Durch Betriebskostenzuschüsse wird das Funktionieren gemeinnütziger Einrichtungen unterstützt, die an der Entwicklung, Umsetzung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften und der Politik der EU beteiligt sind und hauptsächlich im Bereich Umwelt- oder Klimaschutz, einschließlich der Umstellung auf saubere Energie, tätig sind. (Quelle: LIFE Regulation 2021-2027 / Artikel 10.5)
Welche Einrichtungen können einen Antrag stellen?
- Gemeinnützige Einrichtungen;
- Organisationen unabhängig von politischen Parteien und kommerziellen Interessen;
- Organisationen, die die europäische Zivilgesellschaft vertreten;
- Organisationen mit einem Netzwerk oder einer Struktur, die den Zugang zu EU-Institutionen ermöglicht;
- Unternehmen mit einer Umwelt- und/oder Klimamission (einschließlich Natur/Biodiversität und saubere Energiewende);
- Organisationen, die in den genannten Bereichen Europäischer Mehrwert schaffen.
Die gemeinnützigen Einrichtungen sollen in folgenden Bereichen aktiv sein:

Die Betriebskostenzuschüsse erfüllen eine zweifache Rolle:
- Buttom up – Gestaltung der EU-Politik:
- Kanalisierung der Ansichten der Mitglieder zur EU;
- Politische Entscheidungsträger auf neue Themen aufmerksam machen, die behandelt werden müssen;
- Teilnahme an Beratungsgruppen oder Expertengremien;
- Input von Informationen zur Formulierung von Richtlinien.
- Top Down – Unterstützung der Umsetzung der EU-Umwelt- und Klimapolitik, einschließlich der Umstellung auf saubere Energie
- Kampagnen, Austausch bewährter Verfahren, Sensibilisierung und Bürgerbeteiligung;
- Rückmeldung an die Kommission zu Umsetzungsproblemen;
- Alarm oder Eingriffe bei Verstößen gegen Gesetze/Bestimmungen in den Mitgliedsstaaten;
- Den Boden für die Akzeptanz der Politik bereiten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig:
Stufe 1: Framework partnership agreement (FPA)
Erfolgreiche Antragsteller unterzeichnen ein langfristiges FPA (3 Jahre: 2022/2023/2024)
Förderquote: maximum 70% der gesamten förderfähigen Kosten der Organisation
Deadline: 28.09.2021, 17:00 Uhr MEZ
Stufe 2: Specific grant agreement (SGA)
Abschluss eines 1-jährigen Fördervertrages (nur erfolgreiche FPA werden für SGAs evaluiert)
Maximale Jahresförderung: 700.000 €
Deadline: 28.09.2021, 17:00 Uhr MEZ
Nationale Kontaktstelle DE für LIFE (gesamt)
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Ruth Brauner
Robert-Schuman-Platz 3
D-53175 Bonn
Tel: +49 228 99305-4363
Email: life@z-u-g.org
Website: https://www.z-u-g.org/aufgaben/beratung-zum-eu-life-programm/