LIFE ist das langjährige EU-Förderprogramm für Umwelt (75% des Budgets) und Klimaschutz (25% des Budgets). Es wurde 1992 ins Leben gerufen. Für die Förderperiode 2014-2020 steht ein Budget von 3,4 Mrd. Euro zur Verfügung. Aktuell gibt es 2 Aufrufe zur Einreichung von Anträgen für Vorbereitende Projekte (Preparatory Projects) in beiden Unterprogrammen.
Die Projektarten unterscheiden sich in Traditionelle Projekte (Traditional Projects) zu den Themen Natur und Biodiversität. Best Practice Projekte, Pilotprojekte, Demonstrationsprojekte dienen der Umsetzung der EU Biodiversitäts-Strategie 2020 und der Entwicklung, Umsetzung und Management des Natura 2000 Netzwerks.
Traditionelle Projekte können ebenso im Bereich Umwelt und Ressourceneffizienz beantragt werden sowie in Umweltinformation und Umweltpolitik.
Eine weitere Projektart sind langfristige strategische Integrierte Projekte (Integrated Projects), die in den Mitgliedsstaaten die Umsetzung der EU Umwelt- und Klimagesetzgebung unterstützen sollen.
Vorbereitende Projekte (Preparatory Projects) sind adressiert an die Umsetzung spezifischer EU-Umweltpolitiken und –gesetze in den EU-Mitgliedsstaaten.
Technische Unterstützungsprojekte (Technical Assisteance) bieten Fördermittel zur professionellen Vorbereitung von Anträgen für Integrierte Projekte.
Alle Aufrufe zur Einreichung von Projektanträgen (call for proposal) basieren auf dem
LIFE Mehrjährigen Arbeitsprogramm. Die einzelnen Aufrufe spezifizieren die jeweiligen Schwerpunkte.
Wer kann Anträge stellen?
Jede in der EU registrierte Organisation kann im Rahmen der Unterprogramme für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen einen Vorschlag für traditionelle, integrierte, vorbereitende und technische Hilfsprojekte von LIFE unterbreiten:
- öffentliche Einrichtung, die unter der Aufsicht einer nationalen Regierung arbeitet, z.B. Kommunalverwaltung, nationale Verwaltung usw.;
- private kommerzielle Organisationen;
- private nichtkommerzielle Organisation (NGOs usw.).
Im Gegensatz zu anderen Förderprogrammen sind LIFE-Projekte hinsichtlich ihrer Struktur sehr flexibel.
Ein Projekt kann durch die antragstellende Organisation selbst durchführt werden, oder in Kooperation mit Partnern aus dem eigenen oder einem anderen Land.
Bei integrierten Projekten sollten die Antragsteller jedoch die für die Umsetzung des Plans oder der Strategie des Projekts zuständige Behörde, vorzugsweise als Projektleiter, in die Partnerschaft einbeziehen.Wer sich ohne Partner bewirbt oder als Projektleiter einer Partnerschaft, wird als koordinierender Begünstigter bezeichnet. Andere Partner, die einen Beitrag leisten, aber kein Projekt leiten, sind assoziierte Begünstigte. Assoziierte Begünstigte müssen für eine oder mehrere Projektmaßnahmen verantwortlich sein und einen finanziellen Beitrag zum Projekt leisten.
Aktuelle Aufrufe für Vorbereitende Projekte
Deadline: 13. November 2020, 16:00 Uhr Ortszeit Brüssel
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen deckt fünf (5) spezifische Bedürfnisse ab:
A. Vier (4) spezifische Anforderungen im Rahmen des Unterprogramms Umwelt,
insbesondere zur Unterstützung der Entwicklung einer PEFCR (Product Environmental Footprint Category Rule) für die folgenden Produktkategorien:
- Bekleidung und Schuhe;
- Schnittblumen und Topfpflanzen;
- Flexible Verpackung;
- Kunstrasen.
Antragsberechtigt sind nur Unternehmen, die aktiv am Prozess zur Entwicklung von PEFCR (Product Environmental Footprint Category Rule) für diese Produktkategorien beteiligt sind.
B. Ein (1) spezifischer Bedarf im Rahmen des Unterprogramms Klimaschutz:
„Ermöglichung der Kohlenstoffzucht über ein verbessertes Wissenssystem“.
Wichtige Tipps zur Antragstellung:
- Die Anträge sollten in ENG verfasst werden.
- Der Projektkoordinator muss seinen Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat haben.
- Das Projektmanagement muss der Projektkoordinator verantworten.
- Die Projektaktivitäten sollten auf dem Territorium der EU-Mitgliedsstaaten stattfinden.
- Die Förderquote für Traditionelle Projekte liegt zumeist bei 55% der förderfähigen Gesamtprojektkosten. Für Integrierte Projekte sowie Vorbereitende Projekte ist die Förderquote bei 60% und für Technische Unterstützungsprojekte bis zu 55% (bis max. 100.000 Euro).
- Alle Projektpartner müssen sich finanziell am Projekt beteiligen.
- Externe Projektleistungen sollten einen Anteil von weniger als 35% des Gesamtbudgets haben.