Deadline: 21.03.2018, 12:00 Uhr MEZ
2018 ist ein sehr gehaltvolles europäisches Förderjahr für Schulen. Für deutsche Antragsteller stehen 40 Mio. € Fördermittel für Fortbildungen und Schulpartnerschaften zur Verfügung. Mit diesen Mitteln bringen Schulen ihre Entwicklung voran durch europaweite Begegnungen von Lehrern und Schülern mit Partnerschulen in der EU. Das erweitert den persönlichen und fachlichen Erfahrungshorizont der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sowie der pädagogischen Fachkräfte. Erfahrungsaustausche verbessern das Lehren und Lernen und steigern zugleich die Lernmotivation. Das Profil der beteiligten Schulen wird internationalisiert und gestärkt. Die Schulen gehen nach Europa und Europa kommt in die Schulen.
- ERASMUS+ Programmleitfaden (DE)
- Kurzfassung des Leitfadens für Schulen
- Broschüre: ERASMUS+ für Schulen
In der Antragsrunde 2018 gibt es den neuen Projekttyp „ERASMUS+ Schulpartnerschaft“ (School Exchange Partnership) mit einem vereinfachten Antragsverfahren.
Im Fokus der „ERASMUS+ Schulpartnerschaft“ stehen direkte Begegnungen von Schülerinnen, Schülern, Lehrkräften, pädagogischem Personal und Schulpersonal. Themen, wie demokratische Bildung, Vermittlung interkultureller Kompetenzen und Toleranz stehen auf dem „Stundenplan“ der Begegnungen. Ab 2018 sind Langzeitaufenthalte (2 bis 12 Monate) von Schülerinnen und Schülern an einer Partnerschule förderfähig.
Gefördert werden Schulpartnerschaften mit 2 bis maximal 6 Partnerschulen aus den Programmländern: die 28 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, die Türkei und Mazedonien.
Die Laufzeit der Schulpartnerschaften beträgt zwischen 12 und 24 Monaten. Projekte mit Langzeitaufenthalten von Schülerinnen und Schülern können bis zu 36 Monate dauern.
Der Zuschuss beträgt pro Schule und Projektjahr bis zu 16.500 €. Eine Schulpartnerschaft mit max. 6 Partnern kann max. 99.000 € pro Jahr erhalten. Zuschüsse für die Beteiligung von Personen mit Behinderung können zusätzlich dazu beantragt werden.
5 Schritte zur Antragstellung
1. Festlegung eines für die Partnerschaft interessanten Themas unter Einbeziehung der Beteiligten an den Schulen;
2. Partner suchen aus eigenen Kontakten bzw. mit externer Unterstützung;
- Kontaktseminare der Nationalagenturen für interessierte Antragsteller
- europäische Lehrer- und Schulplattform e-twinning
- Informationen zur Nutzung der Plattform e-twinning
3. Entwicklung des Projektkonzepts.
Dabei sind folgende Fragen zu beantworten, die auch Bestandteil des Antrags sind:
- Welche Ziele verfolgt die Schulpartnerschaft?
- Welche Ergebnisse sollen erreicht werden?
- Welche Beiträge erbringen die einzelnen Partner?
- Wie findet die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Partnern statt?
- Welche Aktivitäten sind während der Projektlaufzeit geplant?
- Welche Schüler- und Lehreraustausche (Mobilitäten) sind im Projekt geplant?
- Welche Schülergruppen (Altersgruppen) werden an den Austauschen beteiligt?
4. Organisationen registrieren zum Erhalt der PIC (Identifikationscode der Einrichtungen) für das Antragsverfahren;
5. Antrag stellen, inklusive Projektskizzenberatung (Deadline: 19.02.2018) bei der zuständigen Nationalagentur KMK-PAD;
- Kurzleitfaden zur Antragsvorbereitung für Schulen
- Projektskizzenformular für Schulpartnerschaften
- Beispiele aus erfolgreichen Anträgen
- Entwurf eines Antragsformulars für Schulpartnerschaften 2018
- Hinweise zu Begutachtungskriterien für Schulpartnerschaften
KMK-PAD Hotline ERASMUS+
Wochentags 9:00 bis 12:00 Uhr | 13:00 bis 15:30 Uhr
Tel.: 0800 372 76 87
E-mail: erasmusplus-schulbildung(at)kmk.org