In Europa betrug 2015 der Anteil der Tourismuswirtschaft am durchschnittlichen Bruttoinlandsprodukt (BIP) 9,6%. In Deutschland betrug 2015 der Anteil des Tourismussektors am BIP 8,9% (Quelle: statista).

Der Deutschlandtourismus verzeichnet dabei stetige Wachstumsraten. 2015 übertraf mit 436,4 Millionen Übernachtungen das Vorjahr um 3%. Der Anteil ausländischer Gäste wuchs sogar um 5%, aber auch bei den eigenen Bürgern ist Deutschland mehr und mehr ein beliebtes Urlaubsziel. (Quelle: BMWi).

Der Tourismus in Deutschland ist klein und mittelständisch ausgeprägt. Die Tourismuswirtschaft umfasst nach Branchenangaben über 2.000 Reiseveranstalter, ca. 4.800 Busunternehmen, fast 10.000 Reisebüros und rund 222.220 Unternehmen im Gastgewerbe. (Quelle: BMWi ebenda)

In Deutschland nutzen die Bundesländer europäische Fördermittel z.B. aus dem ELER auch zur Stärkung ihrer Tourismuswirtschaft. Im Folgenden wird ein Beispiel aus dem Land Brandenburg vorgestellt.

Das Land Brandenburg

Basisdokument für die Nutzung von ELER Förderung ist das

 

Das brandenburgische Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) fördert Synergien für den Landtourismus. Dabei geht es vorrangig um die Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen bei der Entwicklung und Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen. Damit sollen Wertschöpfungsketten im ländlichen Raum erschlossen und die Wirtschaftskraft ländlicher Strukturen gestärkt werden.

 

Am 24. Juli 2015 wurde vom MLUL die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen veröffentlicht. Es geht um die stärkere Nutzung der regionalen Entwicklungspotentiale im ländlichen Tourismus über die horizontale und vertikale Kooperation bei der Direktvermarktung regionaler Produkte und touristischer Angebote sowie bei der erfolgreichen Planung, Vorbereitung und Durchführung von landwirtschaftlichen bzw. kulinarisch orientierten Veranstaltungen. Ziel ist eine kulinarische Profilierung der Regionen des Landes Brandenburg.

 

Im Rahmen dieser Richtlinie können Antragsteller jährlich bis zum 15.01. und (bei Mittelverfügbarkeit) bis zum 31.05. einen Antrag auf Förderung stellen.

Antragsteller können sein:

  • Überregional tätige Vereine/Verbände als Branchenverband (bis 75% Förderquote);
  • Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und max. 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme haben (bis 45% Förderquote), im Rahmen von Gemeinschaftsaktionen der überregional tätigen Vereine/Verbände mit Sitz in Brandenburg.

 

Die Zuwendung wird als Zuschuss (bei min. 2.500 €) gewährt.

Der max. Förderzeitraum für ein Projekt sind 3 Jahre.

 

Voraussetzung zur Förderung und Bestandteil des Antrags ist ein gemeinsames Konzept der Kooperation zwischen verschiedenen Akteuren der Land- und Ernährungswirtschaft und des ländlichen Tourismus. Die darin geplanten Vorhaben und Projekte müssen eine landesweite Bedeutung für die Entwicklung des „Landtourismus im Land Brandenburg“ haben.

 

Zuständig für das Antragsverfahren ist das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)

 

Kontakte LELF

Referat 30 – Grundsatzfragen der ländlichen Entwicklung, Landwirtschaft, Rechtsangelegenheiten

Birgit Zimmer
E-Mail: birgit.zimmer@mlul.brandenburg.de
Tel.: 0331-866-7619
Fax: 0331-27548-7619

Für Fragen zur Antragstellung:

Referat 21 – Förderung, Ländlicher Raum

Michael Mey
E-Mail: Michael.Mey@LELF.Brandenburg.de
Tel.: 033201-4588-105
Fax: 033201-4568-136