Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung befördern.
Über grüne Schlüsselkompetenzen zu klima- und ressourcenschonendem Handeln im Beruf.

Berufliche Bildung für nachhaltige Entwicklung (BBNE) umfasst ein breites Spektrum von Maßnahmen, Methoden und Instrumenten zur Stärkung der Kompetenzen für klima- und ressourcenschonendes Planen, Gestalten und Handeln im beruflichen Alltag.

Erstmals sind mit dem BBNE-Programm im ESF explizit Umwelt- und Klimaschutz in den Fokus gerückt. Seit 2015 fördert das ESF-Programm die Qualifizierung von Fachkräften zu Themen, wie Green Economy, Energiewende und Klimaschutz. Zuständig für die Umsetzung des BBNE ist das Bundesministerium für Umselt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.

 

 

Das Programm umfasst 2 Handlungsfelder:

Gewerkeübergreifende Qualifizierung in der energetischen Gebäudesanierung (gwüq)

Dieses Handlungsfeld soll den Dialog sowie die fachliche Kooperation zu den Themen Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz zwischen allen Berufsgruppen fördern, die an Planungs-, Sanierungs- und Neubauprozessen beteiligt sind (z.B. Planer, Architekten, Baugewerke, Ausbaugewerke, Anlagentechnik). Praxisorientierte Schulungen für Auszubildende und Ausbilder zielen auf die Stärkung der Kompetenzen und Fähigkeiten zur gewerkeübergreifenden Zusammenarbeit in energetischen Bau- und Sanierungsaufgaben.

Gefördert werden:

  • die Entwicklung und Erprobung von Modulen zur direkten Vermittlung gewerkeübergreifender Aspekte an Auszubildende mit innovativen Methoden (Peer-Learning, freiwilliges außerschulisches Angebot);
  • die Entwicklung und Erprobung von Modulen zur Weiterbildung des Ausbildungspersonals zu Methoden, wie die Schnittstellenproblematik zwischen den Gewerken praxisnah und zugeschnitten auf die Zielgruppe der Auszubildenden vermittelt werden kann.

(Quelle: Förderrichtlinie BBNE)

 

Jeder Job ist grün (jjig): Greening von Berufen – Zugänge und Handlungsmöglichkeiten

Eine Vielzahl von Berufen beinhalten bereits heute auf Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz ausgerichtete Tätigkeiten. Dieser Handlungsschwerpunkt zielt mit seinen Aktivitäten und Maßnahmen darauf, kompakt, verständlich und mit praktischen Einblicken über die Möglichkeiten und Perspektiven der Greening-Potentiale von Berufen (Ausbildungen, Studiengängen) zu informieren, um damit konkrete zukunfsorientierte Orientierungshilfe bei der Berufswahl zu geben.

Gefördert wird:

  • die Entwicklung und Umsetzung von Workcamps (min. 4 Tage, sozialpädagogische Betreuung) und ähnlichen Formaten als außerschulische, erlebnisorientierte und auf non-formales Lernen ausgerichtete Angebote, die Berufsorientierung mit Themen der Nachhaltigen Entwicklung verbinden.

(Quelle: Förderrichtlinie BBNE)

 

Zielgruppe im BBNE-Programm

Jugendliche (speziell unter 25 Jahren), junge Erwachsene, Arbeitnehmer, Ausbilder, Gesellen, Meister

Förderberechtigte Antragsteller (dürfen keine wirtschaftliche Tätigkeit ausführen):

  • Handwerkskammern und Innungen;
  • Industrie- und Handelskammern;
  • Berufliche Schulen;
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen;
  • Bildungs- und Kompetenzzentren des Handwerks;
  • Verbände des Handwerks;
  • Gewerkschaften und vergleichbare Einrichtungen;
  • Vereine und Verbände, Organisationen und Träger der Jugendarbeit;
  • Bildungsträger von Berufsausbildungsvorbereitungsmaßnahmen, Berufsförderungsmaßnahmen und außerbetrieblichen Berufsausbildungsmaßnahmen;
  • Außerschulische Bildungseinrichtungen;
  • Akteure aus den Bereichen Sport, Kirche, Gemeinwohl.

 

Antragstellung

Die Antragstellung ist als Einzelprojekt oder als Projektverbund möglich. Beim Verbund fungiert ein Partner als Antragsteller. Die Aktivitäten der anderen Partner gelten als Teilprojekte. Pro Projekt wird 1 Zuwendungsbescheid erstellt. Der antragstellende Partner ist für die Gesamtverwaltung der Mittel verantwortlich.

Jedes Projekt sollte einen Beirat einrichten, der mindestens jährlich tagt und das Projekt kritisch begleitet. Die Mitglieder des Beirats bilden die Themenschwerpunkte des Projekts ab sowie die Querschnittsziele. Er sollte die Zielgruppen einbeziehen und eine wissenschaftlich-fachliche Perspektive ermöglichen.

Voraussetzungen der Förderung:

  • Bundesweite Öffentlichkeitsarbeit und Verbreitung;
  • Kostenfreie Angebote für die Teilnehmenden;
  • Abgrenzung zu geförderten Maßnahmen der Förderrunde 1;

 

Art der Förderung

Die Projektförderung (nicht rückzahlbarer Zuschuss) wird als Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projekts gewährt. Der Eigenanteil kann in Form von Geldleistungen (Eigenmittel) oder durch Personalleistungen erbracht werden. Eigenmittel können grundsätzlich durch andere öffentliche Mittel – z.B. kommunale oder Landesmittel (nicht aus ESF/EU-Quellen) – und nicht-öffentliche Mittel Dritter erbracht werden.

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen für den gesamten Förderzeitraum mindestens 250.000 € betragen und maximal 2 Mio. €.

Ausnahmen: Zielregionen SeR2 und Übg2 (max. 500.000 € nur im Handlungsfeld 2 jjig).

Zuwendungsfähige Ausgaben

  • Personalausgaben;
  • Honorare;
  • Projektbezogene Sachausgaben;
  • Ausgaben für Reisekosten für Veranstaltungen der Öffentlichkeitsarbeit, des Transfers und der Vernetzung im Projekt/Programm (z.B. Fachwerkstätten, Veranstaltungen des BBNE-Programms);
  • Reise- und Übernachtungskosten der Teilnehmenden;
  • Ausgaben für projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit und Evaluierung;
  • Spezifische Materialkosten und Transporte für die Umsetzung der Modellbaustellen und Workcamps;
  • Projektspezifische Fortbildungen;
  • Indirekte Ausgaben (z.B. Reinigung, Buchhaltung, Medien, Versicherungen, Mieten, Mietnebenkosten).

 

Projektlaufzeit

Die Laufzeit der Projekte beträgt mindestens 3 und maximal 4 Jahre. Sie sollten zum 01.01.2019 beginnen und müssen bis spätestens 31.12.2022 abgeschlossen sein.

 

Wichtigste Projektindikatoren

2. Förderrunde 2019-2022

 

 

Antragsverfahren

Antragsdeadline: 30.04.2018

 

Anträge müssen über das Onlinesystem ZUWES eingereicht werden:

 

Technische Hinweise zum Ausfüllen des Antragsformulars unter www.zuwes.de im Bereich Öffentliche Medien.

Zusätzlich sind die Anträge bis spätestens 14.05.2018 (Posteingangsstempel BVA) in unterschriebener Form schriftlich unter folgender Anschrift einzureichen:

Bundesverwaltungsamt(BVA)

Referat ZMV II 3 – BBNE

50728 Köln

 

Antragsinhalte

  • Ausgangslage, Problemstellung, Zielsetzung und Zielerreichungskriterien,
  • geplante handlungsfeldspezifische Aktivitäten und deren Kohärenz zu vorhandenen bzw. geplanten Bundes- und Länderprogrammen im Handlungsfeld,
  • Strategien zur geplanten Verstetigung erfolgreicher Ansätze,
  • Bezug zu und Abgrenzung von bestehenden Aktivitäten,
  • Arbeits- und Zeitplan,
  • partnerschaftliche Umsetzung,
  • geeignete Maßnahmen und Zielsetzungen zur Umsetzung der Querschnittsziele,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • geplanter Finanzrahmen,
  • fachliche und administrative Eignung der antragstellenden Organisation.

(Quelle: Förderrichtlinie BBNE S. 20)

 

 

Kontakt

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Referat ZIII 2

Julia Seim
Stresemannstrasse  128-130
10117 Berlin

Tel.: 030 18 305-2169
E-mail: esf.bbne@bmub.bund.de