Update 02.03.2018

Das Prozedere der Antragstellung wird in den kommenden Wochen Anfang 2018 geklärt. Alle Interessierten und potentiellen Antragsteller sollten sich mit ihrer e-mail Adresse für den Erhalt des digitalen
Broadband Europe Newsletter registrieren, wo alle folgenden konkreten Schritte bekannt gegeben werden, inklusive des Aufrufs und der Informationen zur Einreichung von Anträgen.

Registrierung:
http://ec.europa.eu/newsroom/dae/subscription-quick-generic-form-fullpage.cfm?service_id=178


 

Im Vorschlag der EU Kommission vom 14.09.2016 zur Änderung von Verordnungen zur Förderung der Internetanbindungen von Kommunen wird ein wichtiges Tor aufgestoßen zur finanziellen Unterstützung öffentlicher Einrichtungen bei der Schaffung kostenlos verfügbarer lokaler drahtloser Internetverbindungen mit hoher Kapazität (wie z.B. öffentliche Verwaltungen, Bibliotheken, Gesundheitszentren, Bahnhöfe, öffentliche Orte im Freien). Damit soll ein wichtiger Beitrag zur Nutzung von Breitbanddiensten und zum Ausbau der öffentlichen Infrastrukturen geleistet werden. Lokale Zugangspunkte ermöglichen eine dichtere Internetversorgung an schwer erreichbaren Orten sowie die Ergänzung zu stark beanspruchten drahtlosen Verbindungen.

Die Maßnahme ergänzt den „Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation, wonach jeder EU-Bürger, zumindest an einem festen Standort, das Recht auf eine funktionale Internetverbindung hat, die erschwinglich ist und eine umfassende Interaktion mit der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft ermöglicht“ (Quelle: COM(2016)589final Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 283/2014 im Hinblick auf die Förderung der Internetanbindung in Kommunen, S.2 und 3).

 

 

Ziele von WiFi4EU

Freier Internetzugang in Parks, auf Plätzen, in Bibliotheken und öffentlichen Gebäuden.

Wer profitiert davon?

Alle EU-Bürger und Gäste, unabhängig vom Wohnort erhalten Zugang zu leistungsfähige Internet in wichtigen Zentren des gemeinschaftlichen Lebens (in Parks, auf Plätzen, in Bibliotheken, öffentlichen Gebäuden, Verwaltungen u.a.).

Behörden und andere öffentliche Einrichtungen können digitale Dienste anbieten, wie z.B. digitale Behörden- und Gesundheitsdienste, e-Tourismus, App-Entwicklung und andere.

Mindestens 6.000 bis 8.000 Gemeinden sollen bis 2020 Förderung erhalten zur Einrichtung von Hotspots. Es stehen insgesamt 120 Millionen € Förderung zur Verfügung, die in Form von Gutscheinen nach Online-Bewerbung direkt vergeben werden.

Wer kann sich bewerben?

Lokale Behörden (Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände):

  • Die WLAN an Orten anbieten möchten, an denen noch kein vergleichbares privates oder öffentliches Angebot verfügbar ist;
  • Die Finanzmittel für Ausrüstung und Installation benötigen, um vor Ort kostenlosen Internetzugang für mehrere Jahre anzubieten;
  • Ein Gutschein pro Gemeinde – Verteilung nach dem Windhundprinzip (Reihenfolge der Anmeldung entscheidet); Kostendeckung bis zu 100%.

Ab Ende 2017 / Anfang 2018 können lokale Behörden unkompliziert Anträge einreichen.

 

 

Informationsvideo 1 zu WiFi4EU

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Wer sind die Nutznießer des WiFi4EU-Programms?

Die WiFi4EU-Mittel werden in geografisch ausgewogener Weise vergeben, sodass die Bewohner/-innen und Besucher/-innen der Städte und Gemeinden in der ganzen EU in den Genuss leistungsfähiger Internetzugänge kommen. Bis 2020 werden schätzungsweise 6000 bis 8000 Städte und Gemeinden Gelder aus dem WiFi4EU-Programm erhalten.

 

Wer kommt als Antragsteller in Frage?

Am WiFi4EU-Programm können sich öffentliche Stellen beteiligen, z. B. Städte und Gemeinden, öffentliche Bibliotheken, Krankenhäuser usw.

Jeder Mitgliedstaat wird über eine bestimmte Anzahl von Gutscheinen verfügen. Die Einzelheiten stehen noch nicht fest – diese werden noch gemeinsam mit den Mitgliedstaaten festgelegt.

Die Entscheidung, an welchen öffentlichen Orten WiFi4EU-Hotspots eingerichtet werden sollen, ist dann Sache der Antragsteller (also der örtlichen Behörden). In Frage kommen hierfür beispielsweise Bahnhöfe, Parks, Bibliotheken und andere öffentliche Räume.

Einbezogen werden können außerdem bereits bestehende öffentliche Netze, an die Kommunalverwaltungen ihre WiFi4EU-Hotspots anbinden können, wenn sie dies wünschen. Dadurch erhalten auch die bestehenden öffentlichen Netze ein einheitliches Authentifizierungssystem für Endnutzer, die nach einer ersten Anmeldung an demselben Hotspot oder an jedem anderen WiFi4EU-Hotspot überall in Europa Zugang zum Internet erhalten.

 

Wann wird die erste Aufforderung veröffentlicht werden?

Sobald die neuen Vorschriften in Kraft treten (nach dem Sommer), kann die Kommission die nötigen verwaltungstechnischen Schritte abschließen: die Änderung des Arbeitsprogramms der Fazilität „Connecting Europe“, das die Grundlage für die Finanzierung der Initiative bildet, die Veröffentlichung der Website für die Beantragung usw.

Die erste Aufforderung könnte dann zum Ende dieses Jahres oder Anfang 2018 beginnen.

 

Gelten für die Projekte irgendwelche besonderen Vorschriften?

Eine öffentliche Stelle, die im Rahmen der Initiative Mittel beantragt, sollte vorschlagen, Orte auszustatten, in denen es noch keine ähnlichen kostenlosen Wi-Fi- oder WLAN-Angebote gibt.

Die Antragsteller müssen sich dazu verpflichten, ihren Bürgern und Besuchern mindestens 3 Jahre lang einen hochwertigen Wi-Fi-Zugang kostenlos bereitzustellen.

 

Beantragung von WiFi4EU-Mitteln

Für die Antragsteller wird es eine spezielle Online-Plattform geben. Die Auswahl der Projekte wird in der Reihenfolge der Beantragung erfolgen, wobei darauf geachtet wird, dass das Programm allen Mitgliedstaaten zugutekommt.

 

Was genau wird die EU finanzieren?

Die EU wird die Geräte- und Installationskosten der Wi-Fi-Hotspots (Internetzugangspunkte) finanzieren. Der Antragsteller (z. B. die Gemeinde oder eine andere öffentliche Stelle) übernimmt die Kosten der Internetverbindung und die Wartungskosten.

 

Wie viel Geld steht für WiFi4EU zur Verfügung?

Insgesamt 120 Mio. EUR, wie die Europäische Kommission im vergangenen Jahr vorgeschlagen hatte. Dieser Betrag wurde vorbehaltlich des Abschlusses der Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen und des Haushaltsverfahrens von den drei EU-Organen gebilligt.

 

Woher werden diese Gelder kommen?

Die Mittel kommen aus der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF – Bereich Telekommunikation).

Im Zuge der Überprüfung des Mehrjährigen Finanzrahmens soll die WiFi4EU-Initiative voraussichtlich um zusätzliche 25–50 Mio. EUR von außerhalb der CEF aufgestockt werden.

 

 Wie werden die Netzbetreiber einbezogen?

Jeder Antragsteller (z. B. die Gemeinde oder eine andere öffentliche Stelle) beauftragt ein Telekommunikationsunternehmen seiner Wahl mit der Installation und dem Betrieb des Wi-Fi-Zugangs für eine Dauer von mindestens 3 Jahren.

 

Wie sehen die nächsten Schritte aus?

Das Europäische Parlament und der Rat werden die neuen Rechtsvorschriften so bald wie möglich förmlich verabschieden, sodass sie voraussichtlich nach dem Sommer im Amtsblatt veröffentlicht werden und in Kraft treten. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass der Finanzierungsbeschluss gefasst und die erste Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen veröffentlicht werden kann.