Das Bundesland Niedersachsen verfügt in der Förderperiode 2014-2020 über das deutschlandweit einzige fonds- und zielgebietsübergreifende Multifondsprogramm für den EFRE und ESF im Umfang von 978,31 € EU-Mitteln. Die Fördermittel werden im Rahmen einer Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung mit folgenden Prioritäten umgesetzt: 

  • Förderung der Innovation
  • Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU
  • Reduzierung der CO2-Emissionen
  • Nachhaltige und umweltgerechte Entwicklung von Flächen und Landschaften
  • Förderung der Beschäftigung durch Gleichstellung und regionale Ansätze zur Fachkräftesicherung
  • Förderung von Beschäftigungs- und regionalen Sozialdienstleistungsinnovationen
  • Armutsbekämpfung durch aktive Eingliederung
  • Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung.

Links:

Für die Beratung zu den über 100 spezifischen Förderprogrammen für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen sowie die Entscheidung über Förderanträge im EFRE und ESF ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zuständig.

NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover
http://www.nbank.de

Förderprogramm „Soziale Projekte – Projekte Soziale Innovation“

Die Arbeitswelt und die Daseinsvorsorge stehen aufgrund demografischer und gesellschaftlicher Veränderungen in Niedersachsen vor neuen Herausforderungen. Innovative und nachhaltige Lösungen sind notwendig, um die Anpassung der Unternehmen und Arbeitskräfte wirkungsvoll zu erreichen sowie den Zugang zu hochwertigen Gesundheits- und Sozialdienstleistungen zu schaffen. Besondere Aufmerksamkeit wird regionalen Bedarfen und lokalen sozialen Herausforderungen gewidmet.

Links:

Das Programm umfasst zwei Förderschwerpunkte:

  • Arbeitswelt im Wandel
    strukturelle Veränderungen der Arbeits- und Unternehmensorganisation zur Gestaltung eines lebensphasenorientierten, gesundheitsfördernden, inklusiven und attraktiven Arbeitsumfeldes; Etablierung neuer gesellschaftlicher, insbesondere auch generationen-übergreifender Beziehungen oder Formen der Zusammenarbeit, auch in Form von Netzwerken;
  • Daseinsvorsorge
    Ansätze zur Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen vor allem in den Bereichen Kinder, Jugend, Migration, ältere und alte Menschen, Menschen mit Behinderung sowie sozial Benachteiligte; Fach- bzw. sektorenübergreifende Ansätze oder Kooperationen von Institutionen und Stakeholdern, z. B. Anbietern sozialer Dienstleistungen mit Forschungseinrichtungen, Betroffenen und Nutzern.

Gefördert werden juristische Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts. Eignung und administrative Kompetenz des Antragstellers müssen nachgewiesen sein.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt:

  1. Schritt: Einreichung einer Interessenbekundung zum veröffentlichten Stichtag. Begutachtung und Auswahl priorisierter Projekte.
  2. Schritt: Aufforderung zur Einreichung des Antrags durch die NBank und Begutachtung des Antrags.

Wichtige Bedingungen:

  • Gesamtausgaben für Projekte sind bis maximal 300.000 Euro förderfähig;
  • Projektlaufzeit ist auf 24 Monate begrenzt;
  • Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss aus ESF-Mitteln;
  • Grundlage dabei ist eine Anteilfinanzierung. Die Gesamtfinanzierung muss beim Antrag gesichert sein;
  • Höhe des gewährten Zuschusses beträgt in beiden Programmgebieten maximal 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben;
  • Antragsteller dürfen vor Bewilligung keine projektbezogenen Liefer-, (Dienst-) Leistungs- oder Arbeitsverträge abschließen (LHO §§ 23);
  • Auszahlung des Zuschusses im Sinne des Erstattungsverfahrens;
  • Fördermittelkombination mit EU-Mitteln anderer Bundes- und Landesprogramme ist unzulässig;
  • Einhaltung der Höchstgrenzen der De-minimis-Verordnung bzw. der DAWI-De-minimis-VO;
  • Projekte zur Qualifizierung sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung sind von der Förderung ausgeschlossen;

Interessenbekundung und Antrag müssen fristgerecht und vollständig zu den jeweiligen Stichtagen eingereicht werden.