Trotz wirtschaftlicher Erfolge im Bundesland Sachsen liegt das Niveau der Arbeitslosigkeit noch deutlich über dem nationalen Durchschnitt in Deutschland. Insbesondere für die Einbindung von langzeitarbeitslosen und arbeitsmarktfernen Menschen in das gesellschaftliche Umfeld werden lokale und sozial wirksame Lösungen benötigt. Hierfür greifen die „normalen“ Maßnahmen der Beschäftigungsförderung, wie Umschulungen und Weiterbildungen, Coachings und Schulungen oftmals nicht. Je länger die Zeit der Arbeitslosigkeit andauert, desto schwerer ist es für die Betroffenen, ihre Motivation für berufliche Eigeninitiative und für soziale Kontakte nach außen zu erhalten. Das führt oftmals zu sozialer Ausgrenzung.

„Mikroprojekte – Lokales Kapital für soziale Zwecke / LOS“ sollen durch Maßnahmen zur Aktivierung vor Ort dieser Tendenz entgegenwirken. Es sollen Möglichkeiten zur Teilhabe, Chancengleichheit, Bildung und Beschäftigung für sozial benachteiligte Personen geschaffen werden. Ziel der Maßnahmen ist es, diesen Menschen durch gemeinsame und wirksame Tätigkeiten und soziale Anerkennung das Selbstwertgefühl zu stärken und damit wieder Eigenmotivation und Eigeninitiative für die persönliche Lebensplanung zu wecken.

 

 

Ziel der Förderung:

  • Erhalt und Förderung der Beschäftigungsfähigkeit;
  • Integration in das gesellschaftliche Leben

durch gemeinsames Engagement zur Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Kultur und Bildung, Naturschutz und Umwelt oder Soziales.

 

Zielgruppe:

Am Arbeitsmarkt besonders benachteiligte und von sozialer Ausgrenzung bedrohte Männer und Frauen, insbesondere Langzeitarbeitslose, unter anderem aus Gründen:

  • des Alters;
  • des Qualifikationsniveaus;
  • des Gesundheitszustands;
  • einer Behinderung;
  • des familiären Kontextes;
  • einem Migrationshintergrund.

 

Antragsteller:

Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts.

 

Rahmenbedingungen der Förderung:

  • Laufzeit eines Mikroprojekts 12 Monate;
  • Betreuung von mindestens 8 Teilnehmenden (TN) pro Projekt;
  • Der Wohnort der Teilnehmenden befindet sich im Freistaat Sachsen;
  • Das Vorhaben darf keine wirtschaftliche Verdrängung der lokalen Wirtschaft bewirken (wettbewerbsneutrale Tätigkeiten);
  • Das Vorhaben muss inhaltlich in sich geschlossen

 

Art und Umfang der Förderung:

  • Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben;
  • Pro Mikroprojekt werden max. 20.000 € gefördert;
  • Gefördert werden: Personalkosten (Pauschale), Reisekosten, Verwaltungskostenpauschale, Aufwandsentschädigung bei zusammenhängender Anwesenheit der TN.

 

Antragsverfahren:

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

  1. Stufe: Einreichung des LOS-Projektvorschlags (max. 10 A4-Seiten)

Verantwortlich für die Durchführung des Verfahrens ist die Sächsische Aufbaubank (SAB). Für den LOS-Projektvorschlag ist folgender Vordruck zu verwenden:

 

 

Dazu benötigt der Antragsteller eine Erklärung von der Gemeinde zum LOS-Projektvorschlag eine Stellungnahme des örtlich zuständigen Trägers der Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Wettbewerbsneutralität von der fachlich zuständigen Stelle.

 

Die Bewertung des LOS-Projektvorschlags erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Ziel des Vorhabens (25%)
  • Zielerreichung, Arbeitsschritte (33%)
  • Ergebnisse und Dokumentation (25%)
  • Gesamtausgaben, Fördersumme, Eigenanteil, Wirtschaftlichkeit (17%)
  • Beitrag zu den ESF-Grundsätzen:
    • Umwelt- und Ressourcenschutz: umweltneutral
    • Gleichstellung: relevant
    • Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung: relevant.

 

  1. Stufe: positiv bewertete Antragsteller erhalten die Aufforderung zur Erstellung eines formgebundenen Antrags an die Sächsische Aufbaubank (SAB) über www.sab.sachsen.de

 

Die Antragstellung erfolgt nach Registrierung des Antragstellers über das SAB-Online-Portal. Der Antrag muss nach Aufforderung durch die SAB noch vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

 

Beratung zum Antragsverfahren:

Ansprechpartner für Beratung sowie Bewilligungsstelle und Anschrift für die Einreichung der Projektvorschläge ist die

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Abteilung SF

Pirnaische Straße 9
01069 Dresden

Telefon: 0351 4910-4930
Telefax: 0351 4910-5492
E-Mail: servicecenter_sf@sab.sachsen.de

 

SAB Kontakt – Servicecenter

0351 4910 – 4930
0351 4910 – 21015

Mo-Do 8-18 Uhr und Fr 8-15 Uhr