Der Sommer 2018 ist heiß im Norden Deutschlands und die Touristen strömen in Massen an die Strände von Nordsee und Ostsee, auch im Bundesland Schleswig-Holstein (SH). Laut amtlicher Statistik aus 2015 gab es in SH 27,1 Mio. Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (inklusive Camping) – Tendenz steigend. Das erfordert eine funktionsfähige Tourismus-Infrastruktur und eine landesweite Entwicklung und Koordinierung der verfügbaren Kapazitäten. Vielfach sind investive Förderungen notwendig, um in Quantität und Qualität den Anforderungen der Besucher gerecht zu werden.

Die wichtigsten Ziele der Tourismusstrategie SH 2025 sind:

  • die Stärkung des Wirtschaftsfaktors Tourismus (30% Zuwachs beim touristischen Bruttoumsatz);
  • die Verbesserung der Wettbewerbsposition (30 Mio. gewerbliche Übernachtungen);
  • die Stärkung von Image, Marke und Marketing (Top 3 – Bundesland bei der Gästezufriedenheit von Deutschlandurlaubern.

 

 

Eine wichtige Quelle der Tourismusförderung in SH ist das Landesprogramm Wirtschaft (LPW), das entsprechend der EU, Bundes-und Landesrichtlinien Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie aus Landesmitteln zur Verfügung stellt.

 

Schleswig-Holstein hat zur Umsetzung der Tourismusstrategie 2025 ein Sonderförderprogramm für den Tourismus aufgelegt:

 

 

Gefördert werden können z.B.:

  • Promenaden und Seebrücken (aus GRW);
  • Kurparks (GRW);
  • Badestellen, inklusive Begleitinfrastruktur (aus GRW);
  • Bestehende Radfernwege (aus GRW);
  • Unentgeltliche Informationszentren für Gäste (aus GRW);
  • Kulturelle Einrichtungen mit Tourismusbezug (aus GRW);
  • Bädereinrichtungen, Kurhäuser, Thermalbäder, Erlebnis- und Freizeitbäder u.a., die überwiegend touristisch genutzt werden (aus GRW);
  • Energetische Optimierung dieser Einrichtungen (aus EFRE);
  • Projekte zur Verbesserung der umweltschonenden Zugänglichkeit des Natur- und Kulturerbes (aus EFRE).

 

Fördergebiet ist das Land Schleswig-Holstein.

Das Projekt muss mit der geltenden Tourismusstrategie 2015 im Einklang stehen und sich auf mindestens eine oder mehrere Zielgruppen des Landes ausrichten.

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt (bis zu 90%).

Auszug aus der Richtlinie, Blatt 605:

  • Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben von weniger als 50.000 Euro werden in der Regel nicht gefördert.
  • Bei der Förderung sind die in der AGVO festgelegten Höchstbeträge für Investitionsbeihilfen zu beachten. Zur Ermittlung der Investitionsbeihilfe sind alle insgesamt gewährten staatlichen Beihilfen zu addieren.
  • Die Investitionsbeihilfen für kulturelle und multifunktionale Einrichtungen dürfen höchstens 30 Millionen Euro betragen, die Gesamtinvestitionssumme (einschließlich nicht förderfähiger Kostenanteile) höchstens 100 Millionen Euro.
  • Die Investitionsbeihilfen für andere Maßnahmen nach dieser Richtlinie dürfen höchstens zehn Millionen Euro betragen, die Gesamtinvestitionssumme (einschließlich nicht förderfähiger Kostenanteile) höchstens 20 Millionen Euro.

 

Die konkreten und vollständigen Voraussetzungen der Förderfähigkeit sind in der oben bezeichneten Richtlinie ausgewiesen.

Zuständig für die Beratung und Begleitung der Projekte ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein.

 

Kontakte und Informationen:

Für die Förderung einzelbetriebliche Vorhaben:

Investitionsbank Schleswig-Holstein
Förderlotse der IB.SH
Tel. 0431 9905-3365
E-Mail: foerderlotse@ib-sh.de
www.ib-sh.de/foerderlotse

Für touristische Infrastruktur und nicht-investive Vorhaben:

Investitionsbank Schleswig-Holstein
LPW-Beratungs- und Bewilligungsteam Regionale Projekte
Tel. 0431 9905-2020
E-Mail: lpw@ib-sh.de