1. HORIZONT 2020 (Wissenschaft, Wirtschaft) – Stand: 16.03.2020
FAQ: Werden die Fristen für Horizon 2020-Aufrufe im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch verlängert?
Veröffentlicht am: 16-03-2020 2:33 PM
FAQ ID: 12944
Die jüngste Eskalation der Beschränkungen im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch kann die Fähigkeit der Antragsteller beeinträchtigen, qualitativ hochwertige Vorschläge vorzubereiten und abzuschließen. Aus diesem Grund werden für Horizon 2020-Anrufe mit ursprünglichen Fristen bis zum 15. April Verlängerungen angewendet.
Die genauen neuen Fristen für jeden Anruf und jedes Thema werden auf den Anruf- und Themenseiten im Finanzierungs- und Ausschreibungsportal veröffentlicht.
Für die folgenden zwei Anrufe gilt keine Verlängerung der Frist / des Stichtags:
IMI2-2020-21-01
EIC-SMEInst-2018-2020
In allen Fällen wird potenziellen Antragstellern empfohlen, sich nach Bedarf vorzubereiten, insbesondere indem sie effektive Kommunikationsverbindungen für die Zusammenarbeit im Fernbereich herstellen und mögliche weitere Einschränkungen in den kommenden Wochen vorwegnehmen.
2. Mobilitäten in ERASMUS+ und Europäischer Solidaritätskorps (Bildung, Jugend, Sport) – Stand: 13.03.2020
Die Kommission respektiert alle derzeit auf nationaler Ebene ergriffenen Eindämmungsmaßnahmen uneingeschränkt. Die Kommission geht davon aus, dass diese Maßnahmen Auswirkungen auf die Teilnahme von Studenten, Schülern, Freiwilligen und anderen Personen an der Mobilität von Erasmus + und dem European Solidarity Corps haben können.
Die aktuelle Situation bedeutet, dass bestimmte Teilnehmer entweder nicht von ihrer Heimatbasis aus reisen können oder nicht von ihrem Gastgeberort dorthin zurückkehren können. Diese Unsicherheit veranlasst auch einige Eltern, ihren Kindern das Reisen nicht zu erlauben.
Um diesen Unsicherheiten zu begegnen, wenden wir im Rahmen des geltenden Rechtsrahmens die größtmögliche Flexibilität bei der Umsetzung des Programms an.
Wir haben den Erasmus + Nationalen Agenturen Leitlinien herausgegeben, dass sie sich auf die Klauseln über höhere Gewalt berufen können. Auf diese Weise können sie die Möglichkeit prüfen, zusätzliche Kosten bis zu einem maximalen Zuschussbetrag zu akzeptieren.
Es kann ihnen auch ermöglichen, die geplanten Aktivitäten um bis zu 12 Monate pro Projekt zu verschieben. Die nationalen Behörden werden ebenfalls informiert.
Wir beobachten diese Situation sehr genau und werden zusätzliche Maßnahmen ergreifen, die möglicherweise erforderlich werden.
Informationen der zuständigen NAs in Deutschland
Verlängerung der Antragsfrist für Erasmus+ !!!
EU-Kommission verschiebt Antragstermin für Erasmus+ Schulpartnerschaften und Konsortialpartnerschaften auf den 23. April, 12:00 Uhr.
Die Antragsfrist für Erasmus+ Schulpartnerschaften und Erasmus+ Konsortialpartnerschaften (KA2) wird um ca. einen Monat auf Donnerstag, den 23. April, 12:00 Uhr verlängert. Grund sind die aktuellen Planungsschwierigkeiten aufgrund des Corona-Virus, die auch die Absprachen bei der Antragsstellung von Erasmus+ Partnerschaften erschweren. Für die Konsortialpartnerschaften (KA201) gilt weiterhin die Regelung, dass Mandate der Partnerorganisationen nicht obligatorisch bei Einreichung des Antrags vorliegen müssen. Fehlende Mandate müssen spätestens zur Vertragsunterzeichnung nachgereicht werden.
- Informationen zur Antragstellung für ERASMUS+ Schulpartnerschaften
- Informationen zur Antragstellung für ERASMUS+ Konsortialpartnerschaften
- Informationen zu CORONA und internationaler Schulzusammenarbeit
- NA Jugend für Europa – Jugendarbeit
- Auswirkungen auf ERASMUS+ Jugend in Aktion und auf das Europäische Solidaritätskorps