Auch in der kommenden EU-Förderperiode 2021 – 2027bleiben grenzüberschreitende transnationale Lernmobilitäten der Kernbereich von ERASMUS+, ebenso im Jugendbereich Jugend in Aktion. Neben den Jugendbegegnungen und den Mobilitätsmaßnahmen für Fachkräfte wird es als neue Aktion auch „Jugendpartizipationsprojekte“ geben. Diese Projekte sollen das zivilgesellschaftliche Engagement junger Menschen unterstützen. Dazu werden ab 2021 Projekte gehören, die im Zusammenhang mit dem EU-Jugenddialog stehen.
Im neuen ERASMUS+ Programm, im Bereich Jugend in Aktion 2021-2027 ist es interessierten Antragstellern möglich, sich um eine Akkreditierungzu bewerben für einen vereinfachten Zugang zu Fördermitteln für Mobilitätsprojekte in der Leitaktion 1 (LA1). Die erlangte Akkreditierung bleibt dann für die gesamte Förderperiode bis 2027 gültig.
Die Akkreditierung für Erasmus+ im Jugendbereich steht allen öffentlichen oder privaten Einrichtungen offen, die ihren Sitz in den Mitgliedstaaten der EU haben bzw. in den mit dem ERASMUS+ Programm assoziierten Drittländern.
Der erste Aufruf wurde am 10.07.2020 veröffentlicht.
Anträge auf Akkreditierung werden rollierend bearbeitet und können jederzeit bis spätestens 31. Dezember 2021 beantragt werden.Die jeweiligen Nationalen Agenturen (NA) sind zuständig für das Verfahren.
Vorteile der Akkreditierung:
- Träger erhalten deutlich mehr Planungssicherheit und Flexibilität in der Nutzung der Mittel.
- Träger gewinnen zusätzliche Spielräume für die konkrete Umsetzung von Mobilitäten.
- Die Detailplanungen für die Aktivitäten können später starten. Damit steigen die Möglichkeiten zur Einbeziehung der Teilnehmenden in die konkrete Gestaltung und die Vorbereitungen der Aktivitäten.
Das Einzelantragsverfahren bleibt bestehen. Akkreditierte Träger können jedoch in der LA 1 keine Einzelanträge mehr stellen.
An die Akkreditierung sind hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit der akkreditierten Träger, an die Qualität ihrer pädagogischen Arbeit und an ihre Verankerung in der Jugendarbeit geknüpft.
Die wichtigsten ERASMUS Youth Quality Standards sind:
I. Politische Prioritäten im Jugendbereich
Die begünstigten Organisationen sollten zu den allgemeinen Zielen der EU-Jugendstrategie und zu den in diesem Rahmen entwickelten europäischen Jugendzielen beitragen. Sie sollten die in der EU-Jugendstrategie festgelegten Leitprinzipien anwenden.
EU Jugendstrategie 2019-2027 (DE)
Europäische Jugendziele
II. Grundprinzipien des ERASMUS Programms
a.) Inklusion und Diversität
b.) Nachhaltigkeit und Verantwortung
c.) Virtuelle Kooperation, virtuelle Mobilität, Blended Mobility
d.) Aktive Beteiligung am Netzwerk der ERASMUS Organisationen
III: Qualitätsmanagement
a.) Verantwortung
b.) Transparenz
c.) Partnerschaft
d.) Eigenleistungen der Teilnehmenden
e.) Monitoring und Evaluation
f.) Kapazitätserweiterung und Integrationsergebnisse in den Aktivitäten der Organisation
g.) Sammeln und Nutzen der Rückmeldungen der Teilnehmenden
IV. Qualität der Lernmobilitätsaktivitäten
a.) Praktische Arrangements
b.) Regularien zu Gesundheit und Sicherheit der Teilnehmenden
c.) Auswahlverfahren der Teilnehmenden
d.) Vorbereitung und Unterstützung der Teilnehmenden
e.) Unterstützung von Teilnehmenden mit unterschiedlichen Möglichkeiten
f.) Partizipatorischer Ansatz
g.) Partizipatorische Methoden
h.) Sprachunterstützung
i.) Definition und Monitoring der Lernergebnisse
j.) Identifikation und Anerkennung der Lernergebnisse
V. Verbreitung der Ergebnisse und Erfahrungen über das Programm
a.) Interne Verbreitung
b.) Öffentliche Verbreitung der EU-geförderten Ergebnisse.
Nach erfolgreicher Akkreditierung ist für die anschließende Beantragung von Fördermitteln ein jährlicher Turnus für die Projektträger vorgesehen, der voraussichtlich im Frühjahr 2021 starten wird.
In 2021 können nur Fördermittel für Jugendbegegnungen uns Mobilitätsmaßnahmen für Fachkräfte beantragt werden. Jugendpartizipationsprojekte folgen ab 2022.
Antragsverfahren zur Akkreditierung
Im Zentrum der Akkreditierung steht ein mehrjähriger strategischer Entwicklungsplan, in dem die Träger ihre Entwicklungsziele im Hinblick auf die Ziele und Prioritäten des ERASMUS+ Programms formulieren. Der Plan kann nach Ablauf einiger Jahre bei Bedarf aktualisiert werden. Verbunden ist dies mit der Selbstverpflichtung zur Einhaltung vorgegebener Qualitätsstandards bei der Umsetzung von Projekten.
Im September 2020 ist eine Online-Veranstaltung der NA zum Antragsverfahren geplant.