Es gibt aktuelle Meldungen zum Thema WiFi4EU, ergänzend zu folgenden Beiträgen:

Teil 1: https://www.eu-foerdermittel.eu/wifi4eu-kostenloses-wlan-fuer-alle/

Teil 2: https://www.eu-foerdermittel.eu/wifi4eu-kostenloses-wlan-fuer-alle-teil-2-stand-05-03-2018/

Teil 3: https://www.eu-foerdermittel.eu/wifi4eu-aktuelle-meldungen-teil-3-stand-19-07-2018/

Teil 4: https://www.eu-foerdermittel.eu/wifi4eu-aktuelle-meldungen-teil-4-stand-20-08-2018/

 

Die WiFi4EU Website ist neu strukturiert und nun wieder offen für die Registrierung sowohl für Städte und Gemeinden als auch für WiFi-Installationsfirmen!!

 

 

Video zur WiFi4EU Initiative

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WICHTIG: Alle Städte und Gemeinden, die sich in der Pilotphase im Mai 2018 im WiFi4EU-Portal registriert haben, brauchen sich nicht erneut registrieren!

WICHTIG: Es gibt eine Liste der in Deutschland zugelassenen Gemeinden bzw. entsprechenden kommunalen Verwaltungen, die sich für das WiFi4EU-Programm bewerben dürfen.

„Gemeindeverbände“, die in der Liste aufgeführt sind, können sich im Namen ihrer Mitgliedsgemeinden registrieren, müssen den endgültigen Antrag jedoch für jede Mitgliedsgemeinde einzeln online einreichen.

 

WICHTIG: Zuerst ist eine Registrierung notwendig. Sobald die offizielle Aufforderung zur Einreichung von Anträgen erfolgt (Herbst 2018!) müssen die interessierten Gemeinden unter „Antrag stellen“ ihren Antrag erstellen, inklusive aller erforderlichen Daten und Dokumente.

Für die Registrierung benötigt die Gemeinde ein EU-Login-Konto.

 

 

Folgende Daten sind für die Registrierung der Gemeinde erforderlich (nicht öffentlich):

  • Land und Art der anzumeldenden Organisation (Gemeinde oder Gemeindeverband);
  • Informationen über die Gemeinde:
    • Name der Gemeinde,
    • offizielle Anschrift, Hausnummer und Postleitzahl;
  • Angaben zum gesetzlichen Vertreter:
    • Vor- und Nachname,
    • E-Mail-Adresse;
  • Angaben zu der Kontaktperson, falls diese nicht mit dem gesetzlichen Vertreter identisch ist:
    • Vor- und Nachname;
    • Anschrift, Hausummer und Postleitzahl.

Aktuell sind bereits 18.975 Gemeinden europaweit registriert.

 

Die Registrierung der WiFi-Installationsfirmen ist freiwillig und bietet den Gemeinden Informationen über potentielle Dienstleister in ihrer Umgebung an. Von den Gemeinden können zur technischen Umsetzung ihres Projekts auch Unternehmen ausgewählt werden, die nicht auf der Plattform registriert sind. Wenn ein Unternehmen einen Gutschein von einer Gemeinde erhalten soll, muss es sich vor der Umsetzung des Vorhabens auf der WiFi4EU-Plattform registrieren.

 

 

Folgende Unternehmens-Daten müssen bei der Registrierung angegeben werden (nicht öffentlich)

  • Informationen über das Unternehmen:
    • Name des Unternehmens,
    • offizielle Anschrift, Stadt, Postleitzahl und Land,
    • Mehrwertsteuernummer,
    • Website des Unternehmens (fakultativ),
    • BIC und Kontonummer (IBAN-Format);
  • Informationen über das geografische Gebiet (Länder oder Gebiete innerhalb des Landes), in dem das Unternehmen tätig ist;
  • Angaben zu einer Kontaktperson:
    • Vor- und Nachname,
    • Ländercode und Telefonnummer,
    • E-Mail-Adresse.

 

WICHTIG: Jede Stadt / Gemeinde kann während der Laufzeit der Initiative nur 1x Gutschein erhalten und einsetzen. Wenn sie bei einem Antrag nicht ausgewählt wurden, können sie sich in weiteren Antragsrunden erneut bewerben.

Die Vorhaben dürfen nicht vorab begonnen werden!

Die Antragsteller werden in der Reihenfolge der Beantragung ausgewählt, wobei ein Verteilungsmodus der Gutscheine auf die EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt wird.

Im ersten Aufruf (Herbst 2018) werden pro EU-Mitgliedstaat mindestens 15 Gutscheine vergeben. Der Wert des Gutscheins beträgt 15.000 Euro.

 

Der Gutschein wird genutzt für Ausrüstung und Installation von WiFi-Hotspots.

Mit dem Gutschein können neue Geräte erworben und alte Geräte durch leistungsstärkere aufgerüstet bzw. ersetzt werden. Der Gutschein kann auch zur Teilfinanzierung eines hochwertigeren Projekts genutzt werden. Alle weiteren notwendigen Kosten (z.B. Einrichtung der erforderlichen Backhaul-Leitung, Ladestationen, Straßenmobiliar) müssen von den Gemeinden selbst übernommen werden.

WICHTIG: Die Gemeinde muss innerhalb von 1,5 Jahren nach Erhalt des Gutscheins die Installation des WiFi4EU-Hotspots abschließen und den WLAN-Betrieb aufnehmen.

Die Gemeinden müssen mindestens 3 Jahre den Internetzugang und die Wartung der Ausrüstung finanzieren, um eine für die Nutzer kostenlose und hochwertige WLAN-Internetanbindung abzusichern.

Die Gemeinden wählen eigenständig die „Zentren des öffentlichen Lebens“, an denen die WiFi-Hotspots installiert werden. WiFi4EU-Hotspots müssen an Orten eingerichtet werden, an denen es bisher noch kein öffentliches kostenfreies WiFi- oder WLAN-Angebot gibt.

 

Zahlungsmodus für den WiFi4EU-Gutschein:

  • Gemeinde wählt das Unternehmen für die Umsetzung;
  • Das Unternehmen registriert sich auf der WiFi4EU-Plattform als Anbieter;
  • Offizielle Bestätigung der Gemeinde und des Unternehmens über die Installation und Einsatzbereitschaft des lokalen Netzes;
  • Überprüfung der Funktionsfähigkeit (Fernüberwachung) seitens der EU;
  • Einlösen des Gutscheins durch das Unternehmen bei der EU;
  • Veranlassung der Zahlung durch die EU an das Unternehmen.

 

WICHTIG für die WiFi4EU – Hotspot-Nutzer:

Die Verbindung mit dem WiFi4EU-Netzwerk wird sehr einfach sein. Die Europäische Kommission hat angeordnet, dass der Name des Netzwerks (seine SSID) „WiFi4EU“ sein muss. Dies wird überall gleich sein und die WiFi4EU-Hotspots in ganz Europa erkennbar machen. Wenn Sie das erste Mal mit dem kostenlosen Wi-Fi-Netzwerk verbunden sind, werden Sie auf eine sichere Anmeldeseite (ein Captive-Portal) weitergeleitet. Sie können sich mit einer einfachen Click-to-Connect-Funktion anmelden. Sobald Sie mit dem Wi-Fi-Netzwerk verbunden sind, können Sie frei mit WiFi4EU surfen! Wenn Sie die Verbindung innerhalb von 12 Stunden trennen und erneut herstellen, müssen Sie sich nicht erneut anmelden.