70% der Europäer leben in Städten. Diese stehen oftmals vor großen Herausforderungen, wenn es um die effiziente Planung, Finanzierung und Umsetzung von kommunalen Projekten in den Bereichen soziale Eingliederung, Stadterneuerung, Umweltschutz oder Energieeffizienz geht. 55% der öffentlichen Investitionen erfolgen durch regionale oder kommunale Verwaltungen. Die Beschaffung finanzieller Mittel für integrierte Stadtentwicklungsprogramme ist oftmals schwierig, da das Portfolio der Einzelprojekte inhaltlich unterschiedlich und daher im Risiko schwer kalkulierbar ist. Auch die Verschuldungsgrenze mancher Städte steht oft einer soliden Finanzierung entgegen.

Zur Unterstützung der europäischen Städte wurde am 28.11.2017 von der EU-Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB) der neue Beratungsdienst
„Urban Investment Support – URBIS“
ins Leben gerufen.

 

Das Ziel von URBIS ist es, Städte bei der erfolgreichen Entwicklung, Finanzierung und Umsetzung innovativer und zukunftsorientierter Stadtentwicklungsprogramme zu unterstützen. Die Aktivitäten sind eingebunden in die Investitionsoffensive für Europa – den Juncker-Plan.

 

Die Investitionsoffensive für Europa verfolgt drei Ziele, nämlich die Beseitigung von Investitionshindernissen, die Bekanntmachung und technische Unterstützung von Investitionsprojekten und die intelligentere Nutzung der finanziellen Ressourcen. Der Plan stützt sich auf drei Säulen:

1. Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI)

Er soll mit einer EU-Garantie private Investitionen mobilisieren. Dazu unterhält die Kommission eine Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) als strategischem Partner.

 

2. Europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal

Sie sollen durch technische Hilfe und eine stärkere Bekanntmachung von Investitionsmöglichkeiten zur Verwirklichung vorgeschlagener Investitionsprojekte beitragen. Die Plattform wird gemeinsam mit der EIB-Gruppe betrieben.

 

3. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen durch Beseitigung regulatorischer Investitionshemmnisse auf nationaler und auf europäischer Ebene.

 

Die Finanzierungsleistungen der EIB für Städte und Kommunen im Rahmen der Investitionsoffensive beinhalten:

 

Video zur Beantragung und Nutzung der EIB-Finanzmittel

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URBIS ist ein Unterstützungsinstrument zur besseren Vorbereitung von Städten und Kommunen auf die Finanzierungsfähigkeit ihrer Projekte und integrierten Stadtentwicklungsprogramme für die von der EIB als Bank der EU angebotenen Investitionsmöglichkeiten.

Die Leistungen von URBIS umfassen:

  • Beratung bei der strategischen Planung, Priorisierung und Optimierung von Investitionsprogrammen und Projekten zur Verbesserung der Investitionsstrategie einer Stadt;
  • Das Voranbringen von Investitionsprogrammen und Projekten bis zur Finanzierungsfähigkeit durch Banken mittels z.B. Nachfrageanalysen, finanzielle Strukturierung, Evaluation und Prüfung von Finanzhilfeanträgen;
  • Prüfung der Möglichkeiten für eine Finanzierung der geplanten Vorhaben aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), aus den Fonds der Kohäsionspolitik bzw. aus beiden;
  • Durchführung von Vorarbeiten für Investitionsplattformen und Fazilitäten zur Kombination von Finanzierungsquellen;
  • Herstellung von Kontakten zu Finanzintermediären und Festlegung von Durchführungsmodalitäten für die entsprechenden Fazilitäten;
  • Entwicklung von Finanzierungsansätzen, die kommunale Haushalte entlasten und kommunale Unternehmen sowie private Anbietern städtischer Dienstleistungen beim Zugang zu Finanzierungen unterstützen.

 

In der aktuellen Startphase wird URBIS zunächst auf die bestehenden Beratungs- und Projektdienste der Europäischen Investitionsbank (EIB) zurückgreifen und sich auf eine begrenzte Zahl von Vorhaben konzentrieren.

 

Im zweiten Halbjahr 2018 erfolgt eine Bewertung dieser ersten Arbeiten sowie der Nachfrage nach URBIS durch die EU-Kommission und die EIB. Die erforderlichen Mittel sowie zusätzliche Ressourcen fließen bei Erfolg von URBIS in den Haushaltsrahmen nach 2020 ein.