Mit Stolz verweisen die Niedersachsen auf ihre touristischen Highlights. Kein anderes Bundesland kann gleichzeitig Meer und Berge bieten. Im bundesweiten Ländervergleich liegt Niedersachsen auf Platz 4 der beliebtesten Urlaubsziele und ist zugleich ein bedeutender Wirtschaftsfaktor mit einem Bruttoumsatz von ca. 15 Mrd. € jährlich.
Zur Unterstützung des Wachstums der Tourismusindustrie hat die Landesregierung gemeinsam mit den Akteuren der Tourismusbranche eine landesweite Tourismusstrategie erarbeitet. Der Strategische Handlungsrahmen für die Tourismuspolitik auf Landesebene beinhaltet sowohl das Leitbild mit 4 gekoppelten Leitsätzen für die Tourismusentwicklung, als auch 15 Handlungsfelder sowie 50 vorgeschlagene Maßnahmen zur Verwirklichung. Ein ganzheitlicher und ressortübergreifender Ansatz wird unterstrichen, der die Qualität der Produkte und Angebote vor Ort weiter verbessert. Die Tourismusbranche ist ein dynamischer, sich ständig wandelnder Markt, der eine permanente Arbeit an den Angeboten und ihrer Qualität erfordert. Das niedersächsische Wirtschaftsministerium hat dazu 2014 einen offenen, branchenübergreifenden Kommunikations- und Dialogprozess auf den Weg gebracht: die jährlich stattfindenden Tourismuswerkstätten. Die 5. Tourismuswerkstatt findet am 10.08.2017 in Hannover statt.
Die Themenschwerpunkte der Tourismusstrategie umfassen Natur und Nachhaltigkeit, Aktiv, Kultur und Gesundheit. Dementsprechend wurde die Tourismusförderung in Niedersachsen ebenso auf diese Schwerpunkte ausgerichtet.
1. Förderung touristischer Vorhaben außerhalb der einzelbetrieblichen Förderung
Juristische Grundlage dieser Förderung ist die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen“ (Stand: 10.06.2015):
Auf dieser Grundlage können folgende Maßnahmen gefördert werden:
- Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung überregional bedeutsamer touristischer Infrastrukturen in den Bereichen Natur-, Kultur- und Gesundheitstourismus;
- Kooperations- und Vernetzungsprojekte in den Bereichen Natur-, Kultur- und Gesundheitstourismus mit dem Ziel, neue touristische, auch an Nachhaltigkeitskriterien orientierte Angebote durch Vernetzung verschiedener Partner zu entwickeln und zu realisieren oder neue überregionale Zusammenarbeiten zur Verwirklichung gemeinsamer touristischer Ziele zu initiieren;
- Schaffung barrierefreier touristischer Angebote, sofern die Maßnahmen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.
(Quelle: MW Niedersachsen)
Fördervoraussetzung ist die Umsetzung der Maßnahme in einem tourismusrelevanten Gebiet, die Einbindung des Vorhabens in ein regionales touristisches Konzept, sowie die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der ortsansässigen KMU.
Die Anträge werden in einem Scoring-Verfahren nach folgenden Kriterien bewertet:
Einzelbetriebliche Förderung des Beherbergungsgewerbes sowie gewerblicher touristischer Vorhaben
Juristische Grundlage dafür ist der Koordinierungsrahmen der europäischen Gemeinschaftsaufgabe (GRW) „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ sowie ergänzende Verfahrensregeln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (Stand: 16.01.2017):
Die Mindestsumme für ein zu beantragendes Vorhaben liegt bei 150.000 €.
Eine Förderung ist nur für Maßnahmen im GRW-Gebiet zulässig (Stand: 02.03.2017):

Die zuständige Stelle für die Umsetzung der Vorhaben zur touristischen Infrastruktur (Pkt.1) sowie der Einzelbetrieblichen Förderung (Pkt.2) ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank (Schritt für Schritt zur Förderung).
- NBank – Förderung touristische Infrastruktur
- NBank – Produktinformation und Kontakt touristische Infrastruktur
- NBank – Einzelbetriebliche Investitionsförderung
- NBank – Produktinformation und Kontakt zur Einzelbetrieblichen Investitionsförderung