Am 19.04.2018 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Europäischen Rates eine Einigung mit dem Europäischen Parlament zur sogenannten Omnibus-Verordnung für die EU-Haushaltsordnunggebilligt.

Von einem Omnibus-Verfahren spricht man, wenn mehrere Vorgänge zu einem Vorgang zusammengefügt werden, z.B. bei der Verabschiedung von Gesetzen.

Mit der Omnibusverordnung werden die Haushaltsordnung der EU und ihre Anwendungsbestimmungen zu einem einzigen Regelwerk zusammengefasst.

 

Die neuen Regelungen sind insbesondere auf eine Vereinfachung der Mittelauszahlung, Mittelverwendung und Mittelabrechnung ausgerichtet, ohne jedoch die Kontrolle über eine zielorientierte Mittelverwendung zu vernachlässigen.

Ergebnisorientierung

EU-Zahlungen sollen zukünftig auf der Grundlage von Ergebnissenund nicht in Form einer Erstattung entstandener Kosten erfolgen. Das erleichtert Mittelempfängern und zuständigen Stellen viel Zeit und Kosten bei der Ausgabe und Verwaltung der EU-Fördermittel. Dazu wurde das System der Leistungsmessung bei EU-finanzierten Projekten verbessert.

Die neue Regelung ermöglicht eine leichtere Anwendung von Pauschalbeträgen und vereinfachte Kostenoptionen (z.B. für Reisekostenplanung, Verwaltungskostenpauschalen und Abrechnung).

Kombinieren von Finanzierungsquellen

Die kombinierte Nutzung unterschiedlicher Programme und Instrumente zur Projektfinanzierung soll erleichtert werden. Dazu soll ein einheitliches Regelwerk erstellt und angewendet werden.

So wird es z.B. einfacher, eine Finanzierung aus den EU-Strukturfonds (ESIF) mit Finanzierungsinstrumenten aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) zu kombinieren in einer „Mischfinanzierung“.

Ebenso wird es z.B. möglich sein, Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumente der Fazilität „Connecting Europe“ zu kombinieren, um Projekte in den Bereichen Verkehr, Energie sowie Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zu finanzieren.

Ein umfassender Rahmen für den Einsatz von Finanzierungsinstrumenten und Haushaltsgarantien zum Anstoß von Investitionen wurde geschaffen.

Die neuen Vorschriften erleichtern den Einsatz der EU-Strukturfonds (ESIF) für die Integration von Migranten und Flüchtlingen sowie für den Kampf gegen Steuerflucht.

Das soll dazu führen, dass in effizienter Art und Weise eine breite Mischung von EU-Mitteln mit Beiträgen nationaler Haushalte und privater Investoren entsteht, die auch zur Optimierung des EU-Mitteleinsatzes beiträgt.

Erleichterter Zugang zu EU-Mitteln für kleine Organisationen

Der Zugang zu EU-Mitteln für kleinere Begünstigte mit begrenzten Ressourcen wird leichter! So wird zukünftig Freiwilligentätigkeit als Teil des Beitrags zur Darstellung des Kofinanzierungsanteils in der Projektkalkulation anerkannt!

Einheitliches Regelwerk

Die EU-Haushaltsordnung wird umstrukturiert, um sie klarer und lesbarer zu machen. Dazu wurden die Haushaltsordnung und ihre wichtigsten Durchführungsbestimmungen zu einem einheitlichen Regelwerk vereint (Omnibus-Verordnung).

Die Gemeinsamkeiten zwischen den verschiedenen Arten der Mittelverwaltung und des Haushaltsvollzugs werden stärker herausgestellt, indem sie in spezifischen Kapiteln zusammengefasst werden.

Einmalige Kontrollen und Bewertungen

Zur Vermeidung von Mehrfachkontrollen derselben Einrichtungen bzw. Tätigkeiten greift die EU-Kommission verstärkt auf Evaluationsergebnisse, Prüfungen und Bewertungen zurück, die von ihren internationalen Partnern bzw. Mitgliedstaaten durchgeführt werden.

So ist vorgesehen, Projekte mit einem Fördermittelvolumen unter 400.000 € nur einmal zu kontrollieren. Das betrifft fast 90% aller EU-geförderten Projekte und stellt damit einen enormen Bürokratieabbau dar.

Offenheit und Sichtbarkeit

Die EU-Bürger sollen besser nachvollziehen können, wohin die EU-Mittel fließen. Mit mehr Offenheit und Transparenz können mehr Menschen für Europa gewonnen werden. Etwa 15% der technischen Hilfe-Mittel sollen z.B. in der Regionalförderung dazu eingesetzt werden, um die Bevölkerung über die Erfolge der Projekte und Investitionen in den Regionen zu informieren.

Nächste Schritte

Dem Parlament wird nunmehr die Verordnung in erster Lesung vorgelegt und wird es voraussichtlich annehmen. Sodann wird der Text dem Rat zur endgültigen Annahme unterbreitet.

Die Verordnung wird voraussichtlich im Juli 2018 in Kraft tretenund in den meisten Teilen unmittelbar anwendbar sein. Den EU-Organen wird eine Zusatzfristeingeräumt, damit sie sich in Bezug auf ihre Verwaltungsausgaben an die neuen Vorschriften anpassen können. Sie werden die neuen Vorschriften ab dem 1. Januar 2019 anwenden.