Durch Betriebskostenzuschüsse wird das Funktionieren gemeinnütziger Einrichtungen unterstützt, die an der Entwicklung, Umsetzung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften und der Politik der EU beteiligt sind und hauptsächlich im Bereich Umwelt- oder Klimaschutz, einschließlich der Umstellung auf saubere Energie, tätig sind. (Quelle: LIFE Regulation 2021-2027 / Artikel 10.5)

Welche Einrichtungen können einen Antrag stellen?

  • Gemeinnützige Einrichtungen;
  • Organisationen unabhängig von politischen Parteien und kommerziellen Interessen;
  • Organisationen, die die europäische Zivilgesellschaft vertreten;
  • Organisationen mit einem Netzwerk oder einer Struktur, die den Zugang zu EU-Institutionen ermöglicht;
  • Unternehmen mit einer Umwelt- und/oder Klimamission (einschließlich Natur/Biodiversität und saubere Energiewende);
  • Organisationen, die in den genannten Bereichen Europäischer Mehrwert schaffen.

Die gemeinnützigen Einrichtungen sollen in folgenden Bereichen aktiv sein:

Quelle: EU Kommission

Die Betriebskostenzuschüsse erfüllen eine zweifache Rolle:

  1. Buttom up – Gestaltung der EU-Politik:
  • Kanalisierung der Ansichten der Mitglieder zur EU;
  • Politische Entscheidungsträger auf neue Themen aufmerksam machen, die behandelt werden müssen;
  • Teilnahme an Beratungsgruppen oder Expertengremien;
  • Input von Informationen zur Formulierung von Richtlinien.
  1. Top Down – Unterstützung der Umsetzung der EU-Umwelt- und Klimapolitik, einschließlich der Umstellung auf saubere Energie
  • Kampagnen, Austausch bewährter Verfahren, Sensibilisierung und Bürgerbeteiligung;
  • Rückmeldung an die Kommission zu Umsetzungsproblemen;
  • Alarm oder Eingriffe bei Verstößen gegen Gesetze/Bestimmungen in den Mitgliedsstaaten;
  • Den Boden für die Akzeptanz der Politik bereiten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig:

Stufe 1: Framework partnership agreement (FPA)

Erfolgreiche Antragsteller unterzeichnen ein langfristiges FPA (3 Jahre: 2022/2023/2024)
Förderquote: maximum 70% der gesamten förderfähigen Kosten der Organisation

Deadline: 28.09.2021, 17:00 Uhr MEZ

Stufe 2: Specific grant agreement (SGA)

Abschluss eines 1-jährigen Fördervertrages (nur erfolgreiche FPA werden für SGAs evaluiert)
Maximale Jahresförderung: 700.000 €

Deadline: 28.09.2021, 17:00 Uhr MEZ

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Nationale Kontaktstelle DE für LIFE (gesamt)

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Ruth Brauner
Robert-Schuman-Platz 3
D-53175 Bonn
Tel: +49 228 99305-4363
Email: life@z-u-g.org

Website: https://www.z-u-g.org/aufgaben/beratung-zum-eu-life-programm/