Es gibt aktuelle Meldungen zum Thema WiFi4EU, ergänzend zu folgenden Beiträgen:
Teil 1: https://www.eu-foerdermittel.eu/wifi4eu-kostenloses-wlan-fuer-alle/
Teil 2: https://www.eu-foerdermittel.eu/wifi4eu-kostenloses-wlan-fuer-alle-teil-2-stand-05-03-2018/
Aufgrund technischer Probleme konnten sich viele kommunalen Interessenten aus Europa nicht termingerecht registrieren lassen, um sich für einen Wi-Fi-Gutschein der EU zu bewerben für die Einrichtung von kostenlosen WLAN-Hotspots im öffentlichen Raum ihrer Gemeinden.
Dazu gab es eine Erklärung der zuständigen EU-Kommissarin:
Erklärung von Kommissionsmitglied Gabriel zur ersten Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für WiFi4EU-Gutscheine (Brüssel, 14. Juni 2018)
„Im März 2018 eröffnete die Europäische Kommission das Portal WiFi4EU (www.wifi4eu.eu), um kostenlose öffentliche WLAN-Hotspots auf öffentlichen Plätzen, in Bibliotheken, Rathäusern oder an anderen Orten von öffentlichem Interesse zu installieren.
Das Programm erzeugte ein enormes Interesse. In weniger als zwei Monaten haben mehr als 18.000 Gemeinden, rund ein Viertel von allen in Europa, ihr Interesse bekundet. Ein erster Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen wurde am 15. Mai 2018 gestartet. Innerhalb von Sekunden hatten sich bereits mehr als 5.000 Kommunen beworben und innerhalb weniger Stunden waren es bereits 11.000. Nach einigen Stunden mussten wir jedoch das WiFi4EU-Portal als Reaktion auf Informationen eines Dritten über ein technisches Problem schließen.
Während der Untersuchung hat die Kommission einen Fehler in der von den Auftragnehmern gelieferten Software festgestellt. Diese Problematik erlaubte einigen Gemeinden, vor der Eröffnung des Aufrufs in gutem Glauben zu handeln, während andere nach der Eröffnung davon abgehalten wurden.
Die Kommission ist den Grundsätzen der Fairness, Transparenz und Zuverlässigkeit verpflichtet. Da dieses technische Problem alle Gemeinden daran hinderte, sich gleichberechtigt anzumelden, habe ich meine Dienststellen gebeten, diesen ersten Aufruf zu stornieren. Die Gutscheine aus dieser ersten Bewerbungsrunde werden dem Budget für den nächsten Anruf hinzugefügt.
Ab heute informieren wir alle auf dem Portal registrierten Gemeinden über diese Entscheidung. Ihre Anmeldungen bleiben für zukünftige Aufrufe gültig, so dass sich die Gemeinden mit einem Klick erneut bewerben können. Diejenigen, die sich noch nicht im Portal registriert haben, können dies tun, wenn sie vor dem nächsten Anruf im Herbst 2018 wieder geöffnet werden, sobald die IT-Probleme vollständig gelöst sind.
Die Zuteilung der ersten Gutscheine war bereits nach dem Sommer geplant, daher hat die aktuelle Ausgabe das Programm nicht wesentlich verzögert. „
(Quelle – Übersetzung DE: http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-18-4158_en.htm)
Auf dem WiFi4EU-Portal zur Registrierung und Antragstellung ist aktuell folgender Text (DE) zu lesen:
(Quelle: https://www.wifi4eu.eu)
„Zwar ist die am 15. Mai ergangene erste Aufforderung zur Einreichung von Anträgen aufgrund der enormen Resonanz als großer Erfolg zu werten, doch sieht sich die Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA) der Europäischen Kommission zu ihrem großen Bedauern gezwungen, die Aufforderung zu widerrufen. Nach eingehender Prüfung kam sie zu dem Schluss, dass Antragstellern durch einen technischen Fehler die Teilnahme zu gleichen Bedingungen verwehrt war.
Die Europäische Kommission ist in der Pflicht, für Fairness und Zuverlässigkeit des Auswahlverfahrens Sorge zu tragen.
Daher wird im Herbst 2018 eine neue Aufforderung zur Einreichung von Anträgen ergehen(genaues Datum wird noch bekanntgegeben).
Das Portal wird wieder in Betrieb genommen, sobald die technischen Probleme behoben sind.
Wenn die Registrierung Ihrer Gemeinde oder Ihrer WLAN-Installationsfirma auf diesem Portal erfolgreich war, werden Sie per E-Mail über die Wiederinbetriebnahme des Portals und den Termin der nächsten Aufforderung informiert. Sie müssen sich nicht erneut registrieren.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Europe direct.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.“
Die offizielle EU-Politik zur Förderung der europaweiten Digitalisierung wird durch die EU-Kommission weiter unterstützt und fortgesetzt.
Das betont Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in seinem Statement vom 25.06.2018:
(Quelle – Übersetzung DE: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/digital-single-market-benefit-all-europeans)
„Ich glaube, wir müssen die großen Chancen der digitalen Technologien, die keine Grenzen kennen, viel besser nutzen. Dazu müssen wir den Mut haben, nationale Grenzen in der Regulierung der Telekommunikation, im Urheberrecht und in den Daten aufzubrechen sowie die Schutzgesetzgebung bei der Verwaltung von Funkwellen und bei der Anwendung des Wettbewerbsrechts. Auf diese Weise können wir sicherstellen, dass Verbraucher überall in Europa Zugang zu Diensten, Musik, Filmen und Sportveranstaltungen auf ihren elektronischen Geräten haben.“
Dazu liegt ein Datenblatt der Kommission zum Thema: „A Digital Single Market for the benefit of all Europeans“ mit aktuellen Zielen, Argumenten und Fakten zur Digitalisierungspolitik der EU vor.