"Rechte, Gleichstellung, Unionsbürgerschaft" zum Thema Integration

Das Programm unterstützt Maßnahmen für die Gestaltung einer europäischen Gemeinschaft, in der die Gleichstellung und die im EU-Vertrag, der Grundrechtcharta und den internationalen Menschenrechtskonventionen verankerten Rechte von Menschen gefördert und geschützt werden.
Die 9 Ziele des Programms sind:
- Förderung der Nicht-Diskriminierung
- Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Homophobie und anderen Formen der Intoleranz
- Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen
- Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und des Gender Mainstreaming
- Verhütung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche, Frauen und Risikogruppen (Daphne)
- Förderung der Rechte des Kindes
- Gewährleistung des höchsten Datenschutzniveaus
- Förderung der Rechte, die sich aus der Unionsbürgerschaft ergeben
- Durchsetzung der Verbraucherrechte.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
- Schulungsaktivitäten (Austausch von Personal, Workshops, Entwicklung von Schulungsmaterial usw.)
- Maßnahmen für Lernen und Zusammenarbeit, Austausch bewährter Verfahren, Peer-Reviews, Entwicklung von
- Instrumenten im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie usw.
- Bewußtseinsbildende Maßnahmen, Verbreitungsaktivitäten, Konferenzen usw.
- Unterstützungsmaßnahmen für die wichtigsten Akteure (z. B. bedeutende europäische Nichtregierungsorganisationen und Netze, Behörden der Mitgliedstaaten, die EU-Recht umsetzen)
- Analyse-Aktivitäten (Studien, Datenerhebungen, Entwicklung gemeinsamer Methoden, Indikatoren, Erhebungen, Erstellung von Anleitungen usw).
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