Der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung hat die Bedingungen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes beschlossen. Damit verbunden sind weitreichende Strukturveränderungen in den Braunkohleregionen Deutschlands. Die 2018 eingesetzte Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung“ soll Instrumente für den Strukturwandel entwickeln. Die Klimaziele sowie der Umbau der Energieversorgung sollen verbunden werden mit der Sicherung von Wirtschaftsentwicklung und Arbeitsplätzen in den Regionen.
Aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) werden für das Bundesmodellvorhaben „Unternehmen Revier“ jährlich 4 Mio. Euro zur Unterstützung des Strukturwandels in den 4 Braunkohlerevieren zur Verfügung gestellt:
- Rheinisches Revier (25%);
- Revier Lausitz (40%);
- Mitteldeutsches Revier (20%)
- Helmstedter Revier (10%)
Beim Bund verbleiben 5% der Mittel.
Zum Revier Lausitz gehören im Land Brandenburg:
- Landkreis Elbe-Elster;
- Landkreis Oberspreewald-Lausitz;
- Landkreis Dahme-Spreewald;
- Landkreis Spree-Neiße;
- Stadt Cottbus;
Zum Revier Lausitz gehören im Land Sachsen:
- Landkreis Bautzen;
- Landkreis Görlitz.
Ein erfolgreicher Strukturwandel in den Regionen basiert unbedingt auf dem aktiven Engagement und den innovativen Ideen und Vorhaben der betroffenen Menschen, Organisationen, Unternehmen, Einrichtungen vor Ort.
Mit den Mitteln werden neue Ideen und kreative Vorhaben zu ausgewählten Schwerpunkten entwickelt, erprobt und umgesetzt, die sowohl in den Regionen als auch bundesweit strukturpolitische Bedeutung haben. Das können Produkt- und Dienstleistungsinnovationen, neue Geschäftsmodelle sowie Kooperations- und Vernetzungsformen sein, die einen direkten Bezug zur wirtschaftlichen Entwicklung und zum Strukturwandel in der Region / im Revier haben. Bevorzugt werden Projekte mit Pilotcharakter auch für andere Regionen im Strukturwandel.
Inhaltliche Schwerpunkte (Quelle: Richtlinie)
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wirtschaftsstandortes
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wirtschaftsstandortes
- Anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung
- Image- und Regionalmarketing
- Stärkung der digitalen Kompetenz und Anwendung
- Optimierung der wirtschaftsnahen Infrastruktur
- Stärkung des Innovationspotenzials
- Qualifizierung und Fachkräftesicherung
- Qualifizierung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Überbetriebliche Initiativen, Ausbildungspakte
- Koordinierungsstellen für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
- Stärkung der Fachkräftebasis
- Cluster- und Innovationsmanagement
- Vernetzung der Unternehmen und Akteure entlang der Wertschöpfungsketten
- Vernetzung zwischen Hochschulen und Unternehmen
- Überregionale Initiativen
- Wissensbrücken zu anderen Regionen
- Leitbilder
- Kompetenz- und Kapazitätsaufbau
- Beratung von Unternehmen
- Beratung von Kommunen und anderen gesellschaftlichen Akteuren
- Fördermittelscout
- Sektordiversifizierung
- Schülerwettbewerbe
- Beratung für Existenzgründerinnen und Existenzgründer
- Sektorkompetenzen stärken z. B. in den Bereichen Energieregion, Digitalisierung, Handwerk, Tourismus, Schulungen.
Grundlage für die Förderung sind die von den Regionalpartnern im jeweiligen Revier in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie entwickelten Regionalen Investitionskonzepte (RIK).
Im RIK Lausitz sind folgende Zukunftsfelder zur Förderung ausgewiesen:
- Neue Arbeits-, Technologie- und Kompetenzfelder;
- Smart Region;
- Kompetenzausbau;
- Wohnen, Arbeiten und Qualifizierung.
Förderfähige Vorhaben (Anteilfinanzierung, Zuschuss, Projektförderung):
- Einzelprojekte (investiv/nicht investiv) – Fördersumme bis max. 200.000 Euro;
- Projektbündel (investiv/nicht investiv) – Fördersumme bis max. 200.000 Euro;
- Projektbündel (investiv/nicht investiv) – Fördersumme bis max. 200.000 Euro;
- Leitbilder zur regionalen Entwicklung, zur Stärkung der regionalen Identität sowie zur Schaffung von neuer regionaler Wertschöpfung (hierbei kommt es besonders auf die Beteiligung der Menschen und der Stakeholder in der Region an) – Fördersumme bis max. 20.000 Euro.
Vorrangig unterstützt werden Kooperationsprojekte mit Beteiligten aus verschiedenen Branchen, öffentlichen und gesellschaftlichen Institutionen in den Revieren und überbetriebliche Projekte.
Antragsberechtigte:
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die grundsätzlich ihren Sitz in den förderfähigen Revieren haben. Näheres wird in den jeweiligen Aufrufen detailliert.
Art der Förderung:
Zuwendungsfähige projektbezogene Kosten aus nicht-wirtschaftlicher Tätigkeit werdenbis zu 90% gefördert (10% Eigenanteil),aus wirtschaftlicher Tätigkeit bis zu 60% (40% Eigenanteil bei Unternehmen). Bei überbetrieblichen Projekten kann ein Förderbonus bis zu 10% gewährt werden.
Förderfähige Kosten/Ausgaben(projektspezifisch und angemessen):
- Anschaffungen und Investitionen bzw. deren Abschreibung;
- Verbrauchsmaterial und Kleingeräte;
- Personalausgaben;
- externe Beratungsleistungen;
- Maßnahmen zur Vernetzung und zur Kommunikation zwischen den Akteuren und Veranstaltungen.
Einschränkungen der Förderung für Machbarkeitsstudien und die Erarbeitung von Konzepten. Sie gehören grundsätzlich nicht zu den förderfähigen Ausgaben.
In begründeten Ausnahmefällen und wenn sie maximal 10 % der förderfähigen Ausgaben ausmachen, dürfen sie jedoch einbezogen werden.
Personal- und Sachkosten beim Regionalpartner, die in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit der Durchführung des Programms „Unternehmen Revier“ entstehen, können bis zu einem Höchstbetrag von 100 000 Euro jährlich aus Mitteln des Programms „Unternehmen Revier“ finanziert werden; der Sachkostenanteil darf dabei einen Jahresbetrag von 20 000 Euro nicht übersteigen.
Projektlaufzeit:
Maximal 4 Jahre
Antragsverfahren:
Es findet ein zweistufiges Antragsverfahren statt:
- Interessenbekundung
- Vollantrag (nach Aufforderung).
Wichtigste Bewertungskriterien der Projekte (Quelle: Antragsdokument Projektskizze):
- Strukturwirksamkeit;
- Regionale Bedeutsamkeit;
- Modellhafter Charakter mit Kompetenzeinbindung;
- Innovationskraft und Sicherungsfähigkeit der IP’s;
- Realisierbarkeit;
- Zukunftsperspektive;
- Transformierbarkeit;
- Nachhaltigkeit;
- Sichtbarkeit.
Weitere Kriterien:
- Ausreichend genaue Beschreibung und Begründung des Projektes (inklusive nachvollziehbarem Arbeitsplan sowie gegebenenfalls Planungen für den Dauerbetrieb);
- Qualität und Erfolgsaussichten des Vorhabens;
- Nutzen für die jeweilige Braunkohleregion (auch unter den im Regionalen Investitionskonzept festgelegten Kriterien);
- Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Interessenten (Nachweis z.B. mittels geeigneter Referenzen);
- Übertragbarkeit auf andere Regionen.
Ablaufplan Projekteinreichung und Bewilligung „Unternehmen Revier“
(Quelle: Antragsdokument)

Zuständige beratende Stellen für das Revier Lausitz(Brandenburg):
Regionalpartner (Antragstellung / inhaltliche Fragen)
Wirtschaftsregion Lausitz GmbH
Herr Norman Müller, Frau Nancy Dietrich
Am Turm 14
03046 Cottbus
Tel.: 0355 28890402
E-mail: rik@wirtschaftsregion-lausitz.de
Abwicklungspartner (Zuwendungsrecht / fördermitteltechnische Fragen)
Landkreis Spree-Neiße
Frau Grit-Maren Pfitzmann, Herr Henry Koch
03149 Forst (Lausitz)
Tel.: 03562 98610202
E-mail: datenaustausch@lkspn.de
TERMIN 3. Projektaufruf RIK Lausitz:
Der 3. Aufruf wir Ende September / Anfang Oktober veröffentlicht!!!!
Zur Information und Vorbereitung:
Links zu Antragsdokumenten des 2. Aufrufs zur Einreichung von Interessenbekundungen: