Entsprechend statistischer Angaben gab es 2015 in Sachsen über 7,4 Mio Übernachtungsgäste, darunter 6,54 Mio aus Deutschland. Das sind über 18 Mio Übernachtungen. Im Bundesvergleich befindet sich der Freistaat Sachsen damit 2015 an 8. Position. Neben den städtischen Hauptdestinationen, wie Dresden, Leipzig, Chemnitz sind regionale Ziele, wie das Erzgebirge, das Burgen- und Heideland sowie die Sächsische Schweiz, das Sächsische Elbland, die Oberlausitz und das Vogtland beliebte Urlaubsziele in Sachsen. Besonders beachtenswert ist der Zuwachs an ausländischen Gästen, insbesondere aus den Niederlanden, die 52% der ausländischen Campingurlauber in Sachsen ausmachten.

Basis für die Entwicklung der Tourismuswirtschaft im Freistaat Sachsen ist die Tourismusstrategie 2020

In der Strategie sind 5 zentrale Handlungsfelder definiert, denen entsprechend 35 Maßnahmen zugeordnet sind. Die Handlungsfelder sind folgende:

  • Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft: die mittelständische Tourismuswirtschaft wird gestärkt durch Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Sicherung des Fachkräftebedarfs sowie Verbesserung der Bedingungen für die KMU (klein- und mittelständische Unternehmen);
  • Wettbewerbsfähigkeit der Destinationen und Aufgabenteilung: bis 2020 sollen die sächsischen Destinationsmanagementorganisationen (DMO) auf der Basis von Destinationskriterien ihre Reisegebiete wettbewerbsfähig entwickeln. Dazu erfolgt seitens des Freistaates eine fokussierte Förderpolitik. Eine Vernetzung der Tourismusakteure ist erforderlich.
  • Stärkung der Leistungsfähigkeit der touristischen Infrastruktur in den Destinationen: dafür sind insbesondere folgende Investitionsbereiche geplant: Schaffen von Barrierefreiheit, Ausbau von Camping- und Caravaning, Ferienwohnungsmarkt, Ausbau des touristischen Wegenetzes sowie der Ausbau hochwertiger Beherbergungsstätten.
  • Tourismusmarketing: damit soll bis 2020 eine Steigerung der Übernachtungszahlen auf ein Volumen zwischen 18-19 Mio. erreicht werden. Dazu soll Sachsen als hochwertiges Reiseziel mit hoher Produktqualität und authentischer, stilvoller, weltoffener Lebensart sowie als Kulturreiseziel Nr. 1 sowohl national als auch international positioniert werden.
  • Tourismusförderung: Die Förderung konzentriert sich vorrangig auf die Unternehmen selbst und die Marketingförderung auf die Landesmarketinggesellschaft und die DMO.

 

Tourismusbetriebe können für ihr unternehmerisches Wachstum u.a. Investitionszuschuss aus der EU-Gemeinschaftsaufgabe (EFRE – Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beantragen. Wichtiges Förderkriterium ist dabei die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen durch die Investition.

 

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), inklusive Tourismusbetriebe in Sachsen, können Zuschüsse für folgende Vorhaben beantragen:

  • Errichtung einer Betriebstätte;
  • Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte;
  • Diversifizierung der Produktion / Dienstleistungen in Ergänzung der Bisherigen;
  • Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsverfahrens / Dienstleistungsangebots einer bestehenden Betriebsstätte;
  • Erwerb eines Betriebes, der stillgelegt oder von Stilllegung bedroht ist (KMU: auch durch Familienangehörige oder ehemalige Beschäftigte).

 

Große Unternehmen können Zuschüsse für folgende Vorhaben beantragen:

  • Errichtung einer Betriebstätte;
  • Diversifizierung der Produktion / Dienstleistungen in neue Wirtschaftstätigkeiten, neue Produkte, neue Innovationen;
  • Erwerb eines Betriebes, der stillgelegt oder von Stilllegung bedroht ist.

Fördervoraussetzungen:

  • Die bezuschussten Investitionen müssen mindestens 5 Jahre in der geförderten Betriebsstätte in Sachsen bleiben.
  • Das Unternehmen verfügt über einen überregionalen Absatz.
  • Das Investitionsvolumen beträgt mindestens 70.000 €.
  • Es sind mindestens 25% beihilfefreier Eigenbeitrag zur Finanzierung notwendig (davon mindestens 10% Eigenmittel).

Seit 17.08.2016 sind auch Investitionen, die zur Sicherung von bestehenden Dauerarbeitsplätzen dienen, grundsätzlich förderfähig.

Die Bemessungsgrenze für die förderfähigen Investitionskosten beträgt 750.000 € je neu geschaffenem Dauerarbeitsplatz und 500.000 € je gesichertem Dauerarbeitsplatz.

 

Zuständige Fördereinrichtung in Sachsen ist die Sächsische Aufbaubank (SAB).

 

Förderkonditionen:

Bis 31.12.2017 gelten folgende Fördersätze für C-Fördergebiete (Direktionsbezirke Chemnitz und Dresden ohne Landkreis Görlitz) (https://www.sab.sachsen.de/wo-wi-is-ul-di/wirtschaftsförderung/fzr-1420/amtsblatt-erlässe-richtlinien/riga-vom-17.08.2016_unterschriebene-fassung_s15-20.pdf)

 

  • Kleine Unternehmen:              35% (ab 01.01.2018: -5%)
  • Mittlere Unternehmen:            25% (ab 01.01.2018: -5%)
  • Große Unternehmen:             15% (ab 01.01.2018: -5%)

 

Für den Direktionsbezirk Leipzig gelten bis 31.12.2020 folgende Fördersätze:

  • Kleine Unternehmen:              30%
  • Mittlere Unternehmen:            20%
  • Große Unternehmen:             10%

 

Für den Landkreis Görlitz gelten bis zum 31.12.2020 folgende Fördersätze:

  • Kleine Unternehmen:              40%
  • Mittlere Unternehmen:            30%
  • Große Unternehmen:             20%

 

Antragsverfahren:

  • Entwicklung eines Unternehmenskonzepts für das Vorhaben;
  • Klärung der Gesamtfinanzierung mit der Hausbank;
  • Beantragung der Förderung bei der SAB mit entsprechendem Vordruck + Anlagen;
  • SAB prüft den Antrag und gibt umgehend Bescheid.

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht und bewilligt sein.

 

Weitere Dokumente und Antragsunterlagen zum Download:

 

Kontakt SAB zur Antragsberatung:

Servicecenter
Tel.: 0351 4910 – 4910
Fax: 0351 4910 – 21015

Mo-Do 8-18 Uhr und Fr 8-15 Uhr