Dies ist Teil 2 unseres Artikels WiFi4EU – kostenloses WLAN für alle! .
Nach aktuellen Informationen wird das Registrierungsportal WiFi4EU als Webportal im März 2018 eröffnet. Die Registrierung wird 6-8 Wochen dauern, damit die Gemeinden im Vorfeld der Aufforderung zur Einreichung ihrer Bewerbung genügend Zeit zur Anmeldung haben.
Das Registrierungsportal wird in allen EU-Sprachen für die Registrierung der interessierten Antragsteller / der Gemeinden zur Verfügung stehen. Die Registrierung ist erforderlich als Etappe vor der Aufforderung zur Einreichung der Bewerbungen durch die Antragsteller. Für die Registrierung auf dem WiFi4EU-Webportal benötigt die Gemeinde ein EU-Login-Konto.
Einrichtung eines EU-Login-Kontos
- Hinweise zur Erstellung eines EU-Login-Kontos gibt es in einem Video hier
- Einrichtung eines neuen EU-Login-Kontos
WICHTIG! Bitte beachten Sie, dass alle Daten des EU-Login-Kontos datensicher verwahrt werden!
„Gemeindeverbände“ können mehrere Gemeinden registrieren. Der eigentliche Antrag für den Erhalt eines Gutscheins muss jedoch für jede einzelne Gemeinde online über diese Registrierung eingereicht werden. Jeder Gutschein wird an eine einzelne Gemeinde als Antragsteller vergeben. Jede Gemeinde darf im Rahmen dieser Initiative nur einen einzigen Gutschein einsetzen.
Gemeinden, die bei einem Antrag in einer Runde keinen Gutschein erhalten haben, können in einer Folgerunde wieder einen neuen Antrag stellen.
Die Gemeinden werden für die Ausgabe der Gutscheine ausgewählt in der Reihenfolge der Beantragung (Datum und Uhrzeit der Antragstellung!) NICHT der Registrierung!!!
Jedes Land wird im Rahmen dieser ersten Aufforderung mindestens 15 Gutscheine zur Verfügung bekommen.
Der Geldwert eines Gutscheins beträgt 15.000 €.
Die Einlösung des Gutscheins erfordert die Registrierung des technischen Dienstleisters (Anbieter) im WiFi4EU-Webportal (Daten siehe unten). Sowohl der Anbieter als auch die Gemeinde müssen bestätigen, dass das lokale Netz installiert wurde und einsatzbereit ist. Nach der Überprüfung der Funktionsfähigkeit des lokalen Netzes (Fernüberwachung), wird nach Einreichung des Gutscheins die Zahlung durch die zuständige Stelle der EU-Kommission veranlasst.
Übersteigt das Vorhaben den Wert des Gutscheins, müssen die Restkosten durch die beauftragende Gemeinde beglichen werden.
Die EU übernimmt die Geräte- und Installationskosten der WiFi-Hotspots bis zum Wert des Gutscheins. Die Gemeinde trägt für mindestens 3 Jahre die Kosten der Internetverbindung sowie die Wartungs- und Betriebskosten der Geräte.
Das WiFi4EU-Webportal bietet ebenso die Möglichkeit für die technischen Dienstleistungsanbieter (WiFi-Installation), sich zu registrieren und anzugeben, in welchen Ländern und Regionen sie ihre Leistungen anbieten. Damit haben die Antragsteller die Möglichkeit, sich die passenden technischen Dienstleister zu wählen für ihre eigene Auftragsvergabe nach Bewilligung des Gutscheins.
Nach Eröffnung der Aufforderung zur Einreichung der Anträge (voraussichtlich April/Mai 2018) können die Gemeinden dann ihren Antrag einreichen.
Welche Informationen werden benötigt, um sich vor dem Aufruf zu registrieren?
Die Gemeinden (oder Gemeindeverbände, die im Auftrag ihrer Mitglieder handeln) können sich direkt auf dem WiFi4EU-Portal registrieren. Sie müssen grundlegende Informationen über ihre Gemeinde bereitstellen, insbesondere die Kontaktdaten ihres gesetzlichen Vertreters und, falls sie dies wünschen, die Einzelheiten einer Kontaktperson (in der Regel ein Mitarbeiter), die für die Verwaltung der Registrierung und Bewerbung benannt wurde.
Bei der Registrierung als Gemeinde werden folgende Informationen benötigt, die nur für den Namen der registrierten Gemeinde veröffentlicht werden:
- Land und Art der zu registrierenden Organisation (Gemeinde oder Verband)
- Informationen über die Gemeinde:
- Name der Gemeinde
- Offizielle Adresse, Nummer und Postleitzahl
- Informationen zum gesetzlichen Vertreter:
- Name und Vorname
- E-Mail-Adresse
- Informationen zur Kontaktperson, wenn diese sich vom gesetzlichen Vertreter unterscheidet:
- Name und Vorname
- Adresse, Nummer und Postleitzahl
Der Registrierungsprozess wird einfach sein, so dass jede Gemeinde in der von ihnen gewählten Sprache ohne Vermittler arbeiten kann.
Die Gemeinden werden NICHT aufgefordert, ein technisches Projekt oder eine Dokumentation über das zu verwendende WLAN-Netzwerk beizulegen. Sie benötigen auch KEINE vorläufige Bewertung der Kosten von einem Lieferanten/Dienstleister, um den Gutschein beantragen zu können.
Wie kann sich ein Wi-Fi-Installationsunternehmen registrieren?
WiFi-Installationsfirmen können sich auf dem WiFi4EU-Portal über einen eigenen Bereich anmelden. Sie werden gebeten, folgende Angaben zu machen:
- Informationen über das Unternehmen:
- Firmenname
- Offizielle Adresse, Stadt, Postleitzahl und Land
- Umsatzsteuernummer
- Firmenwebseite (optional)
- BIC und Bankkontonummer (IBAN-Format)
- Informationen über das geografische Gebiet (Länder oder Gebiete innerhalb des Landes), in dem das Unternehmen tätig ist;
- Informationen zu einer Kontaktperson:
- Name und Vorname
- Ländercode und Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
WiFi-Installationsunternehmen können sich jederzeit auf dem Portal registrieren, müssen dies jedoch spätestens tun, wenn eine ausgewählte Gemeinde sie als Anbieter beauftragt hat. So können Sie sicherstellen, dass der Gutschein nach Abschluss der Installation eingelöst werden kann. WLAN-Installationsunternehmen müssen keinen Gutschein zum Einlösen beantragen. Sie müssen im Portal registriert sein und den Dienstleistungsvertrag mit einer ausgewählten Gemeinde abschließen.