Das europäische Programm zur Forschungsförderung „HORIZON 2020“ zielt auf die Stärkung der Innovationskraft, der Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum der Wirtschaft in Europa.

Der zweite Schwerpunkt von Horizont 2020 „Führende Rolle der Industrie“ richtet sich gezielt an die industrielle Forschung. Die Industrie und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind bedeutende Akteure beim Voranbringen von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Neben Förderinstrumenten und –mitteln für besonders bedeutende Schlüsseltechnologien (LEIT), wie Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Nanotechnologien, Fortgeschrittene Werkstoffe, Biotechnologie, Fortgeschrittene Fertigung und Verarbeitung, Raumfahrt, sowie für den Zugang zur Risikofinanzierung für Investitionen in riskante Forschungs- und Innovationsprojekte bietet der Schwerpunkt finanzielle Unterstützung für KMU bei Projekten und ihrem Übergang zur Marktreife. Das KMU-Instrument gilt auch für den dritten Schwerpunkt „Gesellschaftliche Herausforderungen“, in dem sieben Themenkomplexe gebündelt sind und interdisziplinäre Lösungen erfordern.

Das KMU-Instrument ist in drei Phasen gegliedert:

  • Phase 1: Machbarkeit – von der Idee zum Konzept
  • Phase 2: Umsetzung – vom Konzept zur Marktreife
  • Phase 3: Markteinführung – Kommerzialisierung

EU-Fördergelder können für die Phasen 1 und 2 beantragt werden. In der Phase 3 werden erfolgreiche KMU in der Kommerzialisierung unterstützt, erhalten dafür jedoch keine extra Fördergelder.

Zuständig für die Beratung in Deutschland ist die Nationale Kontaktstelle (NKS) für KMU

Folgende Ausgaben für Dienstleistungen sind zuwendungsfähig:

  • Vorbereitung, Entwicklung, Gestaltung und Begleitung von HORIZON 2020-Anträgen in der Initialphase (diese endet mit der Antragstellung bei der EU),
  • Etablierung von Projektmanagement und -controlling bei Ausübung der Koordinatorfunktion in der Startphase (Beginn der Projektphase nach Zusage der EU),
  • Bewertung und Analyse der Ablehnungsgründe bei erfolglosem HORIZON 2020-Antrag.

Folgende Voraussetzungen müssen seitens der KMU der gewerblichen Wirtschaft (auch Handwerksbetriebe) erfüllt sein:

  • Sitz des Unternehmens oder Betriebsstätte in Sachsen,
  • FuE-Dienstleister können Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Kammern und privatwirtschaftliche Anbieter sein,
  • es liegen Nachweise zur Kompetenz des Dienstleisters auf dem Gebiet der europäischen Forschungs- und Innovationsförderungen vor,
  • es liegt eine Einschätzung des Dienstleisters vor, dass das Vorhaben das Potential zur Erfüllung der im Aufruf der EU genannten Qualitätsschwellenwerte besitzt.

Förderkonditionen:

Höhe

bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Höchstbetrag

2.500 EUR in der Initialphase, 5.000 EUR bei Koordinatorfunktion des Antragstellers
zusätzlich 10.000 EUR in der Startphase bei Koordinatorfunktion
1.000 EUR für die Analyse bei erfolglosem Antrag
Es sind maximal 3 Förderungen pro Unternehmen möglich.

Rechtsanspruch

nein

Antragsverfahren:

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank -Förderbank – (SAB). Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der SAB einzureichen. Die persönliche kostenfreie Beratung ist direkt möglich bei der SAB:

SAB- Servicecenter
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden

Tel.: 0351 4910-4910
Fax: 0351 4910-21015

e-mail: Kontaktformular

Weitere Informationen:

Achtung: Erst nach dem wirksamen Zugang des Zuwendungsbescheides können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen!

Rechtsgrundlage ist die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Gewährung einer Prämie zur Unterstützung der Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen am Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation HORIZON 2020 (HORIZON-Prämie) vom 20. Januar 2015.