Die nächste Aufforderung im EU-Förderprogramm LIFE zur Einreichung von Vorschlägen für Betriebskostenzuschüsse zur Unterstützung von europäischen Nichtregierungsorganisationen (NRO) im Umwelt- und Klimaschutz mit dem Ziel des Abschlusses von Rahmenpartnerschaftsvereinbarungen (FPA) und spezifischen Finanzhilfevereinbarungen (SGA) wird im Frühjahr 2021 (voraussichtlich April 2021) veröffentlicht!

Die zuständige zentrale Agentur für die Umsetzung, Administration und Kontrolle ist im Auftrag der Europäischen Kommission die Executive Agency for Small and Medium Enterprises (EASME). EASME leitet in unterschiedlichen EU-Förderprogrammen die Teile der KMU-Förderung für Innovation, Umwelt, Klimaschutz, Energie und Fischerei.

Die Zulassungskriterienfür die Berechtigung einer europäischen NRO zur Beantragung von Betriebskostenzuschüssen aus dem EU-Programm LIFE:

  • Die NRO muss eine gemeinnützige juristische Person sein;
  • Sie muss unabhängig sein, insbesondere von der Regierung, anderen Behörden und von politischen Parteien oder kommerziellen Interessen;
  • Sie muss hauptsächlich im Bereich Umwelt- und / oder Klimaschutz tätig sein und Umwelt- / Klimaziele verfolgen, die auf Folgendes abzielen:
    – das Gemeinwohl,
    – nachhaltige Entwicklung und
    – die Entwicklung, Umsetzung und Durchsetzung der Umwelt- und / oder Klimapolitik und -gesetzgebung der Europäischen Union;
  • Die NRO muss in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union niedergelassen (gesetzlich registriert) sein;
  • Die NRO muss auf Unionsebene mit einer Struktur und mit Aktivitäten tätig sein, die mindestens drei Mitgliedstaaten der Europäischen Union abdecken (temporäre Partnerschaften sind nicht förderfähig!).

Auch in 2021 wird es einen gemeinsamen Aufruf geben sowohl für den Abschluss von Rahmenpartnerschaftsvereinbarungen (FPA) für die Jahre 2021/22 (24 Monate Laufzeit) und spezifischen Finanzhilfevereinbarungen (SGA) für das Jahr 2021 (12 Monate Laufzeit).

Nur NGOs mit positiv begutachteten FPA-Anträgen werden eingeladen, sich zu einem etwas späteren Zeitpunkt für die SGA 2021 zu bewerben. Die darauffolgende Antragsphase für das zweite Jahr SGA 2022 erfolgt Anfang 2022.

Ziel der Aufforderung ist es, eine bessere europäische Umwelt- und Klimaregierung zu fördern, indem die Beteiligung der Interessengruppen, einschließlich der NRO, an der Konsultation und Umsetzung der Politik erweitert wird.

Der Strategieplan der NRO sollte eine oder mehrere der folgenden Prioritäten beinhalten, die im 7. Europäischen Umweltaktionsplan (2014-2020) festgelegt sind:

  • das Naturkapital der EU zu schützen, zu erhalten und zu verbessern;
  • die EU in eine ressourcenschonende, umweltfreundliche und wettbewerbsfähige CO2-arme Wirtschaft zu verwandeln;
  • die Bürger der EU vor ökologischen und klimabedingten Belastungen und Risiken für Gesundheit und Wohlbefinden zu schützen;
  • den Nutzen der Umweltgesetzgebung der EU durch eine verbesserte Umsetzung zu maximieren;
  • das Wissen über die Umwelt und die Evidenzbasis für die Politik zu erweitern;
  • die Sicherung von Investitionen in die Umwelt- und Klimapolitik und die Berücksichtigung der Umweltkosten gesellschaftlicher Aktivitäten;
  • die Umweltbelange besser in andere Politikbereiche zu integrieren und die Kohärenz bei der Erstellung neuer Richtlinien sicherzustellen;
  • die Städte der EU nachhaltiger zu gestalten;
  • der EU helfen, die internationalen Umwelt- und Klimaherausforderungen stärker und effektiver anzugehen.

Wichtig:

Beim Antrag 2021 sind bereits die Grundlagen geschaffen für den 8. Europäischen Umweltaktionsplan (Green Deal), die unbedingt im Antragsverfahren zu berücksichtigen sind!!

Jeder Antragsteller identifiziert seine Hauptarbeitsbereiche unter den folgenden thematischen Prioritäten:

  • Wasser
  • Abfall
  • Ressourceneffizienz
  • Umwelt und Gesundheit
  • Luft
  • Forstwirtschaft
  • Landwirtschaft
  • Reduzierung der Treibhausgasemissionen
  • Klimaanpassung
  • Energie
  • Transport
  • Biodiversität
  • Finanzen
  • Handel.

Folgende Aktivitäten sind voraussichtlich förderfähig (Auszug aus dem Aufruf 2019)

  • Juristische Aktivitäten sowohl auf EU- als auch auf nationaler / lokaler Ebene;
  • Teilnahme an öffentlichen Konsultationen der EU;
  • Zusammenarbeit und Koalitionsbildung mit anderen Organisationen;
  • Positionspapiere, Konferenzen, Seminare;
  • Trainingsaktivitäten;
  • Sensibilisierungs- und Verbreitungsmaßnahmen;
  • Maßnahmen zur Schaffung und Verbesserung von Netzwerken und zum Austausch bewährter Verfahren;
  • Studien, Analysen, Kartierungsaktivitäten.

Finanzrahmen aus 2019 (Orientierung für 2021)

  • ca. 35 NROs werden jedes Jahr gefördert;
  • max. 700.000 Euro Zuschuss pro NRO;
  • max. 60% der gesamten förderfähigen Kosten.

Antragsprozedereaus 2019 (Orientierung für 2021)

Kontakt EASME

Astrid Geiger, Head of Sector

Eva Paparatti, Project Adviser

Lorenzina Bruno, Senior Financial Officer

EASME Units B.3 and C.1.7 LIFE and CIP Eco-Innovation

astrid.geiger@ec.europa.eu
eva.paparatti@ec.europa.eu
lorenzina.bruno@ec.europa.eu