Betriebskostenzuschüsse/operating grants für europäische Netzwerke im EU-Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ (GD Justiz)
In den letzten 50 Jahren hat die EU viele Gesetze erlassen zu Themen, wie Grundrechte, Gleichberechtigung, Unionsbürgerschaft für die europäischen Bürgerinnen und Bürger. Nun gilt es, diese Rechte zu verteidigen und zu stabilisieren. Das EU-Programm „Rechte, Unionsbürgerschaft und Gleichheit“ hat zum Ziel:
- die Stärkung der Geschlechtergleichheit;
- den Kampf gegen alle Formen von Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus;
- die Prävention von Gewalt gegen Kinder und/oder Frauen sowie den Schutz von Opfern der Gewalt;
- das Eintreten für die Rechte von Kindern;
- den Verbraucherschutz und Datenschutz.
Die Fördermittel des Programms unterstützen europäische Netzwerke, Projekte und Maßnahmen, die sich insbesondere gegen Gewalt gegenüber Frauen, jungen Menschen und Kindern einsetzen. Zusätzliche Themen sind: Rechte der Kinder, volle Inklusion der Roma in der Europäischen Gesellschaft, Verbraucherrechte und der Schutz von Personendaten.
Gesamtbudget 2014-2020:
439 Millionen €
Antragsteller können sein:
- Behörden
- NGO`s
- andere nichtstaatliche und nichtkommerzielle Organisationen
aus allen EU-Mitgliedsstaaten sowie Island und (Liechtenstein – in ausgewählten Aufrufen).
Geförderte Aktivitäten und Maßnahmen:
- Untersuchungen, Erhebungen, Analysen;
- Schulungen, gegenseitiges Lernen;
- Betriebskostenzuschüsse für Europäische Netzwerke.
Am 08.03.2017 wurden neue Aufrufe zur Einreichung von Anträgen veröffentlicht:
Besondere Herausforderungen für Europäische Netzwerke zur Beantragung der 4-jährigen Rahmenpartnerschaften mit der EU / GD Justiz:
- der europäische Mehrwert muss europaweit nachweisbar sein;
- nachhaltige europaweite Verbreitung der Ergebnisse der Netzwerkarbeit;
- der Antragsteller ist eine nichtstaatliche, nichtkommerzielle Organisation, ansässig in einem EU-Mitgliedsstaat, welche das Europäische Netzwerk offiziell vertreten kann (gemeinsames Sekretariat, offizieller Koordinator des Netzwerks). Das Netzwerk muss Mitglieder aus mindestens 14 am Programm teilnehmenden Ländern nachweisen;
- in der Satzung, dem Statut des Netzwerks müssen die Schwerpunkte der Programmförderung (des Aufrufs) verankert sein;
Wichtige Dokumente zur Antragstellung für Betriebskostenzuschüsse (operating grants):
Die Einreichung des Antrags erfolgt online über das EU-Portal ECAS, in dem die antragstellende Organisation gelistet sein muss (PIC – Personal Identification Code).
- Verordnung zum EU-Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ 2014-2020
- Jahresplan 2017 zur Umsetzung des Programms
- Handbuch für Antragsteller für operating grant
- Standard Proposal Template / operating grants
- Model framework partnership agreement (soon)
- Model specific agreement(soon)
- Indicators / Evaluationskriterien