Ein entscheidender Erfolgsfaktor in der Wirtschaftsentwicklung eines Bundeslandes ist der Innovationsgrad: Wie versteht es die Wirtschaft, Forschungs- und Entwicklungsergebnisse aus der Wissenschaft in wirtschaftliche Prozesse einzubinden zur effizienteren Gestaltung von Prozessen und Produkten. Wichtige Katalysatoren dafür sind vielfach START-UP Hochschulausgründungen.
Das Bundesland NRW unterstützt deshalb bereits seit 2015 die Gründungsbereitschaft an Hochschulen aus EFRE-Strukturfondsmitteln und startete am 17.05.2018 die 7. Förderrunde mit Deadline: 31.08.2018.
Gründungswillige an Hochschulenin NRWmit wissenschaftlichen Ergebnissen, die über ein großes Marktpotenzial verfügen, werden gefördert bei der Entwicklung eines überzeugenden Geschäftskonzeptssowie der Vorbereitung der Gründungeines entsprechenden Unternehmens zur erfolgreichen Umsetzung des Konzepts.Es werden Maßnahmen in der Gründungsphase gefördert, die auf:
- technologischen,betriebswirtschaftlichen sowie sozialen Innovationen,
- innovativen, wissensintensiven Dienstleistungen
basieren.
Mit Unterstützung der Hochschulinfrastruktur können die Gründer gefördert werden
- ihre Geschäftskonzepte weiter zu entwickeln (Entwicklung von Dienstleistungen oder Verfahren / Produkten bis zur Marktreife;
- ihre Geschäftskonzepte zu erproben (proof of concept, Prototyping, Validierung der Gründungsidee);
- ihren Gründungsprozess vorzubereiten (Weiterentwicklung des Businessplans u.a.).
Zentrales Element der Gründungsinitiative ist das Coaching. Ein Coach wird ausgewählt, der das Gründungsvorhaben begleitet. Ein Coachingplan sowie Coachingvertrag wird erstellt (LoI des Coach mit Antrag einreichen).
Die Gründung eines START-UPs sowie Aufnahme einer Geschäftstätigkeit im Förderzeitraum ist unzulässig!
Die strikte Trennung zwischen Fördervorhaben und wirtschaftlicher Tätigkeit des gegründeten START-UPs ist notwendig.
Antragsberechtigte:
- Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW);
- Staatlich anerkannte Hochschulen mit Sitz in NRW.
Förderfähig sind:
- Gründungsbereite Hochschulabsolvent/-innen, deren Abschluss i.d.R. nicht länger als 3 Jahre zurückliegt;
- Hochschulwissenschaftler/-innen bzw. Gründungsteams.
Förderart und Umfang:
Gründungswillige können Fördermittel im Förderzeitraum von 18 Monatenim Umfang bis zu 240.000 € als nichtrückzahlbaren Zuschuss mit einer Förderquote bis zu 90%erhalten für folgende Kostenarten:
- Personalpauschalen für direkt dem Projekt zugeordnetes zusätzliches Personal in den antragstellenden Hochschulen sowie Gemeinausgabenpauschalen (15% auf die Personalausgaben);
- Projektspezifische Sach- und Materialausgaben;
- Investitionen sowie Ausgaben für Fremdleistungen (Coaching).
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsprinzip.
Einstufiges Antragsverfahren:
- Einreichung der Anträge auf Förderung bis zum08.2018 beim zuständigen Projektträger Jülich (Adresse siehe Kontakt);
- persönliche Präsentation des Gründungsvorhabens durch das Gründungsteam;
- Unabhängiges Gutachtergremium schlägt förderwürdige Projekte vor;
- Die abschließende Bewilligung erfolgt durch die Bezirksregierung Düsseldorf.
Spezifische Auswahlkriterien:
- Wachstums- und Innovationspotenzial der Gründungsidee (30%)
- Anzahl der erwarteten Arbeitsplätze (10 %)
- Beitrag zur NRW-Innovations- und Fortschrittsstrategie (20%)
- Potenzial des Gründerteams (10 %)
- Qualität der Vorhabenbeschreibung (20 %)
Querschnittskriterien:
- Nachhaltige Entwicklung (5 %)
- Gleichstellung von Frauen und Männern, Nichtdiskriminierung (5 %)
- Antragsunterlagen zum 7. Aufruf
- Ausfüllhilfe für Antragsunterlagen
- Präsentation zum Förderprogramm und Antragsverfahren
Rechtsgrundlagen für eine Förderung:
Kontakt:
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Dr. Hendrik Vollrath
Tel.: 02461 61-3347
Fax: 02461 61-8047
Mail: h.vollrath@fz-juelich.de
www.ptj.de/hochschulausgruendung