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Das LIFE-Programm ist das EU-Programm für Umwelt und Klimaschutz und hat wesentlichen Anteil an der Umsetzung des europäischen Green Deals.

Die Strategischen Projekte SNaP/SIP können im Rahmen der 4x Teilprogramme des LIFE-Programms beantragt werden. 

SNaP-Call for proposal

Im Rahmen des Teilprogramms Natur und Biodiversität:

SNaPs zielen auf die Umsetzung der folgenden Arten von Plänen, Strategien oder Aktionsplänen ab, die von bestimmten EU-Umweltgesetzen oder -richtlinien verlangt werden:

  • die Priorisierten Aktionsrahmen (PAF) gemäß Artikel 8 der Habitat-Richtlinie 92/436 und Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der wild lebenden Tiere und Flora (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7).
  • andere Pläne oder Strategien, die auf internationaler, nationaler, regionaler oder multiregionaler Ebene von Naturschutz- und Biodiversitätsbehörden angenommen werden, die EU-Naturschutz- und/oder Biodiversitätspolitik oder -gesetzgebung umsetzen und spezifische und messbare Maßnahmen oder Ziele mit einem klaren Zeitplan und Budget beinhalten.

SNaPs sollten auf die vollständige Umsetzung des Zielplans/der Strategie/des Aktionsplans abzielen und zusammen mit den ergänzenden Maßnahmen, die für eine vollständige Umsetzung erforderlich sind, alle verbleibenden administrativen, finanziellen, strukturellen und sonstigen Hindernisse für seine Umsetzung beseitigen.

Sie sollten den Plan/die Strategie/den Aktionsplan auf einer großen territorialen Ebene unterstützen, d. h. auf regionaler, multiregionaler, nationaler oder transnationaler Ebene.

Sie sollten in der Regel von der Behörde koordiniert werden, die für die Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans verantwortlich ist (siehe Anforderungen im Aufruf an die Zusammensetzung des Konsortiums) und müssen die Interessengruppen einbeziehen, die für seine erfolgreiche Umsetzung maßgeblich sind.

SNaPs sollten auch einen Mobilisierungs- und Koordinierungsmechanismus für zusätzliche Finanzierungsquellen für die ergänzenden Maßnahmen (EU, national, privat usw.) enthalten.

Angesichts ihrer Komplexität werden SNaPs basierend auf einem revolvierenden Programmiermechanismus implementiert, der in Phasen strukturiert ist (d. h. Phase 1, Phase 2 usw.). Jede Phase sollte normalerweise mindestens 3 Jahre dauern, um den Verwaltungsaufwand zu verringern.

Akzeptierte Projektergebnisse:

  • Nach Projektende (3-5 Jahre danach): Förderung der vollständigen Umsetzung des PAF und/oder anderer förderfähiger Pläne/Strategien/Aktionspläne gemäß den Zielen.
  • Erheblicher Beitrag zum günstigen Erhaltungszustand natürlicher Lebensräume und Arten von EU-Bedeutung, die gemäß den im Plan festgelegten Maßnahmen erhalten und/oder wiederhergestellt werden.
  • Signifikanter Beitrag zur Verringerung der Belastung von Lebensräumen und Arten und zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme gemäß den Maßnahmen, die in den gezielten Plänen/Strategien/Aktionsplänen festgelegt wurden.

SIP Call for Proposal

SIPs zielen auf die Umsetzung der folgenden Arten von Plänen, Strategien oder Aktionsplänen ab, die von bestimmten Umwelt-, Klima- oder Energiegesetzen oder -richtlinien der EU verlangt werden:

Unter dem Teilprogramm Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität:

  • Kreislaufwirtschaft: Nationale oder regionale Aktionspläne, Strategien, Fahrpläne oder Ähnliches für die Kreislaufwirtschaft, die offiziell genehmigt sind, spezifische und messbare Maßnahmen oder Ziele mit einem klaren Zeitplan enthalten und mit den Zielen der EU-Kreislaufwirtschaft übereinstimmen oder diese ergänzen.
  • Abfall: nationale und regionale Abfallbewirtschaftungspläne (WMP) und/oder Abfallvermeidungsprogramme (WPP) gemäß Artikel 28 und 29 der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG8.
  • Wasser: Bewirtschaftungspläne für Flusseinzugsgebiete (RBMP) gemäß Anhang VII der Wasserrahmenrichtlinie 2000/609, Hochwasserrisikomanagementpläne (FRMP) gemäß der Hochwasserrichtlinie 2007/6010, Meeresstrategien gemäß der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie 2008/ 5611.
  • Luft: Luftqualitätspläne gemäß der Luftqualitätsrichtlinie 2008/5012 oder Nationale Luftreinhalteprogramme (NAPCP) gemäß der Nationalen Emissionshöchstmengenrichtlinie 2016/228413.

Im Rahmen des Teilprogramms Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel:

  • Nationale Energie- und Klimapläne (NECP) gemäß der Verordnung 2018/1999 über das Governance-System der Energieunion und den Klimaschutz.
  • Nationale Energieeffizienz-Aktionspläne (NEEAP).
  • Nationale oder regionale Anpassungsstrategien oder Aktionspläne.
  • Städtische oder gemeindebasierte Aktionspläne, die den Übergang zu einer klimaneutralen und/oder klimaresistenten Gesellschaft vorantreiben.
  • Nationale, regionale oder branchen-/sektorspezifische Treibhausgasminderungsstrategien oder Wirtschaftsfahrpläne, die zur Klimaneutralität beitragen.

SIPs sollten auf die vollständige Umsetzung des Zielplans/der Strategie/des Aktionsplans abzielen und zusammen mit den ergänzenden Maßnahmen, die für eine vollständige Umsetzung erforderlich sind, alle verbleibenden administrativen, finanziellen, strukturellen und sonstigen Hindernisse für seine Umsetzung beseitigen.

Sie sollten den Plan/die Strategie/den Aktionsplan auf einer großen territorialen Ebene unterstützen, d. h. auf regionaler, multiregionaler, nationaler oder transnationaler Ebene.

Sie sollten in der Regel von der Behörde koordiniert werden, die für die Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans verantwortlich ist (siehe Anforderungen im Aufruf an die Zusammensetzung des Konsortiums) und müssen die Interessengruppen einbeziehen, die für seine erfolgreiche Umsetzung maßgeblich sind.

SIPs sollten auch einen Mobilisierungs- und Koordinierungsmechanismus für zusätzliche Finanzierungsquellen für die ergänzenden Maßnahmen (EU, national, privat usw.) beinhalten.

In Anbetracht ihrer Komplexität werden SIPs auf der Grundlage eines revolvierenden Programmiermechanismus implementiert, der in Phasen strukturiert ist (d. h. Phase 1, Phase 2 usw.). Jede Phase sollte normalerweise mindestens 3 Jahre dauern, um den Verwaltungsaufwand zu verringern.

Akzeptierte Projektergebnisse:

  • Bis zum Ende des Projekts: mindestens erheblicher Beitrag zur Umsetzung des Zielplans/der Strategie/des Aktionsplans und etablierte Mechanismen zur Sicherstellung der vollständigen Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans.
  • Nach dem Projekt (3-5 Jahre danach): Beschleunigen der vollständigen Umsetzung der angestrebten Pläne/Strategien/Aktionspläne.

LIFE-2022-STRAT-NAT-SNaP-two-stage – Strategic Nature Projects 

LIFE-2022-STRAT-ENV-SIP-two-stage – Strategic Integrated Projects – Environment 

LIFE-2022-STRAT-CLIMA-SIP-two-stage – Strategic Integrated Projects – Climate Action

Förderfähige Antragsteller und Partner

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):

  • juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein
  • in einem der förderfähigen Länder niedergelassen sein, d. h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich Überseeische Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Länder:
      • aufgeführte EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder oder Länder, die in laufenden Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen stehen und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (teilnehmende Länder).

Der Koordinator muss in einem förderfähigen Land niedergelassen sein.

Deadline zur Einreichung der Online-Projektanträge (zweistufiges Verfahren): 
1. Stufe: 08.09.2022, 17:00 Uhr MEZ (concept note)
2. Stufe: 30.03.2023, 17:00 Uhr MEZ (full proposal)
Verfügbares Gesamtbudget aller Aufrufe: 227.800.000 € (Aufteilung siehe call S.43); 
Projekt-Partnerschaften: min. 2 Partner (Bedingungen siehe call S.48)
EU-Förderquote: max. 60% (1. Rate 20% nach Vertragsabschluss). 
Projektlaufzeit: zwischen 60 und 120 Monaten (wird im Vertrag fixiert).

Unterstützung und Beratung:

FAQ in LIFE Website: https://cinea.ec.europa.eu/programmes/life/life-support-applicants_en#ecl-inpage-1377

LIFE-Beratungsstelle, Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Frau Ruth Brauner
Robert-Schuman-Platz 3
D-53175 Bonn
Tel: +49 228 99305-4363
Email: life@z-u-g.org
Website: https://www.z-u-g.org/aufgaben/beratung-zum-eu-life-programm/

Herr Robin Naumann
Stresemannstr. 69-71
D-10963 Berlin
Tel: +49 30 700181 431
Email: life@z-u-g.org