in den Bereichen:
- Versorgung
- Soziales
- Regionale Wirtschaft
- Umweltschutz
- Tourismus u.a.
über das Management einer LAG (Lokale Aktionsgruppe) unter Leitung eines/r Regionalmanagers/in um.
Die LEADER-Regionen in Europa sind sowohl national als auch grenzüberschreitend vernetzt und tauschen Ihre Erfahrungen in einer fruchtbaren und nachhaltigen Zusammenarbeit aus. Aktuell gibt es in Deutschland 321 LEADER-Regionen.
In der kommenden LEADER-Förderperiode ab 2023 soll jeder EU-Mitgliedsstaat auch wieder 5% der ELER-Mittel für LEADER-Projekte einsetzen.
Derzeit erarbeitet die EU-Kommission auf der Basis umfangreicher öffentlicher Konsultationen eine Langzeitvision für die ländlichen Gebiete Europas, die im Sommer 2021 veröffentlicht werden soll.
Zugleich wird es ab 2021 in den einzelnen Bundesländern in DE Aufrufe zur Erstellung von Entwicklungskonzepten für die Bewerbung als LEADER-Region für die neue Förderperiode geben.
Die LAG „Energieregion im Lausitzer Seenland“ e.V. leitet verantwortlich eine der LEADER-Regionen in Deutschland.
Hier ist vom 30.03. – 30.07.2021 das in dieser Förderperiode abschließende 9. Projektauswahlverfahren offen (dreistufiges Verfahren: Projektaufnahme mit Maßnahmeblatt, Bewertung durch Experten der LAG mit Empfehlung für den Beirat zur Projektauswahl, Entscheidung des LAG-Beirats an die zuständige Bewilligungsbehörde / formgebundenes LEADER Antragsformular) mit einem Budget von 1,6 Mio. € Fördermitteln für zukunftsfähige Projekte mit hohem regionalen Mehrwert. Der Aufruf richtet sich an interessierte Antragsteller mit einem Fördermittelbedarf bis zu 200.000 €.
Die bestätigten Projektträger (Antragsteller) werden nach der Auswahlentscheidung im September 2021 über eine Benachrichtigung aufgefordert, ihre formgebundenen LEADER-Anträge bis zum 01.04.2022 bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
Unterstützt werden Vorhaben kleinerer Unternehmen aus Handwerk, Gewerbe, Dienstleistungen, Direktvermarktung, Gastronomie und Beherbergung sowie Projekte von Kommunen und Vereinen.
Ein Erfolg versprechender Projektantrag muss sich unbedingt in die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) der LAG einfügen und zur Lösung der dort aufgezeigten Herausforderungen und Ziele beitragen.
Leitlinie 1)
Gestaltung und Sicherung guter Rahmenbedingungen und passfähiger Infrastrukturen für Wohnen, Leben und Arbeiten unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung.
- Handlungsfeld 1) Sicherung der Daseinsvorsorge
- Handlungsfeld 2) Lebensqualität in ländlichen Gemeinden
Leitlinie 2)
Nutzung der kultur- und naturräumlichen Potenziale für die Stärkung der ländlichen Entwicklung und die weitere Profilierung von Tourismus und regionaler Wertschöpfung.
- Handlungsfeld 1) Tourismus im ländlichen Raum
- Handlungsfeld 2) Regionale Wertschöpfung.
Gefördert werden öffentliche und private Projekte, die die Ziele der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) unterstützen:
- die regionale Wirtschaft stärken;
- öffentliche Einrichtungen der Grundversorgung sichern;
- ländliche Infrastruktur zur Erschließung landwirtschaftlicher und touristischer Entwicklungspotenziale verbessern;
- die Lebensqualität durch Entwicklung der Dörfer und Landstädte steigern
- das Kulturerbe erhalten;
- die Energiewende durch Einsparung/Versorgung von/mit Wärmeenergie umsetzen und zum Ressourcenschutz beitragen;
- die integrierte Entwicklung von städtischen und ländlichen Räumen stärken und
- das Engagement lokaler Akteure über kleine Initiativen und Maßnahmen unterstützen, um die soziale Gemeinschaft zu verbessern.
Unterstützt werden Investitionen für Baumaßnahmen, Maschinen, Anlagen oder Ausstattungen sowie nicht-investive Maßnahmen zur Schulung und Information der Menschen in der Region und ihrer Beteiligung bei gemeindlichen Planungen. Förderfähig sind auch Vorhaben von Unternehmen, die in Gewerbegebieten umgesetzt werden sollen. Bei Förderabsicht von Planungs- und Architektenleistungen muss vor der Vergabe von Aufträgen einen Preis- bzw. Leistungswettbewerb durchgeführt und gegenüber der Förderstelle nachgewiesen werden. Planungskosten sind bei investiven Vorhaben bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten förderfähig.
Einreichung Maßnahmeblatt
Der erste Schritt zur Beantragung eines LEADER-Projekts erfolgt durch die Einreichung eines vollständig ausgefüllten Maßnahmeblattes (zuzüglich erforderlicher Anlagen) beim zuständigen Regionalmanagement. Hier erhalten Antragsteller ebenso eine umfassende Beratung zur Projektantragstellung:
Regionalmanagement LEADER
LAG „Energieregion im Lausitzer Seenland“ e.V.
Dipl. Ing. Michael Franke
Am Werk 8 (Z 214)
01979 Lauchhammer
Tel. 03574 4676 2256
Fax 03574 4676 2311
E-Mail: regionalmanagement@wequa.de
Zuständige Bewilligungsstelle:
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
Regionalstelle Luckau
Karl-Marx-Straße 21
15926 Luckau