Life zum Thema Umwelt & Energie

Die wesentlichen Finanzierungsschwerpunkte des EU-Programms für Umwelt- und Klimapolitik LIFE 2021-2027 sind Umwelt- und Klimaschutz, die Unterstützung des Übergangs zu sauberer Energie mit höherer Energieeffizienz und einem höheren Anteil erneuerbarer Energien. Damit will es die EU ermöglichen, bis 2050 klimaneutral zu werden, seine Verpflichtungen im Rahmen des Pariser Klimaabkommens zu erfüllen sowie den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen nachzukommen. Dafür werden sowohl die finanziellen Mittel des Programms LIFE 2021-2027 aufgestockt (um ca. 60% auf 5,45 Mrd. Euro), als auch Klimaschutzmaßnahmen in alle großen Aktionsprogramme der EU einbezogen (mindestens 25% der EU-Ausgaben in allen EU-Programmen sollten im Zeitraum 2021-2027 zu den Klimazielen beitragen), insbesondere in die Kohäsionspolitik, die Regionalentwicklung, Energie, Verkehr, Forschung und Innovation, Gemeinsame Agrarpolitik sowie die EU-Entwicklungspolitik. Der EU-Haushalt wird so zu einem Faktor für Nachhaltigkeit.

EU Umwelt- und Klimaschutzpolitiken

Die Klimaziele der EU-Kommission bis 2050 (Green Deal) umfassen 7 Bausteine

  1. Bestmögliche Nutzung der Vorteile der Energieeffizienz, darunter emissionsfreie Gebäude.
  2. Maximierung des Einsatzes erneuerbarer Energien und der Nutzung von Strom, um die europäische Energieversorgung vollständig zu dekarbonisieren.
  3. Umstellung auf eine saubere, sichere und vernetzte Mobilität.
  4. Eine wettbewerbsfähige europäische Industrie sowie die Kreislaufwirtschaft als Schlüssel zur Verringerung der Treibhausgasemissionen.
  5. Entwicklung einer angemessenen intelligenten Netzinfrastruktur und von Vernetzbarkeit.
  6. Vollständige Nutzung der Vorteile der Bioökonomie und Anlage essenzieller Kohlenstoffsenken.
  7. Beseitigung der verbleibenden CO2-Emissionen durch CO2Abscheidung und Speicherung (CCS).
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Das EU-Programm LIFE 2021-2027 kennzeichnet folgende Schwerpunkte:

  • Stärkere Fokussierung auf saubere Energie
    Eines der Hauptziele ist es, Investitions- und Unterstützungsmaßnahmen mit den Schwerpunkten saubere Energie und Energieeffizienz umzusetzen, insbesondere in den Regionen Europas, die bei der Energiewende aufholen müssen.
  • Stärkere Fokussierung auf Naturschutz und Biodiversität
    In LIFE werden Projekte unterstützt, die bewährte Verfahren in den Bereichen Naturschutz und Biodiversität fördern sowie gezielte „strategische Naturschutzprojekte“ für alle Mitgliedstaaten. Dies trägt zur Einbindung der Ziele der Naturschutz- und Biodiversitätspolitik in andere Politikbereiche und Finanzierungsprogramme bei, wie z.B. in der Landwirtschaft und der Entwicklung des ländlichen Raums, sodass eine sektorübergreifende Angleichung gewährleistet wird.
  • Weitere Unterstützung von Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz
    LIFE unterstützt weiterhin wichtige Ziele der EU-Politik, wie den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, den Schutz und die Verbesserung der Qualität von Luft und Wasser in der EU, die Umsetzung des Rahmens für die Energie- und Klimapolitik bis 2030 und die Erfüllung der Verpflichtungen der Union aus dem Klimaschutzübereinkommen von Paris.
  • Ein einfacher, flexibler Ansatz
    Das neue Programm LIFE ist einfacher und flexibler konzipiert und soll einen breiteren geografischen Zugang erleichtern. Es wird im Wesentlichen der Entwicklung und Anwendung von innovativen Lösungen für Umwelt- und Klimaprobleme dienen. Außerdem bietet es hinreichende Flexibilität, um auf neue, kritische Prioritäten eingehen zu können, die sich während der Programmlaufzeit ergeben.

LIFE 2021-2027 umfasst 4 Teilprogramme:

  1. Natur und Biodiversität (2,150 Mrd. Euro)
    Über das Teilprogramm „Natur und Biodiversität“ werden künftig Standardaktionsprojekte für die Entwicklung, Anwendung und Verbreitung bewährter Verfahren in den Bereichen Naturschutz und biologische Vielfalt sowie „strategische Naturschutzprojekte“ unterstützt. Diese neuen Projekte sollen die Implementierung des Naturschutzrechts und der biodiversitätspolitischen Ziele der EU fördern und vorantreiben.
  2. Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität (1,350 Mrd. Euro)
    Die unterstützten Maßnahmen werden dazu beitragen, dass die wichtigsten politischen Ziele der EU, wie der Übergang zur Kreislaufwirtschaft und der Schutz und die Verbesserung der Qualität von Luft und Wasser, in der EU erreicht werden. 
  3. Klimaschutz und Klimaanpassung (0,950 Mrd. Euro)
    Die unterstützten Maßnahmen werden dazu beitragen, dass der Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 umgesetzt wird und die Union ihre Verpflichtungen aus dem Klimaschutzübereinkommen von Paris erfüllt. 
  4. Energiewende (1 Mrd. Euro)
    Das neue Teilprogramm „Energiewende“ dient dem Aufbau von Kapazitäten sowie der Mobilisierung von Investitionsmitteln und der Unterstützung von Maßnahmen in den Schwerpunktbereichen Energieeffizienz und kleinmaßstäbliche Nutzung erneuerbarer Energien, die zu den Klimaschutz- und/oder Umweltschutzzielen beitragen. 

    Arten der Zuschüsse in LIFE (grants):

    Standard Action Projects – SAP

    Projekte, ausgenommen strategische integrierte Projekte, Projekte strategischer Art oder Projekte der technischen Hilfe, die die spezifischen Ziele des LIFE-Programms verfolgen.

    Strategic Nature Projects – SNAP

    Projekte, die die Verwirklichung der Natur- und Biodiversitätsziele der Union durch die Umsetzung kohärenter Aktionsprogramme in den Mitgliedstaaten unterstützen, um diese Ziele und Prioritäten in andere Politiken und Finanzierungsinstrumente einzubeziehen, unter anderem durch eine koordinierte Umsetzung der priorisierten Aktionsrahmen, die gemäß der Richtlinie 92/ 43/EWG.

    Strategic Integrated Projects – SIP

    Projekte, die auf regionaler, multiregionaler, nationaler oder transnationaler Ebene Umwelt- oder Klimastrategien oder Aktionspläne umsetzen, die von den Behörden der Mitgliedstaaten entwickelt wurden und nach spezifischen Umwelt-, Klima- oder einschlägigen Energiegesetzen oder -politiken der Union erforderlich sind. Es wird sichergestellt, dass Stakeholder an der Koordinierung beteiligt sind und die Mobilisierung von mindestens einer weiteren EU-, nationalen oder privaten Finanzierungsquelle erfolgt.

    Technical Assistence Projects – TA

    Projekte, die den Aufbau von Kapazitäten für die Teilnahme an Standardaktionsprojekten, die Vorbereitung strategischer Projekte und strategischer integrierter Projekte, die Vorbereitung des Zugangs zu anderen Finanzinstrumenten der Union oder andere Maßnahmen unterstützen. Sie dienen zur Vorbereitung der Hochskalierung oder der Replikation von Ergebnissen aus anderen in LIFE finanzierten Projekten,  bzw. in seinen Vorgängerprogrammen oder anderen Unionsprogrammen, um die genannten Ziele des LIFE-Programms zu verfolgen. Solche Projekte können auch den Aufbau von Kapazitäten im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Behörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksame Beteiligung am LIFE-Programm umfassen.

    Other Action Grants – OAG

    Maßnahmen, die zur Erreichung des allgemeinen Ziels des LIFE-Programms erforderlich sind, einschließlich Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten, zur Verbreitung von Informationen und Wissen sowie zur Sensibilisierung, um den Übergang zu erneuerbaren Energien und mehr Energieeffizienz zu unterstützen.

    Operating Grants – OG

    Finanzhilfen zur Unterstützung der Arbeitsweise von Einrichtungen ohne Erwerbszweck, die an der Entwicklung, Umsetzung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften und Politik der EU beteiligt sind und die hauptsächlich im Bereich Umwelt oder Klimaschutz einschließlich der Energiewende tätig sind, im Einklang mit den Ziele des LIFE-Programms.

    Mögliche Antragsteller:

    • eine in der EU oder einem damit verbundenen überseeischen Land oder Gebiet eingetragene juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts;
    • ein mit dem LIFE-Programm assoziiertes Drittland; 
    • eine nach Unionsrecht gegründete juristische Person oder eine internationale Organisation.
    • Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt.

    Juristische Personen mit Sitz in einem nicht mit dem LIFE-Programm assoziierten Drittland können ausnahmsweise teilnahmeberechtigt sein, wenn dies zur Erreichung der Ziele einer bestimmten Maßnahme erforderlich ist, um die Wirksamkeit der in der Union durchgeführten Maßnahmen zu gewährleisten. Diese juristischen Personen tragen jedoch grundsätzlich die Kosten ihrer Beteiligung.

    LIFE zentrale EU-Website

    LIFE Nationale Kontaktstelle in Deutschland

    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
    Ruth Brauner
    Robert-Schuman-Platz 3
    D-53175 Bonn
    Tel: +49 228 99305-4363
    Email: life@z-u-g.org

    Website: https://www.z-u-g.org/aufgaben/beratung-zum-eu-life-programm/

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