Das LIFE-Programm ist das EU-Programm für Umwelt und Klimaschutz.
Als solches ist es einer der wichtigsten Mitwirkenden am europäischen Green Deal. Der zielt darauf ab, die EU in eine gerechte und wohlhabende Gesellschaft mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft umzuwandeln, in der es bis 2050 keine Nettoemissionen von Treibhausgasen mehr gibt und in der das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abgekoppelt ist.
Ebenso ist es ausgerichtet auf den Schutz, die Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU und den Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens der Bürger vor umwelt- und klimabedingten Risiken und Auswirkungen.
Das LIFE-Programm wird zu diesen Prioritäten durch seine 4 Unterprogramme beitragen, insbesondere durch:
- Förderung und Integration der Umsetzung der politischen Ziele der EU zur Eindämmung und Umkehrung des Verlusts von Lebensräumen und Arten von Wildtieren in allen Sektoren;
- Unterstützung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft und Schutz und Verbesserung der Qualität der natürlichen Ressourcen der EU, darunter unter anderem Luft, Boden und Wasser;
- Unterstützung der Umsetzung des energie- und klimapolitischen Rahmens für 2030, des EU-Klimaneutralitätsziels bis 2050 und der neuen EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel und
- Aufbau von Kapazitäten, Stimulierung von Investitionen und Unterstützung der Umsetzung von Maßnahmen, die sich auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien in kleinem Maßstab konzentrieren.
Die 4 Unterprogramme sind
im Bereich Umwelt:
- Natur und Biodiversität
- Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität
im Bereich Klimaschutz:
- Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
- Saubere Energiewende
Der aktuelle Aufruf bezieht sich auf das Unterprogramm Natur und Biodiversität.
Die spezifischen Ziele des Unterprogramms „Natur und Biodiversität“ sind folgende:
- Entwicklung, Demonstration, Förderung und Stimulierung der Ausweitung innovativer Techniken, Methoden und Ansätze (einschließlich naturbasierter Lösungen und Ökosystemansätze) zur Erreichung der Ziele der EU-Gesetzgebung und -Politik zu Natur und Biodiversität und Beitrag zur Wissensbasis und zur Anwendung bewährter Verfahren, auch durch die Unterstützung von Natura 2000;
- die Entwicklung, Umsetzung, Überwachung und Durchsetzung der EU-Gesetzgebung und -Politik im Bereich Natur und Biodiversität zu unterstützen, unter anderem durch Verbesserung der Governance auf allen Ebenen, insbesondere durch Stärkung der Kapazitäten öffentlicher und privater Akteure und Einbeziehung der Zivilgesellschaft, auch unter gebührender Berücksichtigung Berücksichtigung der möglichen Beiträge von Citizen Science;
- den groß angelegten Einsatz erfolgreicher Lösungen/Ansätze zur Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften und -Politiken zu Natur und Biodiversität zu katalysieren, indem Ergebnisse repliziert, entsprechende Ziele in andere Politiken und in die Praktiken des öffentlichen und privaten Sektors integriert, Investitionen mobilisiert und der Zugang zu Finanzmitteln verbessert werden.
Dieser Aufruf betrifft LIFE Standard Action Projects (SAP).
SAPs stellen die „traditionellen LIFE-Projekte“ dar, die darauf abzielen:
- innovative Techniken, Methoden und Ansätze zu entwickeln, zu demonstrieren und zu fördern. „Innovative Techniken, Methoden und Ansätze“ sind Lösungen, die im Vergleich zum Stand der Technik auf Ebene der Mitgliedstaaten und Sektoren neu sind und die im betrieblichen Maßstab und unter Bedingungen umgesetzt werden, die es ermöglichen, die festgelegten Wirkungen zu erzielen;
- einen Beitrag zur Wissensbasis und zur Anwendung bewährter Verfahren zu leisten.
„Best Practice“ bezeichnet Lösungen, Techniken, Methoden und Ansätze, die angemessen, kostengünstig und dem Stand der Technik entsprechen (im Mitgliedstaat und der Sektorebene) und die im betrieblichen Maßstab und unter Bedingungen umgesetzt werden;
- die Entwicklung, Umsetzung, Überwachung und Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften und –Politik zu unterstützen, auch durch Verbesserung der Governance auf allen Ebenen, insbesondere durch Stärkung der Kapazitäten öffentlicher und privater Akteure und Einbeziehung der Zivilgesellschaft;
- den groß angelegten Einsatz erfolgreicher technischer und politischer Lösungen zur Umsetzung der EU-Gesetzgebung und -Politik zu katalysieren, indem Ergebnisse repliziert, entsprechende Ziele in andere Politikbereiche und in die Praktiken des öffentlichen und privaten Sektors integriert, Investitionen mobilisiert und der Zugang zu Finanzmitteln verbessert werden.
SAPs sind ein flexibles Instrument, das Einrichtungen aus allen Sektoren (öffentlich, nichtstaatlich und privat) zur Verfügung steht.
Sie können marktnah sein (d. h. nicht nur darauf abzielen, verbesserte Umweltlösungen bereitzustellen, sondern auch sicherzustellen, dass solche Lösungen von der Gesellschaft im Allgemeinen und insbesondere von der Wirtschaft durch einen explizit marktorientierten Ansatz aufgegriffen werden).
In diesem Fall müssen die Antragsteller in ihren Antragsformularen bestimmte marktbezogene Informationen hervorheben (z. B. geplante Produktionskapazität, Referenzmarkt, Wirtschaftlichkeit usw.).
Projekte sollen in mindestens einen der beiden Interventionsbereiche / Handlungsfelder fallen:
Handlungsfeld: „Raum für Natur“
Alle Projekte, die darauf abzielen, den Zustand von Arten oder Lebensräumen durch gebietsbezogene Erhaltungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen zu verbessern, fallen in den Förderbereich des Interventionsgebiets „Raum für Natur“. Dies können beispielsweise Projekte zur Wiederherstellung oder Verbesserung natürlicher oder naturnaher Lebensräume oder Lebensräume von Arten sowohl innerhalb als auch außerhalb bestehender Schutzgebiete sein. Dies können auch Projekte zur Schaffung zusätzlicher Schutzgebiete (oder zur Verbesserung des Biodiversitätsschwerpunkts und des Beitrags bestehender Schutzgebiete), ökologischer Korridore oder anderer grüner Infrastrukturen, Projekte zur Erprobung oder Demonstration neuer Standortmanagementansätze, Projekte, die auf Belastungen wirken, usw. umfassen.
Handlungsfeld „Artenschutz“
Alle Projekte, die darauf abzielen, den Zustand von Arten zu verbessern (oder, im Fall von invasiven gebietsfremden Arten, ihre Auswirkungen zu verringern), durch andere relevante Aktivitäten als gebietsbezogene Erhaltungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen, fallen in den Anwendungsbereich des Interventionsbereichs „Schutz unserer Arten“. In Anbetracht des breiten Spektrums an Bedrohungen, die zusätzlich zur Verschlechterung ihrer Lebensräume auf Arten einwirken können, können solche Projekte für eine breite Palette relevanter Maßnahmen gelten, die von harten Infrastrukturarbeiten bis zur Sensibilisierung der Interessengruppen reichen.
Antragsteller sollten bei der Konzeption ihrer Projektanträge berücksichtigen, dass nur wild lebende Pflanzen und Tiere sowie natürliche und halbnatürliche Lebensräume Gegenstand von LIFE-Natur- und Biodiversitätsprojekten sein dürfen.
Die Projekte müssen sich nach den aktuellen politischen Gesetzen und Rahmenbedingungen in den Handlungsfeldern richten, wie z.B.:
Förderfähige Antragsteller und Partner:
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein
- in einem der förderfähigen Länder niedergelassen sein, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich Überseeische Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder:
- aufgeführte EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder oder Länder, die in laufenden Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen stehen und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (teilnehmende Länder).
Der Koordinator muss in einem förderfähigen Land niedergelassen sein.
Deadline zur Einreichung der Online-Projektanträge: 04.10.2022, 17:00 Uhr MEZ
Verfügbares Gesamtbudget des Aufrufs: 132.739.347 €;
Projektbudgets zwischen 2-13 Mio. € (35 geförderte Projekte)
Förderquote: max. 60% (bei spezifischen Voraussetzungen höher – Call S. 34-35)
Projektlaufzeit: zwischen 36 und 84 Monaten.
Unterstützung und Beratung:
LIFE-Beratungsstelle, Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Frau Ruth Brauner
Robert-Schuman-Platz 3
D-53175 Bonn
Tel: +49 228 99305-4363
Email: life@z-u-g.org
Website: https://www.z-u-g.org/aufgaben/beratung-zum-eu-life-programm/
Herr Robin Naumann
Stresemannstr. 69-71
D-10963 Berlin
Tel: +49 30 700181 431
Email: life@z-u-g.org