Wenn man auf der Autobahn in das Bundesland Sachsen-Anhalt einreist, dann werben die Schilder für das „Ursprungsland der Reformation“. Damit sollen insbesondere Touristen motiviert werden, das Land zu bereisen. Bis 2020 will Sachsen-Anhalt jährlich 8 Mio. Übernachtungen erreichen. In 2015 waren es 7,6 Mio. Das Luther-Jahr 2017 mit 500 Jahren Reformation ist sicherlich besonders dafür prädestiniert, eine Wachstumsrate bei in- und ausländischen Besuchern zu erreichen. Sachsen-Anhalt ist ein Kulturraum mit einer sehr hohen Dichte an bedeutsamer deutscher und europäischer Kultur und damit „Kernland deutscher Geschichte“. Das soll zukünftig intensiver in die Entwicklung der Tourismuswirtschaft einfließen.

Im Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2020 sind die wichtigsten Ziele dazu formuliert:

  • Sachsen-Anhalt will ein führendes Kulturreiseland in Deutschland werden, welches seine geschichtlich-kulturelle Bedeutung und seine damit verbundenen Besonderheiten innerhalb der deutschen und europäischen Geschichte touristisch herausstreicht und vermarktet;
  • Das Land will einen qualitätsorientierten Tourismus fördern. Die nationale und internationale Konkurrenz misst sich an wachsenden Qualitätsstandards touristischer Angebote. Der Qualität für Alle wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
  • Sachsen-Anhalt will effiziente und kooperative Organisationsstrukturen im Tourismus Die Vernetzung und Aufgabenteilung zwischen lokaler, regionaler und Landesebene erfordert eine gemeinsam getragene Tourismuspolitik mit zentralen Themen, die auf den jeweiligen Ebenen vertreten und umgesetzt werden.

 

Die Förderung des Tourismus in Sachsen-Anhalt erfolgt über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), die anteilig aus europäischen Mitteln des EFRE, des Bundes und des Landes finanziert ist.

Die GRW Unternehmensförderung fördert Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, inklusive Tourismusbetriebe. Die Mittel stehen zur Verfügung, um die wirtschaftlichen Aktivitäten auszubauen und Arbeitsplätze zu schaffen.

Gefördert werden:

  • förderfähige Sachanlageinvestitionen im Zusammenhang mit der Schaffung bzw. Sicherung von Dauerarbeitsplätzen für maximal drei Jahre:

Der Basisfördersatz beträgt

  • für Betriebsstätten von kleinen Unternehmen 30 % (25% ab 01.01.2018)
  • für Betriebsstätten von mittleren Unternehmen 20 % (15% ab 01.01.2018)
  • für sonstige Betriebsstätten 5 %

des förderfähigen Investitionsvolumens.

Alternativ

  • Lohnkosten für neu geschaffene Dauerarbeitsplätze im Zeitraum von zwei Jahren (im Bereich der Bruttolohnkosten von mindestens 36.000 Euro bis höchstens 70.000 Euro je Dauerarbeitsplatz pro Jahr zuzüglich Arbeitgeberanteil an den gesetzlichen Sozialabgaben).Der Fördersatz beträgt 15 % (10% ab 01.01.2018) der festgesetzten Lohnkosten.

    Der Basisfördersatz kann im Rahmen eines Zuschlagssystems bei der sachkostenbezogenen Förderung für Betriebsstätten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bis zu 5 % und für sonstige Betriebsstätten bis zu 10 % sowie bei der lohnkostenbezogenen Förderung bis zu 5 % erhöht werden, wenn bestimmte Struktureffekte erfüllt werden.

 

 

Ab 08.05.2017 gelten neue Landesregelungen. Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

  • Das Mindestinvestitionsvolumen wird von 50.000 Euro auf 30.000 Euro abgesenkt, was insbesondere für kleine Unternehmen von Bedeutung ist.
  • Dem Struktureffekt „Tarifvertrag/tarifgleiche Vergütung“ wird mehr Gewicht beigemessen. Unternehmen, die an einen Tarifvertrag gebunden sind tarifgleich zahlen, können die Basisförderung um 5% erhöhen.
  • Die ebenso besonders wichtigen Themen „Unternehmensnachfolge“ und „Forschung und Entwicklung / FuE“ werden künftig auch mit 5 % höherer Förderung berücksichtigt.
  • Die „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ und der „Ausländeranteil an den Belegschaften“ sind neue Förderschwerpunkte.
  • Eine Förderung von Betriebsverlagerungen innerhalb des Landes erfolgt nur noch, wenn neue Arbeitsplätze geschaffen und die Mitarbeiter bei der Entlohnung nicht schlechter gestellt
  • Künftig sind auch in den Oberzentren (Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau) gewerbliche Tourismus-Investitionen förderfähig.

(Quelle: http://www.ib-sachsen-anhalt.de)

 

Antragstellung:

Anträge sind einzureichen bei der

Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Domplatz 12
39104 Magdeburg

 

Kontakt und Beratung:

Stefanie Pötzsch
Tel.: 0391 589-1955

E-mail: stefanie.poetzsch@ib-lsa.de

Kostenfreie Beratungshotline: 0800 56 007 57