Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat am 07.05.2018 den Förderaufruf zur Beschäftigung von Regionalen Technologietransfermanager/-innenaus Fördermitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) veröffentlicht.
Deadline:
Anträge können bis zum 16.07.2018 vollständig ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden
bei der zuständigen Landeskreditbank (L-Bank)
Bereich Finanzhilfen,
Schlossplatz 10,
76113 Karlsruhe
Die fachliche Aufgabe der Technologietransfermanager/-innen besteht insbesondere in der regionalen Verknüpfung von Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer (KMU), mit Forschungseinrichtungen, um die produktive Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse in neuen Verfahren und Produkten in KMU zu unterstützen. Sie beraten insbesondere KMU in der Umsetzung ihrer Innovationsvorhaben.
In BW betrifft das insbesondere folgende Zukunftsfelder:
- Nachhaltige Mobilität;
- Umwelttechnologien, Erneuerbare Energien und Ressourceneffizienz;
- Gesundheit und Pflege;
- Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Green IT und intelligente Produkte;
- Innovative Kerne, wie Luft- und Raumfahrt und die Kreativwirtschaft;
- Schlüsseltechnologien, wie z.B. Mikrosystemtechnik, Photonics, Nanotechnologie, Leichtbau, IT.
Wesentliche fachliche Aufgaben der Technologietransfermanager/-innen:
- Anbahnung von Kooperationen zwischen KMU und Forschungseinrichtungen;
- Entwicklung von Strategien und Instrumenten des Technologietransfers;
- Durchführung von Aktivitäten im Bereich Technologiescouting;
- Vernetzung mit anderen Technologietransfermanager/-innen;
- Unterstützung eines überregionalen Technologietransfers.
Wichtig ist, dass auf die in der Region vorhandenen Technologietransferangebote aufgebaut wird, ergänzende Maßnahmen entwickelt und angeboten werden, sowie die Transparenz der Angebote gesteigert wird. Die relevanten Akteure für den Technologietransfer, wie Wirtschaftsorganisationen, Forschungseinrichtungen, Clusterinitiativen, Universitäten u.a. müssen in die Aktivitäten eingebunden werden.
Antragsteller können sein:
- Industrie- und Handelskammern in BW;
- Handwerkskammern in BW;
- Regionale Wirtschaftsfördereinrichtungen in BW.
Art und Höhe der Förderung:
Die Zuwendung erfolgt als anteilsfinanzierter Zuschuss der Projektförderung in Höhe von 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsfähige Ausgaben sind Personalkosten (direkte Aufwendungen) für bis zu 3 Technologietransfermanager/-innen (VZÄ) zuzüglich 15% Gemeinkostenzuschlag für indirekte Aufwendungen.
Im Basisjahr 2018 sind das 85.100 € mit jährlicher Steigerung von 2%.
Laufzeit:
- Der Durchführungszeitraum beträgt max. 3 Jahre.
- Frühester Projektstart ist der 01.10.2018.
- Spätester Projektabschluss ist der 31.12.2021.
Anforderungen an den Antrag:
- Aussagefähige Beschreibung des Vorhabens mit
- Projektdarstellung;
- Projektzielen;
- Geplante Maßnahmen;
- Zeitplan mit Meilensteinen.
Auswahlkriterien:
- Zielbeiträge (Output-Indikatoren und Querschnittsziele);
- Tragfähigkeit der Projektkonzeption;
- Beitrag zur Verbesserung des Technologietransfers;
- Innovationsgrad des Projekts;
- Kosten-Nutzen-Verhältnis des Vorhabens;
- Leistungsfähigkeit des Projektträgers.
Wichtige Links zum Antragsverfahren:
Formulare zur Antragstellung und Abrechnung
Antragstellung
- Antragsformular
- Erhebung von geplanten Zielbeiträgen
- Detaillierte Aufstellung der Aufwendungen
- Arbeits- und Zeitplan
- Beurteilung Rechtsaufsichtsbehörde
Projektdurchführung und Abrechnung
Kontakt zur für den Antrag zuständigen L-Bank:
Bereich Finanzhilfen
Frau Birgit Zieger
Tel.: 0721 150-1992
E-Mail: efre@l-bank.de
Fachlicher Ansprechpartner
im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
Referat Industrie- und Technologiepolitik, Digitalisierung
Herr Dr. Christian Renz
Tel.: 0711 123-2454
E-Mail: christian.renz@wm.bwl.de