Konsultationszeitraum: 10. Januar 2018 – 08. März 2018
2018 legt die EU-Kommission ihre langfristige Finanzplanung für die nächste Förderperiode nach 2020 vor. Um einen effizienten Mitteleinsatz zu erreichen, will sich die EU-Kommission mehr auf die Bereiche konzentrieren, in denen die Europäische Gemeinschaft mehr Ergebnisse erreichen kann, als die einzelnen nationalen Mitgliedstaaten.
Dafür ist es notwendig auszuwerten, was in der Vergangenheit gut funktioniert hat und was verbessert werden kann und muss.
Bestandteil dieser Analyse ist die öffentliche Konsultation. Dazu werden Meinungen interessierter und beteiligter Personen, Gruppen, Organisationen und Einrichtungen eingeholt, wie das verfügbare Budget am besten eingesetzt und genutzt werden kann. Die gesammelten Rückmeldungen werden bei der Vorbereitung des neuen mehrjährigen Finanzrahmens berücksichtigt.
Alle EU-Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen mit Interesse und/oder Erfahrungen sind eingeladen, an der Konsultation teilzunehmen. Es geht insbesondere um Themen, wie:
- Lernmobilität;
- Allgemeine und berufliche Bildung ohne Bezug zu Mobilität;
- Freiwilligentätigkeit;
- Humanitäre Hilfe;
- Solidarität;
- Jugendarbeit;
- Arbeitskräftemobilität;
- Kultur;
- Medien und Kunst;
- Bürgerschaft und Werte;
- Europäischer Justizraum;
- Justizielle Zusammenarbeit;
- Rechte sowie Verbraucherschutz.
Es geht um europäische Mittelplanung für folgende Politikbereiche und Dienststellen der EU:
- Kultur und Medien;
- Kommunikation;
- Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien;
- Allgemeine und berufliche Bildung;
- Beschäftigung und Soziales;
- EU-Erweiterung; Europäische Nachbarschaftspolitik;
- Humanitäre Hilfe;
- Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung;
- Verbraucherschutz; Justiz und Grundrechte;
- Migration und Asyl;
- Regionalpolitik;
- Forschung und Innovation;
- Gemeinsame Forschung
- Wirtschaftliche Aspekte des Sports.
Teilnahmeprozess:
- Eintragung im Transparenzregister und Verpflichtung auf dessen Verhaltenskodex für öffentliche Konsultationen. Registriernummer wird im Online-Fragebogen eingetragen.
Registrierung im Transparenzregister - Es steht ein Online-Fragebogen in 23 EU-Amtssprachen zur Verfügung (als pdf-Dokument zum Download). Lesen und bestätigen der speziellen Datenschutzerklärung, die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zur Behandlung der Beiträge enthält.
Link zum Fragebogen
Download als pdf-Dokument - Die Position zu den einzelnen Fragen bitte in den entsprechenden Textfeldern erläutern (ca. 30 Minuten Zeitaufwand).
- Mit dem Fragebogen können Unterlagen / Dokumente als Anlagen mit max. 1 MB Dateivolumen hochgeladen werden.
„Der EU-Haushalt beläuft sich derzeit auf weniger als 1 Euro pro Bürger/in und Tag. Obwohl der Haushalt doch bescheiden ist – er entspricht rund 1 % des Bruttonationaleinkommens der EU oder 2 % aller öffentlichen Ausgaben –, braucht die EU ihn, um die gemeinsamen Ziele verwirklichen zu können, um wesentliche öffentliche Güter bereitzustellen und greifbare Ergebnisse für die Bürgerinnen und Bürger in der EU zu liefern. Hierzu zählen Investitionen in Qualifikation, Innovation und Infrastruktur, eine nachhaltige Lebensmittelversorgung und die Entwicklung des ländlichen Raums, gemeinsame Forschungs- und Industrieprojekte, gemeinsame Maßnahmen im Bereich Migration und Sicherheit sowie Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe.“ (Quelle: Online-Fragebogen)
Nach Ablauf des Konsultationszeitraums veröffentlicht die EU-Kommission eine Zusammenfassung der eingegangenen Beiträge. Die Vorschläge werden bei der Entwicklung des mehrjährigen Finanzrahmens nach 2020 für die entsprechenden Förderprogramme berücksichtigt.
Kontakt: SG-OPC-VALUES-MOBILITY@ec.europa.eu